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Martina Machulla

CDU 26.02.2025 7:19 min Tagungsabschnitte 19/23

Unterstützung für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt verbessern - spezialisierte Informationsangebote bereitstellen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Dazu, dass bildbasierte sexualisierte Gewalt eine ernst zu nehmende Bedrohung ist, die durch die Digitalisierung rasant an Bedeutung gewonnen hat, dürfte Einvernehmen bestehen. Darüber besteht kein Streit; das sehen wir als CDU-Fraktion genauso wie Sie. Der Schutz der Opfer und die konsequente Verfolgung der Täter sind uns daher durchaus ein zentrales Anliegen. Sie müssen damit dann auch parteiübergreifend auf unserer Agenda stehen. Deshalb unterstützen wir als CDU grundsätzlich den Antrag der Regierungsfraktionen - jedenfalls die Idee, die dahintersteht. Jedoch sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wir sehen in Bezug auf diesen Nachbesserungsbedarf nachdem ich mir gerade die Rede des Kollegen Schröder angehört habe, dass Sie da offensichtlich schon nachgebessert haben. In Ihrem Antrag ich habe ihn mir extra, mit Laptop bewaffnet, ans Pult mitgenommen haben Sie lediglich beantragt, dass die Landesregierung „bei der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen eine zentrale Informationsstelle für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt" schaffen soll. Den weiteren Antrag, den Sie hier im Langen begründet haben, Herr Schröder, haben Sie gar nicht gestellt. Das ist etwas, was in unserem Ergänzungsantrag steht. Auf unseren Ergänzungsantrag möchte ich an dieser Stelle auch eingehen. Die Kernpunkte unserer Ergänzung sind die Folgenden: Wir möchten die Opfer unterstützen, aber eben nicht nur mit Informationen, sondern mit wirksamen Maßnahmen zur Löschung von Bildmaterial. Die Schaffung einer zentralen Informationsstelle bei der Stiftung Opferhilfe ist erst mal ein richtiger Schritt. Aber das allein reicht eben mal wieder nicht. Wir fordern daher, dass es nicht nur um Beratung geht, sondern dass die Landesregierung gemeinsam mit Bund und Ländern Konzepte entwickelt, um Bildmaterial wirksam und nachhaltig aus dem Internet zu löschen. Was hilft es dem Opfer, wenn einmal ein Deepfake, irgendeine fiese Darstellung, im Internet ist, die immer wieder aufpoppt? Da hilft auch die beste psychologische Beratung nicht, wenn man sie nach drei Jahren immer noch findet? Wir können einfach nicht hinnehmen, dass Betroffene ein Leben lang oder jedenfalls lange Zeit immer wieder mit diesen Bildern konfrontiert werden. Es gibt solche technischen Lösungen bereits. Insoweit sollten wir diese auch nutzen. Außerdem müssen wir mit den Betreibern der digitalen Plattformen zusammenarbeiten und diese in die Verantwortung nehmen. Unternehmen, die es ermöglichen, dass intime oder gefälschte Bilder von Personen unkontrolliert verbreitet werden können, müssen verpflichtend Maßnahmen ergreifen, um solche Inhalte effizient zu identifizieren und zu entfernen. Hierfür braucht es klare, effiziente Regelungen, um die Verantwortung mit den Plattformbetreibern zu klären. Wie mein Kollege Schröder hier schon lange ausgeführt hat, müssen wir die Täter auch konsequent mit Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden verfolgen. Die Verbreitung von Deepfake-Technologien erfordert natürlich eine Anpassung der strafrechtlichen Ermittlungsinstrumente. Daher fordern wir auch, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine erneute Initiative zur Einführung eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz vor Deepfakes einsetzt. Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag des Freistaats Bayern beschlossen. Diesen müssen wir nun aufgreifen und erneut in den Bundestag einbringen. Darüber hinaus müssen wir die Mindestspeicherfrist für IP-Adressen auf drei Monate setzen und die Speicherung auch endlich einführen und nutzen. Ohne diese Regelungen haben Strafverfolgungsbehörden oft keine Möglichkeiten, Täter im digitalen Raum zu identifizieren. Es kann doch nicht sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dass der Schutz der persönlichen Daten von Tätern höher gewichtet wird als der Schutz von Opfern bildbasierter sexualisierter Gewalt! Die Anonymität im Internet darf kein Schutzschild für Straftäter sein. Die Strafverfolgung muss durch den Einsatz digitaler Forensik gestärkt werden. Dabei ist es auch notwendig, die Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden mit spezialisierten Fachkräften und modernster Technologie auszustatten. In Bezug auf die Technologien fordern wir die Implementierung zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes unter Nutzung künstlicher Intelligenz. Diese Technologien müssen dringend initiiert und auf den Weg gebracht werden. Nur so können wir unsere Unternehmen und staatlichen Stellen in die Lage versetzen, effektiv und effizient gegen missbräuchliche Deepfakes vorzugehen. Mein Fazit: Wir brauchen eine ganzheitliche Strategie und nicht nur einen Antrag, in dem gefordert wird, eine Beratungsstelle anzugliedern. Das reicht nicht aus. Wenn wir das machen sollen, Herr Schröder, was Sie gesagt haben, nämlich entschlossene Maßnahmen ergreifen, dann müssen wir auch entschlossen sein und Maßnahmen auf breiter Front ergreifen. Unsere Maßnahmen zielen darauf ab, nicht nur zu informieren, sondern tatsächlich handlungsfähig zu werden - durch die Löschung von Inhalten, eine konsequente Strafverfolgung, effektive Prävention und Einsatz von Technologien. Nur wenn wir diese Aspekte gleichermaßen berücksichtigen, können wir bildbasierter sexueller Gewalt nachhaltig entgegentreten. Wir dürfen nicht erst dann aktiv werden, wenn die Bilder längst im Netz kursieren, sondern müssen die Rahmenbedingungen so setzen, und zwar sofort, dass sie erst gar nicht ins Netz geraten. Daher appelliere ich an Sie wir wollen im Grunde doch das Gleiche: Nutzen Sie diese Möglichkeit hier, und stimmen Sie für unseren Änderungsantrag, damit wir uns auf ganzer Linie tatsächlich für den Schutz dieser Opfer einsetzen können. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Machulla. - Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention durch den Abgeordneten Herrn Schröder.

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