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Miriam Staudte

18.12.2025 12:18 min Tagungsabschnitte 19/30

Trilog-Einigung in der EU zur Neuen Gentechnik: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Landwirtschaft in Niedersachsen ein?

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir vielleicht einige Vorbemerkungen. Ja, tatsächlich: Die Unterhändlerinnen und Unterhändler des Rates, des Europaparlaments und der EU-Kommission haben sich in einer Trilogrunde Anfang Dezember geeinigt, und zwar im Sinne einer Deregulierung des Gentechnikrechts. Die Verhandlerinnen und Verhandler des Parlaments haben dabei die bisherigen Forderungen der Parlamentsmehrheit nach Kennzeichnung und Schutz vor Patenten weitestgehend aufgeweicht. Das Europaparlament wird in den ersten Monaten des Jahres 2026 abschließend über das Verhandlungsergebnis abstimmen, ebenso dann auch der Rat. Im Ergebnis des Trilogs sollen sogenannte NGT1-Pflanzen wie nach herkömmlichen Methoden gezüchtete Pflanzen behandelt werden - im Gegensatz zu dem, was der EuGH 2018 geurteilt hat. „NGT1" bedeutet, dass bei diesen Pflanzen weniger als 20 Änderungen an verschiedenen Gen-Stellen stattgefunden haben und auch keine Gene von Pflanzen, die nicht auch hätten gekreuzt werden können, eingebracht wurden. Die Neue Gentechnik oder kurz: NGT gilt als präziser und schneller als die alte Gentechnik. Das ist richtig. In der Neuen Gentechnik wird mit sogenannten Genscheren gearbeitet, die wiederum auf einem Abwehrmechanismus von Bakterien basieren. So können gezielte Veränderungen an bestimmten Gen-Sequenzen herbeigeführt werden. Bekannt ist das Verfahren auch als „CRISPR/Cas". Man hat zwar eine präzise Gen-Auswahl, aber keine präzise Prognose, welche unbekannten Funktionen des betroffenen Gens oder welche Wechselwirkungen im Gesamtgenom damit beeinflusst werden können. Treten unbeabsichtigte Wirkungen auf, spricht man von sogenannten Off-Target-Effekten. Eine unvorhergesehene Folge wäre zum Beispiel eine Übertragung auf Wildpflanzen. Um das mit einem Beispiel zu unterlegen: Bei Kulturpflanzen wird für stärkeres Wachstum mit Gentechnik gearbeitet. Dieses schnelle Wachstum könnte sich dann auch auf Unkräuter übertragen. Die großen Agrochemiekonzerne machen für NGT Versprechen wie klimaresiliente Pflanzen, höhere Erträge oder Schädlingsresistenz. Vonseiten der Gentechnikkritiker wird aber befürchtet, dass immer weniger Saatgutkonzerne einen immer größeren Marktanteil auf sich konzentrieren könnten, und zwar dadurch, dass Patente auf NGT-Pflanzen angemeldet werden können. Für die gentechnikfreie Branche entstehen Rechtsunsicherheiten. Sie könnten zum Beispiel die Kosten für Nachweise und Abschirmung übernehmen müssen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Fraktion der Grünen wie folgt: Zu Frage 1 betreffend den Wegfall der Kennzeichnungspflicht: Wenn die Beschlüsse so umgesetzt werden, wie im Trilog-Ergebnis festgehalten, dann finden sich künftig auch Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen in Supermarktregalen, die eben nicht gekennzeichnet werden müssen und damit für die Kundschaft nicht erkennbar sind. Bei sogenannten NGT1-Pflanzen muss nämlich künftig nur noch das Saatgut eine entsprechende Kennzeichnung für die Landwirtinnen und Landwirte erhalten. Das gilt aber nicht für nachgelagerte Produkte wie beispielweise Getreide, Mehl oder verarbeitete Lebensmittelprodukte. Vor dem Hintergrund, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich in Umfragen seit Jahren mehrheitlich gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel aussprechen, muss der Wegfall der Kennzeichnungspflicht als Strategie angesehen werden, Gentechnik gegen den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher quasi durch die Hintertür einzuführen. Eine selbstbestimmte Wahl gentechnikfreier Lebensmittel ist dann eigentlich nicht mehr möglich, außer man greift konsequent zu Bio-Produkten, bei denen zwar dann in Zukunft ungewollte Auskreuzungen nicht mehr 100-prozentig ausgeschlossen werden können, bei denen aber durch die EU-Ökoverordnung und die Vorschriften der verschiedenen Anbauverbände vorgeschrieben ist, dass sie eben ohne Gentechnik, ob neue oder alte, produziert werden müssen. Mehrere Handelsunternehmen haben in einem Appell darauf hingewiesen, dass die weitgehende Gentechnikfreiheit in Europa für sie ein Alleinstellungsmerkmal und Wettbewerbsvorteil auf dem Weltmarkt ist, da in Europa quasi Gentechnikfreiheit garantiert werden kann. Auch bei Handelskennzeichnungen wie „ITW" bei den Tierhaltungsformen gibt es Stufen, auf denen nur gentechnikfreie Futtermittel eingesetzt werden dürfen. Dieses Kriterium wird in Bezug auf Neue Gentechnik ohne Kennzeichnungspflicht beim Futtermittel eben nicht mehr umsetzbar sein, ebenso das in Niedersachsen entwickelte „Pro Weideland"-Label, das gentechnikfreie Fütterung verlangt. Der Vorstoß der Deregulierung kann insofern als Dammbruch beim europäischen Vorsorgeprinzip gewertet werden. Ohne eine klare Deklarierung, und zwar vom Acker bis zum Teller, gibt es keine Rückverfolgbarkeit mehr. Während Europa Wert auf Zulassungsregelungen legt und Risiken minimieren will, bevor Schäden auftreten, setzt das US-amerikanische Nachsorgeprinzip oder risikoorientierte Prinzip mehr auf Eigenverantwortung der Produzenten. Das Verhandlungsergebnis untergräbt aus unserer Sicht durch die fehlenden Kennzeichnungsregelungen den Verbraucherschutz. Die Bundesregierung muss sich im weiteren Verfahren für vorsorgende Schutzmechanismen für Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen. Im Übrigen ist es auch irritierend, dass aus der Sicht der EU-Kommission ein Veggie-Schnitzel als Verbrauchertäuschung gilt, Gentechnikprodukte aber künftig nicht mal mehr gekennzeichnet werden sollen. Es steht zu befürchten, dass auch Entscheidungen gegen die bekannte Mehrheitsmeinung der Bürgerinnen und Bürger der EU einen EU-Skeptizismus nähren könnten. Zur Frage 2, in der es um das Thema Monopolisierung auf dem Saatgutmarkt geht: Die Sorgen des Bauernverbandes und auch die der vielen anderen Agrar-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sind berechtigt. Grundsätzlich sollte kein Patent auf Leben ausgesprochen werden dürfen. Patente auf herkömmlich gezüchtetes Material sind nicht erlaubt, obwohl auch hier langjährige züchterische Leistungen erbracht werden. Bei gentechnisch erzeugten Pflanzen hingegen darf nach aktueller Rechtslage patentiert werden, unabhängig ob alte oder neue Gentechnik. Es wird erwartet, dass die Konzentration im Saatgutbereich weiter zunimmt, da die EU-Deregulierung nicht die vom EU-Parlament ursprünglich geforderte Patentfreiheit beinhaltet. Es gibt auch Befürchtungen, dass NGT nicht wegen der Weiterentwicklung von herkömmlich gezüchteten Pflanzen genutzt werden wird, sondern um ausgereifte, herkömmliche Züchtungen durch zusätzliches Einbringen von NGT-Mechanismen patentieren lassen zu können und so in Zukunft Lizenzgebühren zu erheben. Die Regelung kann also auch genutzt werden, um bereits vorhandene, attraktive Genstrukturen mit NGT nachzubauen und diese dann patentieren zu lassen. Es ist im Interesse der Landesregierung, dass die vielen kleinen und mittelständischen Züchtungsunternehmen in Niedersachsen weiterhin freien Zugang zum Saatgut im Rahmen des Züchterprivilegs haben. Lizenzen für patentiertes Genmaterial das muss man vielleicht auch wissen können für Zuchtunternehmen leicht bei 100 000 Euro liegen. Außerdem kann ein Patent auf einen Gen-Abschnitt von einem Unternehmen gleich in Hunderte von Sorten eingebaut werden. ChemChina hat in diesem Jahr zum Beispiel ein Patent erfolgreich angemeldet, worunter gleich 125 Maissorten fallen. Das Innovationspotenzial der bisherigen ZüchterInnen und Züchtungsmethoden würde durch global tätige Konzerne definitiv eingeschränkt werden, weil es dann eben keinen freien Zugang zu dem Saatgut mehr gibt. Das gesamte Konstrukt von der Idee „Keine Patente auf Leben" wäre damit in Gefahr. Zur Frage 3, welche Bilanz die Landesregierung aus über 30 Jahren Gentechnik im Hinblick auf die Versprechen zieht, zum Beispiel klimaresiliente Sorten zu entwickeln: Seit Jahrzehnten wird von den Gentechnikbefürwortern versichert, dass mit der alten Gentechnik der Welthunger bezwungen werden könnte. Das ist bislang nicht geschehen, müssen wir feststellen. Schauen wir uns einmal an, welche Pflanzenmerkmale tatsächlich mit Gentechnik entwickelt und zum Patent angemeldet worden sind. Das waren vor allem Resistenzen gegen Pflanzenschutzmittel. Während bei uns Totalherbizide wie Glyphosat nicht in den Kulturen selbst angewendet werden können die würden sie dann sozusagen auch zerstören, gibt es in Süd- und Nordamerika einen weitaus höheren Einsatz von Pestiziden, da es eben pestizidresistente Kulturen gibt, was dann wiederum zum Entstehen von superresistenten Super-Unkräutern beiträgt. In der politischen Diskussion um die neue Deregulierung wird als gemeinwohlorientiertes Argument nun die schnelle Entwicklung einer Trockenheitsresistenz versprochen. Doch die letzten Jahre haben gezeigt: In einigen Jahren bräuchten wir Pflanzen, die sehr gut auf Hitze reagieren oder sehr gut mit Dürre umgehen können. In anderen Jahren ist hingegen eine Toleranz gegen Nässe oder Starkregenereignisse sinnvoll. Es gibt also nicht die eine Eigenschaft, die gegen den Klimawandel hilft. Ein einziges „Dürre-Gen", das jetzt mit Gentechnik vervielfältigt werden könnte, ist eigentlich auch nicht zu erwarten. Denn Pflanzen haben sehr unterschiedliche Strategien im Umgang mit Wassermangel entwickelt. Die einen haben längere Wurzeln, die anderen wachsigere Blätter, manche kleinere Spaltöffnungen, um die Verdunstung zu reduzieren, und andere einen angepassten Tag-Nacht-Rhythmus. Das ließe sich mit herkömmlicher Züchtung recht gut kombinieren. Wir brauchen auch insgesamt vielfältigere und standortangepasstere Sorten. Wir brauchen Anbausysteme, die dazu beitragen, dass es einen Humusaufbau statt eines Abbaus gibt, damit eine höhere Wasserspeicherfähigkeit in den Böden erzielt wird. Letztendlich brauchen wir auch insgesamt, was Kulturen angeht, ein vielfältigeres Anbauspektrum. Was wir nicht brauchen, sind Einheitssorten, homogenes Saatgut, ganz im Gegenteil: Wir brauchen heterogenes Saatgut. Wenn man schaut, was denn mit den NGT-Produktentwicklungslinien an besonderen Pflanzeneigenschaften in den letzten Jahren verfolgt worden ist, sieht man, dass auch wieder die Pestizidresistenzen im Fokus standen. Aber es gab auch Patente auf blutdrucksenkende Tomaten, ballaststoffreichen Weizen, damit wir weiter schön Weißmehl essen können, Kartoffeln, die sich dadurch lange lagern lassen, dass man ihnen die schwarzen Flecken weggezüchtet hat. Doch gerade an diesem Beispiel, finde ich, kann man sehr deutlich sehen, dass auch ungewollte Effekte auftreten können. Man hat es damals zwar geschafft, die Schwarzfärbung zu unterdrücken, die Stellen waren aber trotzdem schadhaft. Es wurden schädliche Aminosäuren entwickelt, die dann von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr hätten entdeckt werden können. Insofern müssen wir tatsächlich erkennen, dass diese Off-Target-Effekte nicht zu unterschätzen sind. Deswegen, glaube ich, darf es nicht in eine Richtung der weiteren Deregulierung gehen. Vielen Dank.

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