Birgit Butter
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Kommen wir vom Klamauk wieder zur Ernsthaftigkeit und zur Sachlichkeit! Dieser Gesetzentwurf wird von der Landesregierung als Beschleunigung und Modernisierung verkauft. Tatsächlich aber ist er Herr Lühmann, ich kann es Ihnen nicht ersparen ein Misstrauensvotum, ein Ausdruck tiefen Misstrauens gegen unsere Beamtinnen und Beamten. Genau deshalb lehnen wir ihn ab. Ich erkläre Ihnen sachlich, warum wir das tun. Künftig soll eine Behörde selbst entscheiden können, ob ein Beamter aus dem Dienst entfernt wird - per Verwaltungsakt und ohne vorherige gerichtliche Entscheidung. Der Dienstherr wird damit Ankläger, Entscheider und Vollstrecker zugleich. Das ist rechtsstaatlich brandgefährlich. Wer einem Menschen die berufliche Existenz nimmt, seine Versorgung, seine Pension, seine gesamte Lebensgrundlage, der braucht dafür mehr als einen Behördenbescheid, der braucht die unabhängige Kontrolle durch ein Gericht. Meine Damen und Herren, natürlich gilt: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren; darüber gibt es gar keine Diskussion. Aber gerade deshalb brauchen wir ein Verfahren, das unabhängig, rechtssicher und unangreifbar ist. Doch genau daran bestehen nicht nur bei meiner CDU-Fraktion massive Zweifel. In der Anhörung wurde der Gesetzentwurf in weiten Teilen von nahezu allen Sachverständigen sehr kritisch bewertet. Besonders kritisiert wurden die Abschaffung der Disziplinarklage und die Gefahr, dass sich die Verfahren am Ende sogar verlängern könnten. Da ist nichts mit „zügig", Herr Saade! Und das sagen nicht nur die Gewerkschaften und wir von der CDU, sondern das sagen auch die Verwaltungsrichter selbst. Der Verband der niedersächsischen Verwaltungsrichter erklärt ausdrücklich, dass Fälle echter Verfassungsfeindlichkeit in Niedersachsen äußerst selten seien: In 28 Jahren gab es lediglich zwei Fälle aus der sogenannten Reichsbürgerszene. Zwei Fälle in 28 Jahren - und dafür bauen Sie jetzt das gesamte Disziplinarrecht um? Meine Damen und Herren, die Landesregierung behauptet, sie wolle Verfahren beschleunigen. Aber die Stellungnahmen zeichnen ein ganz anderes Bild. Die Verwaltungsrichter warnen ausdrücklich davor, dass die Verfahren komplizierter, fehleranfälliger und am Ende sogar länger werden können. Sogar im schriftlichen Bericht des GBD wird eingeräumt, dass eine Verlängerung der Verfahren möglich sei, sie werde von den Regierungsfraktionen aber gegebenenfalls hingenommen. Meine Damen und Herren, das ist doch bemerkenswert: Die Landesregierung weiß selbst nicht, ob dieses Gesetz überhaupt Verfahren beschleunigt, aber sie nimmt dafür massive Eingriffe in rechtsstaatliche Prinzipien in Kauf. Das ist keine gute Gesetzgebung, das ist politisches Experimentieren. Lassen Sie die Finger davon! Besonders problematisch wird es mit dem neuen § 28 a, denn künftig sollen sogar ärztliche Inaugenscheinnahmen möglich sein, bis hin zur Dokumentation nicht sichtbarer Tätowierungen. Meine Damen und Herren, nennen wir die Dinge doch beim Namen: Es geht hier faktisch um staatlich angeordnete Entkleidung von Beamtinnen und Beamten. Der Ausschuss selbst hat eingeräumt, dass dies ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei. Und trotzdem wollen Sie dieses Instrument einführen? Lassen Sie es! Wir lehnen solche Maßnahmen ausdrücklich ab und warnen vor Stigmatisierung und Generalverdacht gegenüber der Beamtenschaft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, was senden Sie denn damit eigentlich für ein Signal an unsere Polizisten, Lehrer, Verwaltungsbeamte? Dass der Staat ihnen misstraut, dass sie unter Beobachtung stehen, dass sie sich rechtfertigen müssen. Das ist der falsche Weg, denn die große Mehrheit unserer Beamtinnen und Beamten steht fest auf dem Boden unserer Verfassung. Sie halten diesen Staat am Laufen, sie sorgen für Sicherheit, Bildung und Ordnung. Sie repräsentieren unseren Staat jeden Tag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Und wie dankt ihnen diese rot-grüne Landesregierung? Mit einem Gesetz, das sie unter Generalverdacht stellt. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Verfahren dauern nicht zu lange, weil Richter zu gründlich arbeiten, sie dauern zu lange, weil die Gerichte personell überlastet sind; auch das sagen die Verwaltungsrichter ausdrücklich. Wer also wirklich beschleunigen will, der stärkt die Verwaltungsgerichte mit Personal, mit besserer Ausstattung, mit Digitalisierung. Aber Rot-Grün geht den bequemeren Weg: Sie umgehen die Gerichte einfach. Damit drehen Sie ein zentrales rechtsstaatliches Prinzip um. Bislang galt: Erst entscheidet ein unabhängiges Gericht, dann erfolgt die Entfernung aus dem Dienst. Künftig soll also gelten: Die Behörde entfernt den Beamten, und der Beamte muss anschließend dagegen klagen - mit eigenem Geld, mit eigenem Risiko und unter Umständen bereits ohne volle Bezüge. Der Verband der Verwaltungsrichter nennt das „systemfremd" und äußert verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Reform ist kein großer Wurf, sie ist ein riskantes Experiment auf dem Rücken unserer Beamtinnen und Beamten und besonders riskant, wenn Begriffe unscharf bleiben. Denn wenn künftig schon der Verdacht mangelnder Verfassungstreue ausreichen soll, wenn Tätowierungen, Gesinnungen oder persönliche Einschätzungen plötzlich disziplinarrechtliche Relevanz bekommen, dann betreten wir verdammt dünnes Eis. Die Auslegung des Begriffs „Verfassungsfeindlichkeit" darf nicht allein dem Dienstherrn überlassen werden, insbesondere nicht bei wechselnden politischen Mehrheiten. Und genau das ist doch die eigentliche Sorge. Ein Rechtsstaat darf niemals zulassen, dass politische Stimmungslagen Einfluss auf existenzielle Entscheidungen über Beamte bekommen. Denn Beamte dienen nicht einer Regierung, sie dienen unserem Staat, und deshalb brauchen sie Schutz vor staatlicher Willkür. Ein Rechtsstaat beweist sich nicht darin, wie er mit Schuldigen umgeht, sondern darin, wie sorgfältig er die Rechte derjenigen schützt, denen Schuld vorgeworfen wird. Die CDU-Fraktion sagt ganz klar: Ja, wir wollen Extremisten konsequent aus dem Staatsdienst entfernen. Ja, wir wollen schnelle und effektive Disziplinarverfahren. Aber wir werden niemals den Rechtsstaat opfern, um politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Wir stehen für Rechtssicherheit, für unabhängige Gerichte, für Fairness und für Respekt gegenüber den Menschen, die diesem Land tagtäglich dienen. Dieses Gesetz wird diesen Ansprüchen auch nach den Nachjustierungen nicht gerecht und ist brandgefährlich. Und ein Letztes: Wir lehnen dieses Gesetz ab. Wenn Sie seit fast vier Jahren gegenüber den guten, sachlichen Argumenten der CDU schon aus Prinzip immer verschlossen bleiben, dann so appelliere ich an Sie hören Sie wenigstens auf die eindringlichen Warnungen der Gewerkschaften: der DPolG, der GdP, des DGB, des Beamtenbundes und der niedersächsischen Verwaltungsrichter! Denken Sie daran, dass sich was die große Mehrheit hier im Hause nicht hofft der politische Wind auch drehen kann. Welches Instrument der Willkür geben Sie denen an die Hand, die die Demokratie unterhöhlen und schwächen wollen? Denken Sie darüber nach, und stoppen Sie dieses Gesetzesvorhaben! Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Butter.
