Klaus Wichmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen
zu Wort gemeldet. Bitteschön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun ist es also endlich da, das neue Verfassungsschutzgesetz bzw. die Änderungen, groß angekündigt, ja immer wieder angepriesen von Rot-Grün: Wir sollten doch alle Geduld haben; es werde schon kommen. Der große Wurf - nichts anderes sollte es sein. Schauen wir uns das mal im Einzelnen an. Sie wollen, dass der Verfassungsschutz künftig nicht mehr in der Öffentlichkeit über Gefahren für die Demokratie informiert, sondern präventiv, „erzieherisch", könnte man sagen tätig wird. Ich denke, dafür sind andere Stellen, die Bundeszentrale für politische Bildung zum Beispiel, geeigneter. Im Zweifel schaffen wir hier vielleicht Doppelstrukturen. Ich würde mindestens erwarten, dass man uns im Ausschuss darlegt, wo sich da etwas in der Präventionsarbeit unterscheidet. Dann haben wir eine massive Änderung zu verzeichnen. Denn zukünftig dürfen auch Einzelpersonen vom Verfassungsschutz beobachtet werden, selbst dann, wenn sie keine Gewalt ausüben oder androhen wollen. Das ist ein tiefer Einschnitt in die bisherige Praxis. Als Grundsatz galt: Es reicht nicht, sich als Einzelperson verfassungsfeindlich zu äußern, um vom VS beobachtet werden zu dürfen; man muss sich entweder mit Gleichgesinnten zusammenschließen oder gewaltbereit sein. Das fällt nun weg. Noch mal: Das ist eine massive Beobachtungserweiterung des VS. Bevor wir darüber abstimmen, wünsche ich mir eine detaillierte Unterrichtung über Fälle, in denen der Verfassungsschutz nicht beobachten durfte und es dann zu erheblichen Sicherheitsproblemen kam. Einer willkürlichen Ausweitung der Beobachtungsobjekte oder einer Ausweitung auf Vorrat dürfen wir nicht einfach hinterherlaufen. Wer nun meint, das sei ja keine Willkür, sondern durch die Behörde werde eine verantwortliche Auswahl getroffen, dem halte ich zumindest entgegen, dass wir vorher harte Fakten brauchten, die jetzt durch eine Einzeleinschätzung ersetzt werden. Statt harter Fakten weiche Faktoren. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von technischen Anpassungen und Änderungen im Gesetzentwurf, über deren Vor- und Nachteile im Ausschuss sicherlich ebenfalls Auskunft erteilt wird. Zum Teil handelt es sich auch schlicht um eine Harmonisierung mit veränderten Gesetzen. Aber es kommt auch zu einer Änderung, die mindestens moralisch zu einer Debatte führen dürfte. Dabei geht es um eine Straffreiheit so genannter V-Leute, also verdeckter Ermittler, die nun auch szenetypische Straftaten straffrei ausüben dürfen sollen. Diese Vorschriften sind stets ein Dilemma. Straffreiheit will man eigentlich nicht; aber wenn die Strafbarkeit dazu führt, dass ich nicht an Informationen herankomme, die möglicherweise einen Anschlag verhindern, die Menschenleben retten, dann stellt sich das Problem anders dar. Letztlich ist der Katalog der infrage kommenden Straftaten eingegrenzt, und das Gesetz geht hier nach meiner Einschätzung mit der ausreichenden Sorgfalt vor. Und dann ist da noch eine Änderung der Vorschriften zur Datenübermittlung. Inhaltlich wird das Gesetz an die jüngere Rechtsprechung höherer Gerichte genauer: an die rechtlichen Voraussetzungen zur Datenweitergabe an andere Behörden angepasst. Das ist ein nicht unnormaler Vorgang und ebenfalls keinesfalls spektakulär. Dem nun möglichen Einsatz von Drohnen durch den Verfassungsschutz darf man allerdings mit Fragezeichen begegnen. Welche Aufklärungen mussten denn bisher unterbleiben, so ganz ohne Drohnen? Welche Erkenntnisse liegen deshalb jetzt nicht vor? Denn machen wir uns selbst nichts vor: Sobald das Gesetz geworden ist, wird es bei jedem Grillfest, das von einer Drohne überflogen wird, heißen: Na, biste wieder beim Verfassungsschutz auffällig geworden? - Ja, Sie mögen das als lauen Witz abtun, aber ich finde es nicht witzig, wenn der Normalmensch ab dann auch nur eine Sekunde darüber nachdenken muss Wieder ein Stück Freiheit weniger!: Werde ich hier nicht doch überwacht? Da hilft dann auch kein allgemeiner Verweis auf angebliche Nichtmehrzeitgemäßheit des Verbots von Drohnen. Es hilft mir auch nicht der Verweis auf andere Bundesländer. Vielleicht ist das ja insgesamt nicht wirklich nötig. All das werden wir hoffentlich im Ausschuss klären. Bleibt zu sagen: Es ist in weiten Teilen ein technisches Anpassungsgesetz. Der große Wurf ist es nicht - eher ein Würfchen. Vielen Dank.
