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Daniela Behrens

SPD 17.05.2024 4:13 min Tagungsabschnitte 19/16

"Muslim Interaktiv" auf dem Vormarsch: Was unternimmt die Landesregierung, um eine islamische Radikalisierung in Deutschland und Niedersachsen zu verhindern?

Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident! <v UU>Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! <v UU>Für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu 1. <v UU>Aktivitäten der Gruppierung „Muslim Interaktiv“ in Niedersachsen sind der <v UU>Landesregierung nicht bekannt. Zu 2. <v UU>Die Zuständigkeit als Verbotsbehörde ergibt sich grundsätzlich aus § 3 <v UU>Abs. 2 Vereinsgesetz. Danach sind die Länder für Vereine <v UU>und Teilvereine zuständig, wenn sich deren erkennbare Organisationen und <v UU>Tätigkeiten auf das Gebiet eines Landes beschränken - § 3 Abs. 2 Nr. 1 <v UU>des Vereinsgesetzes. Eine Zuständigkeit des Bundes ergibt <v UU>sich, wenn sich die Organisation oder Tätigkeit des betreffenden Vereins <v UU>über das Gebiet eines Landes hinaus (erstreckt - § 3 <v UU>Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes). Die Zuständigkeit für die Prüfung <v UU>etwaiger Verbote der hier genannten und nicht in Niedersachsen ansässigen <v UU>Organisationen obliegt daher den jeweils betroffenen Ländern bzw. <v UU>dem Bund. Eine Zuständigkeit des Landes <v UU>Niedersachsen ist in den genannten Fällen nicht gegeben. <v UU>Im Übrigen prüfen die niedersächsischen Sicherheitsbehörden <v UU>kontinuierlich, ob die verbotene HuT oder ihr nahestehende Gruppierungen <v UU>Aktivitäten in Niedersachsen entfalten. Seit dem Verbot des Deutschsprachigen <v UU>Islamkreis Hildesheim 2017 wurden und werden im Phänomenbereich Islamismus <v UU>neben einer Vielzahl von eingeleiteten Ermittlungsverfahren <v UU>und bereits erfolgten Verurteilungen mehrere vom Bundesinnenministerium <v UU>durchgeführte Vereins- und Betätigungsverbote seitens der <v UU>Niedersächsischen Landesregierung unterstützt. <v UU>Hierzu zählen unter anderem das Verbot mehrerer Hizb Allah naher <v UU>Spendensammelvereine mit Bezügen nach Stade und Delmenhorst, das <v UU>Prüfverfahren des Islamischen Zentrums Hamburg und der Salman Farsi <v UU>Moschee in Langenhagen oder das Verbot der Hamas <v UU>mit Bezügen nach Lingen. Dies zeigt deutlich, dass die <v UU>Gefahren des Islamismus von der Landesregierung sehr ernst genommen <v UU>werden und eine kontinuierliche Bearbeitung des Islamismus durch die <v UU>niedersächsischen Sicherheitsbehörden gewährleistet ist. <v UU>Zu 3. Niedersachsen intensiviert seit <v UU>Jahren die Bemühungen, Rückführungen vollziehbar ausreisepflichtiger <v UU>Personen konsequent umzusetzen. Dies spiegelt ebenfalls die <v UU>Rückführungsstatistik des Landes Niedersachsen wider. Im Jahr 2023 konnte die Zahl der <v UU>Rückführungen von 701 Fällen im Jahr 2022 auf 1 106 gesteigert werden. <v UU>Die darin enthaltene Zahl der Dublin-Überstellungen stieg 2023 von <v UU>195 auf 204 Fälle. Das MI unterstützt die <v UU>niedersächsischen Ausländerbehörden regelmäßig mit entsprechenden <v UU>Hinweisen, Erlassen und in Dienstbesprechungen bei allen <v UU>rechtlichen und tatsächlichen Aspekten, die Rückführung betreffend. Bei besonders gelagerten <v UU>Einzelfällen, wie etwa bei schweren Straftaten oder Personen mit <v UU>Extremismusbezug, begleitet und unterstützt das Land Niedersachsen <v UU>zudem die niedersächsischen Ausländerbehörden bei <v UU>der Rückführungsmaßnahme. In diesem Zusammenhang ist zu <v UU>betonen, dass für eine Verbesserung des Rückführungsvollzuges insgesamt <v UU>insbesondere die Kooperationsbereitschaft des <v UU>Herkunftsstaates zwingend erforderlich ist. <v UU>Rückführungen können nur gelingen, wenn der Herkunftsstaat bereit ist, <v UU>seine Staatsangehörigen zu identifizieren, die erforderlichen <v UU>Passersatzpapiere auszustellen, eine Rückkehr zu genehmigen und somit <v UU>seine völkerrechtliche Verpflichtung zur Rücknahme eigener <v UU>Staatsangehöriger zu erfüllen. Diese Kooperationsbereitschaft <v UU>einzufordern, ist originäre Aufgabe des Bundes, die Länder haben hier <v UU>keine Einflussmöglichkeiten. Als Landesregierung haben wir <v UU>wiederholt gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass daher <v UU>Vereinbarungen mit den Herkunftsländern zur Rückübernahme <v UU>eigener Staatsangehöriger notwendig sind. <v UU>Gespräche über entsprechende Vereinbarungen werden durch die <v UU>Bundesregierung geführt, was wir als Landesregierung sehr befürworten. <v UU>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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