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Evrim Camuz

GRÜNE 12.10.2023 5:47 min Tagungsabschnitte 19/10

Ersatzfreiheitsstrafe gerechter gestalten, Kosten reduzieren, Resozialisierung fördern!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist eine bittere Realität unserer bisherigen Rechtspraxis: Armut wird besonders hart bestraft. Warum? - Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird und diese nicht bezahlt, bekommt stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Und warum? - Genau! Weil Armut hier eben besonders hart betroffen ist. Zukünftig wird pro zwei Tagessätze der Geldstrafe ein Tag Haft fällig. Das heißt, genau diese Menschen, bei denen das Gericht aufgrund der Schwere der Tat und Schuld die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe aus verschiedensten Gründen ‑ warum auch immer ‑ eben nicht für angemessen hält, landen letztendlich doch im Gefängnis. Der Grund dafür ist häufig ihre Armut. Etwa 40 % der Haftantritte der vergangenen Jahre in Niedersachsen waren durch eine Ersatzfreiheitsstrafe bedingt. Diese Menschen wurden mitunter bereits wegen Delikten verurteilt, für deren Begehung gerade Armutsbetroffene besonders prädestiniert sind: Vom ticketlosen Fahren bis zum Diebstahl von Lebensmitteln, die unmittelbar verzehrt werden, ist bei der Tatbegehung die eigene Armut handlungsleitend. Trotz der geringen Schwere solcher Taten kommen diese Menschen folgerichtig ins Gefängnis, weil sie auch ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Häufig sind jene Menschen mit multiplen Problemlagen konfrontiert, etwa mit Obdachlosigkeit, Armut, Drogenabhängigkeit oder Verschuldung. Die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt on top. Die Vollstreckung dieser Ersatzfreiheitsstrafen erbringt kaum einen sinnvollen Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen. Jene Personen werden für eine kurze Inhaftierungsdauer aus ihren sozialen und ökonomischen Verhältnissen und aus ihrem Umfeld herausgerissen. Sie werden von ihren Familien und Freundeskreisen isoliert und stattdessen mit der Gefängniskultur konfrontiert. Demgegenüber könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass während der Haftdauer sinnvolle Maßnahmen zur Resozialisierung eingeleitet werden könnten. Nehmen wir zum Beispiel die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, die nach alter Rechtslage zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen umgewandelt wurde. Selbst unter der Annahme eines personell und finanziell hinreichend ausgestatteten Therapieangebots in der Haftanstalt können durch eine Therapie in 30 Tagen kaum nachhaltige Fortschritte in der Entwicklung des Gefangenen erzielt werden. Der scheinbare Makel der Haft hingegen bleibt bei den Betroffenen bestehen. Sie sehen sich einer gesellschaftlichen Stigmatisierung gegenüber, die ihnen die Job- oder Wohnungssuche und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erschwert. Diese sozial kontraproduktive Praxis kostet das Land jährlich 20 Millionen Euro. Jeder Hafttag kostet uns durchschnittlich 185 Euro. Genau das möchten wir Grünen gemeinsam mit der SPD hier in Niedersachsen ändern. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir dafür sorgen, dass das Land künftig seine Spielräume konsequent nutzt, um die Zahl der in Niedersachsen verhängten Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren. Zu unserem Maßnahmenpaket zählt zum einen eine verpflichtende konkrete Prüfung der Einkommensverhältnisse einer Person, für die durch die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt wird. Denn nicht selten werden im Rahmen einer Schätzung Tagessätze fälschlicherweise zu hoch angesetzt, wodurch es den Betroffenen noch mehr erschwert wird, die Geldstrafe tatsächlich zu bezahlen. Daneben sollen Betroffene über Möglichkeiten der Stundung, der Ratenzahlung sowie der Haftvermeidung in ihrer jeweiligen Muttersprache aufgeklärt werden. Ein weiterer Schwerpunkt unseres Antrags liegt in der Weiterentwicklung des Beratungs- und Hilfsangebots zur Haftvermeidung, aber eben auch während der Haft. Und schließlich bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Möglichkeit einzusetzen, dass die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe künftig zugunsten einer Bewährung unter Auflagen und Weisungen ausgesetzt werden kann. Sehr geehrte Abgeordnete, an dieser Stelle ist es mir besonders wichtig zu erwähnen, dass bereits seit mehr als 30 Jahren die Anlaufstellen der Freien Straffälligenhilfe und das Angebot des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen wichtige und wertvolle Resozialisierungsarbeit leisten, die sich der Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen widmen. Ihnen gilt nicht nur unser Dank, vielmehr wollen wir auch ihre Expertise nutzen, die genannten Akteur♪innen an der inhaltlichen Ausgestaltung der in diesem Entschließungsantrag genannten Maßnahmen beteiligen und sie in ihrer Arbeit stärken und unterstützen. Dass der Bundestag im Sommer 2023, also vor wenigen Monaten, bereits eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld-in eine Ersatzfreiheitsstrafe verabschiedet hat, ist ein erster, guter Schritt. Wir in Niedersachsen wollen vorangehen und eine weitere Reduktion des Stundensatzes nach beanstandungsloser Ableistung der ersten Hälfte der Tagessätze nach dem Vorbild Hessens einführen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, wir haben uns viel vorgenommen. Ich freue mich als rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, heute diesen Antrag für eine gerechtere und progressivere Justizpolitik einzubringen. Danke schön.

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