landtag-niedersachsen.de ↗

Thore Güldner

SPD 11.10.2023 1:20 min Tagungsabschnitte 19/10

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verbindlich regeln und Finanzierung sicherstellen!

Auf die möchte der Kollege Güldner jetzt eingehen und die Erwiderung machen. Ich bitte wirklich darum, dass er diese Ausführungen hier jetzt auch machen kann. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch diese Zwischenrufe sind in dieser Fachdebatte nicht so ganz passend. - Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab 2026 im Grundschulbereich ist im SGB VIII verankert und richtet sich an die Träger der Jugendhilfe. Sie stimmen mir sicherlich zu, dass die Träger der Jugendhilfe die Kommunen, die Kreise und die kreisfreien Städte, sind. Wir haben, nachdem es Vereinbarungen darüber gibt, welche finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen, auch eine Vereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung haben Sie lange eingefordert. Diese Vereinbarung gibt es jetzt. Darin ist klar geregelt, dass das Hortangebot selbstverständlich aufrechterhalten werden kann. Selbstverständlich ist das auch eine Frage von Finanzierung in den Kommunen. Diese Frage wird sich jede einzelne Kommune stellen müssen. Aber ‑ darauf bin ich eben auch eingegangen ‑: Da, wo die weißen Flecken sind, da, wo wir es vielleicht nicht sofort schaffen, 2026 Ganztagsgrundschulen einzurichten, ist es ein gutes Signal, dass wir den Rechtsanspruch auch im Hort erfüllen können. Vielen Dank.

Alle Reden von Thore Güldner Rede ansehen ↗