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Gerald Heere

12.10.2023 11:21 min Tagungsabschnitte 19/10

Weniger Quereinsteiger an niedersächsischen Schulen - Kultusministerin ohne Plan?

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion! Das MK und die Kultusministerin agieren natürlich planvoll und mit klarem Kompass, um schon mal auf die Überschrift einzugehen, denn seit Amtsantritt wurden Herausforderungen systematisch angegangen, Defizite offen benannt und Lösungen auf den Weg gebracht. Mit dem bereits mehrfach benannten „Weg der tausend Schritte“ arbeiten sie seit November 2022 im Dialog mit den Verbänden daran, die niedersächsischen Schulen zu stärken und ihnen Möglichkeiten zu eröffnen, um insbesondere die Unterrichtsversorgung sowohl mit kurzfristigen Maßnahmen als auch durch nachhaltig wirkende Weichenstellungen zu verbessern. Die Herausforderungen, vor denen unsere Schulen stehen, lassen sich dabei nicht von heute auf morgen und schon gar nicht durch die eine Maßnahme lösen, auch wenn das hier ein Stück weit suggeriert wird. Alle, die mit Schule intensiver befasst sind, kennen die Gegebenheiten und wissen um die komplexen Rahmenbedingungen. Veränderungen benötigen Zeit. Aber Veränderungen sind möglich, und wir, die Landesregierung, werden sie umsetzen. Dafür steht unsere Politik. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist unser Ziel, das vorhandene Delta zu einer Unterrichtsversorgung von 100 % schrittweise zu verringern. Den Schulen sollen daher unter anderem verstärkt Möglichkeiten und Freiräume gegeben werden, neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften und Quereinsteigenden für den Lehrendenbereich auch verstärkt anderes Personal zur Unterstützung der Lehrkräfte einzustellen. Die Schulen und die RLSB haben in den letzten Jahren in diesen Bereichen sehr erfolgreich gearbeitet und positive Bilanzen erzielt. In den Einstellungsverfahren werden seit Jahren regelmäßig deutlich mehr neue Lehrkräfte eingestellt, als aus dem Schuldienst ausscheiden. Dadurch verzeichnen wir einen Höchststand an Lehrkräften und Lehrkräfte-Iststunden, der aber einem weiter wachsenden Bedarf an den Schulen gegenübersteht. Zentrales Ziel der Landesregierung ist es, auch zukünftig für die Schulen primär grundständig ausgebildete Lehrkräfte in den Bewerbungs- und Auswahlverfahren auszuwählen und einzustellen. Auch hier nimmt Niedersachsen eine herausragende Rolle im Vergleich zu den anderen Ländern ein. Es gelingt den Schulen und den RLSB regelmäßig, rund 90 % der ausgeschriebenen Stellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen. Das bedeutet aber nicht, dass die Landesregierung auf die Unterstützung der Schulen durch Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger verzichten will. Ganz im Gegenteil - insbesondere in bestimmten Bedarfsfächern sind wir auf die Einstellung dieser Personen angewiesen. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bereichern darüber hinaus durch ihre berufliche Fachkompetenz das Schulleben. Sie bringen einen anderen Erfahrungsschatz mit und geben neue Impulse. Bei der Bewertung des Quereinstiegs für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen gilt es jedoch auch, ehrlich festzustellen, dass sich um den Quereinstieg im allgemeinbildenden Bereich Bewerbende vielfach Einstellungsangebote in wenig nachgefragten Regionen, entfernt von Universitätsstandorten, und an Schulen mit besonderen Herausforderungen ablehnen. Hier ist ein ähnliches Bewerbungsverhalten wie bei grundständig ausgebildeten Lehrkräften festzustellen. Andere Länder bieten Quereinsteigenden daher zum Teil ausschließlich solche Stellen an, weil für die Besetzung der anderen Stellen ausreichend Bewerbungen von Personen mit Lehramtsabschluss vorliegen. In jedem Fall ist jede und jeder Quereinsteigende ein Gewinn für die Schulen in Niedersachsen. Aber gerade in Regionen mit hohen Bedarfen werden sie kein Allheilmittel sein können. Niedersachsen hat im Frühjahr mit einem Dialogprozess begonnen, in dem diese Thematik unter anderem auf Basis der Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der KMK diskutiert wird. Der Co-Vorsitzende der SWK, Professor Köller, hat bei der ersten Veranstaltung des Kultusministeriums im März auf zwei ganz wichtige Punkte hingewiesen: Erstens. Schule konkurriert um gut ausgebildete Personen mit den Unternehmen aus der Wirtschaft. Zweitens. Bei der Einstellung von neuen Lehrkräften, inklusive Quereinsteigende, muss berücksichtigt werden, dass es nicht zu einer Entprofessionalisierung des Lehrpersonals an Schule insgesamt kommt. Wir brauchen an unseren Schulen gut ausgebildete Lehrkräfte und Unterrichtende mit großer Fachkompetenz. Gleichzeitig muss uns bei den Einstellungsverfahren klar sein, dass die Konkurrenz um diese Fachkräfte groß ist. Auch Professor Köller betont, dass eine gegenseitige „Kannibalisierung“ nicht zielführend ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie zitieren die SWK zwar richtig, aber leider nicht vollständig. Der SWK-Bericht gibt einen umfassenden Überblick zur Lehrkräfteausbildung. Insgesamt werden sechs Empfehlungen diskutiert. Neben der Ausweitung des Potenzials an qualifizierten Lehrkräften geht es hier auch um eine Bestandsaufnahme, Bewertung und Weiterentwicklung von Modellen des Quereinstiegs. Natürlich wird der Quereinstieg bei der Gewinnung von Lehrkräften eine Rolle spielen. Aber die SWK empfiehlt eine „systematische Bestandsaufnahme“ aller Quereinstiegsmodelle insbesondere im Hinblick auf die Qualität. Diese Landesregierung hat eine ressortübergreifende Projektgruppe von MK und MWK zur Neukonzeptionierung der Lehrkräfteausbildung unter anderem mit stärkeren und früheren Praxisanteilen ins Leben gerufen. Inzwischen hat es fünf Spitzengespräche unter Beteiligung der beiden Hausspitzen gegeben. In einer Unterarbeitsgruppe, die sich unter anderem mit besonderen Qualifizierungsmaßnahmen für Quereinsteigende beschäftigt, geht es explizit um die Weiterentwicklung von anderen bzw. alternativen Wegen in den Lehrkräfteberuf. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt: Zur ersten Frage ‑ „Wie erklärt die Landesregierung die rückläufigen Zahlen von Quer- und Seiteneinsteigern im niedersächsischen Schuldienst?“ ‑: Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Prozentwerte beziehen sich lediglich auf den Anteil der Quereinsteigenden in den beiden letzten Einstellungsverfahren des allgemeinbildenden Bereichs, wie sie auch in einem Bericht der HAZ vor zwei Wochen genannt wurden, also im sogenannten direkten Quereinstieg. Quereinsteigende in den Vorbereitungsdienst werden jedoch nach Erwerb des Staatsexamens den grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt und nicht für den Quereinstieg gezählt. Im Bereich der öffentlichen berufsbildenden Schulen wurden in den genannten Kalenderjahren zudem folgende Neueinstellungen an Lehrkräften realisiert: Im Kalenderjahr 2022 lag der Anteil der quereinsteigenden Theorielehrkräfte bei 14,87 % und 2023 bislang bei 16,39 %. Für den allgemeinbildenden Bereich wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Weiterhin muss angemerkt werden, dass in den letzten Jahren viele qualifizierte Quereinsteigende eingestellt wurden und gute Arbeit an den Schulen leisten. Insofern ist es auch aufgrund der Konkurrenz um Fachkräfte erklärbar, dass die Anzahl von geeigneten Bewerbungen im Quereinstieg begrenzt ist. Die Landesregierung ist hier aber aktiv und bereitet neue und weiterentwickelte Qualifizierungsmaßnahmen vor, um so die Zahl von qualifizierten Bewerbungen wieder zu steigern bzw. zu unterstützen. Zur zweiten Frage: Seit dem Sommersemester 2023 können für den allgemeinbildenden Bereich sogenannte Ein-Fach-Lehrkräfte eine Weiterbildungsmaßnahme für eine Zweitfach-Qualifizierung durchlaufen. Lehrkräfte mit nur einem anerkannten Unterrichtsfach haben die Möglichkeit, die entsprechende Anzahl an Creditpoints für ein zweites Unterrichtsfach berufsbegleitend innerhalb von zwei Jahren, also vier Semestern, zu erwerben. Diese Maßnahme soll nun verstetigt werden. Derzeit wird zudem ein Diagnosetool „Self-Assessment Quereinstieg“ entwickelt. Es soll die Begleitung von Lehrkräften im Quereinstieg und der Erhebung der spezifischen Bedarfe dieser Zielgruppe optimieren. Besonders Quereinsteigenden soll damit eine freiwillige, anonyme und vertrauliche Gelegenheit zur selbstgesteuerten Reflexion ihrer objektiv erfassten Wissens- und Kompetenzstände sowie ihrer individuellen Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarfe angeboten werden. Dieses Tool soll eine Verinselung einzelner Maßnahmen verhindern. Außerdem ist geplant, das Diagnosetool parallel für den Aspekt der Lehrkräftegewinnung einzusetzen. Somit wird ein noch unkomplizierteres und praktikableres organisationales Onboarding ermöglicht. Damit werden interessierte Personen zukünftig noch besser darin unterstützt, ihre Bewerbungsfähigkeit selbst zu überprüfen und zu optimieren und bekommen mögliche weitere Schritte angeboten. Für den berufsbildenden Bereich stellt sich die Situation wie folgt dar: Um die Unterrichtsversorgung im Bereich der berufsbildendenden Schulen sicherzustellen, hat die Landesregierung mit einer Reihe von Maßnahmen in Bezug auf die Kapazitäten an den Hochschulen reagiert, neue Studienmodelle eingeführt und den Quereinstieg ergänzt. Die Quereinsteigenden werden direkt von den berufsbildenden Schulen bedarfsgerecht eingestellt. Unmittelbar nach Beginn der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme nehmen die zu Qualifizierenden ihre unterrichtliche Tätigkeit auf. Sämtliche Zielgruppen mit Fachhochschul-, Bachelor-, Meister- oder Masterabschluss werden durch die Studienseminare qualifiziert. Durch das Lehrkräftegewinnungspaket wurde der Quereinstieg seit Sommer 2022 weiter ausgebaut. Berufliche Tätigkeiten können hier nun in Höhe von bis zu 20 Leistungspunkten ‑ Creditpoints ‑ angerechnet werden. Quereinsteigende bereichern ‑ ich glaube, das kann man allgemein sagen ‑ durch ihre berufliche Fachkompetenz das Schulleben, und es ist wichtig, dass wir sie schnell einsetzen. Zur dritten Frage: Für Quereinsteigende mit Bachelorabschluss, die bisher nur befristet an einer allgemeinbildenden Schule eingestellt werden können, soll die Möglichkeit zum Erwerb eines Masterabschlusses im berufsbegleitenden Studium eröffnet werden. Damit ist das Ziel verbunden, die schulfachliche Qualität zu steigern und die jeweilige Voraussetzung für eine unbefristete Einstellung zu erreichen. Hierzu hat der Niedersächsische Verbund zur Lehrkräftebildung bereits im Dezember 2022 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die AG Quereinstieg, um in Zusammenarbeit mit dem MWK die Weiterbildungsmaßnahme, also das genannte Masterstudium, zu entwickeln. Die AG Quereinstieg arbeitet intensiv an dem Vorhaben. Der frühestmögliche Starttermin ist das Wintersemester 2024/2025. Mit dem Runderlass des MK vom 16. Dezember 2021, der den Titel „Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, hier: Sondermaßnahme zur Einstellung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms“ trägt, wurde die genannte Maßnahme für den Bereich der BBSen umgesetzt. So weit die Antworten der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage. Herzlichen Dank.

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