Gerald Heere
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verbindlich regeln und Finanzierung sicherstellen!
den Ganztagsausbau. Ich führe weiter aus: Wichtig ist nämlich, dass das niedersächsische Zuwendungsverfahren in Form einer Förderrichtlinie ausgestaltet wird. Eine Veröffentlichung ist nach Abschluss des erforderlichen Abstimmungs- und Mitzeichnungsprozesse im vierten Quartal 2023, also zeitnah, geplant. Um die Kommunen weiter zu unterstützen, beabsichtigt die Landesregierung dabei außerdem, die Ermöglichung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns in das niedersächsische Zuwendungsverfahren zu übernehmen. Demnach wären ab dem Inkrafttreten des Ganztagsfinanzhilfegesetzes, das heißt ab dem 12. Oktober 2021 begonnene Maßnahmen förderfähig, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sind und den Zuwendungszweck erfüllen. Insofern wird auch dieses Problem an dieser Stelle erledigt. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung übernehmen wie bereits im vorangegangenen sogenannten Beschleunigungsprogramm in bewährter Weise die Aufgabe der Bewilligungsbehörden und unterstützen die Schulen und Kommunen auch bei der Antragstellung. Im Rahmen des Beschleunigungsprogramms hatte Niedersachsen bereits rund 71 Millionen Euro zugewiesen bekommen, woraus Zuwendungen in Höhe von 52 Millionen Euro gewährt wurden. Darüber hinaus beraten die Dezernentinnen und Dezernenten mit der Fachaufgabe Ganztag hinsichtlich aufkommender Grundsatzfragen ebenso wie die Teams für Schulbauberatung und die Koordinierungsstelle Schulverpflegung. Eine weitere Lösung ‑ ein zweiter Baustein ‑ konnte beim Umgang mit den Betriebskosten erzielt werden. Die Betriebskosten stellt der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs den Ländern gemäß Artikel 4 des Ganztagsförderungsgesetzes zum anteiligen Ausgleich der Belastungen ab 2026 jährlich aufsteigend zur Verfügung. Ausgehend von einer Verteilung nach Königsteiner Schlüssel erhält Niedersachsen voraussichtlich rund 13 Millionen Euro im Jahr 2026 - dann aufsteigend mehr, sodass ab dem Jahr 2030 ff. jährlich knapp 122 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dabei wird das Land jährlich ca. 10 % der ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehenden Mittel an die Kommunen weiterreichen - dies entspricht ab 2030 pro Jahr rund 12 Millionen Euro. Beide Finanzlösungen, der Umgang mit den Investitionskosten und der Umgang mit den perspektivischen Betriebsmitteln des Bundes, stellen enorm wichtige Bausteine hinsichtlich der gemeinsamen Verständigung und Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter dar. Schlussendlich sollte allen nach diesen Ausführungen deutlich werden, dass wir die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen geregelt und zudem die Finanzierung zum Ausbau der Ganztagsgrundschulen sichergestellt haben. Aufgrund dessen ist der Ausschussempfehlung zu folgen und der Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen. Vielen Dank.
