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Julia Retzlaff

SPD 23.02.2023 5:39 min Tagungsabschnitte 19/5

Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen etablieren - für ein gutes Zusammenleben von Menschen, Weidetieren und Wölfen

Julia Retzlaff (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg des Artenschutzes. Festzustellen und anzuerkennen ist aber, dass die Rückkehr der Wölfe und ihre Verbreitung in unserer Kulturlandschaft auch Probleme mit sich bringen und uns vor Herausforderungen stellen, insbesondere beim Schutz von Weidetieren. Ich kann die Verzweiflung und den Frust der Tierhaltenden über Verluste durch Wolfsrisse gut verstehen. Persönlich kann ich als ehemalige Halterin von Ziegen und Schafen auch die emotionale Betroffenheit über jedes einzelne gerissene Tier sehr gut nachvollziehen. Es ist wichtig und richtig, dass wir die Debatte über die Konsequenzen aus der Wiederansiedlung der Wölfe für die Landwirtschaft und das Zusammenleben zwischen Mensch, Haustieren, Weidetieren und Wolf führen. Ich fordere aber dazu auf, nicht mit überzogenen, rechtlich unhaltbaren Forderungen falsche Erwartungen über die Möglichkeiten, den Wolfsbestand in Niedersachsen in naher Zukunft regulieren zu können, zu wecken. (Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN) Den Herausforderungen müssen wir stattdessen mit EU- und bundesrechtlich belastbaren Lösungen begegnen. In diesem Zusammenhang möchte ich nur zwei Forderungen aus dem Antrag der CDU-Fraktion beispielhaft einordnen, und zwar Punkt 8 - ich zitiere -, „eine Obergrenze der Wolfspopulation in Niedersachsen und als Grundlage eines regional differenzierten Wolfsmanagements in einzelnen niedersächsischen Regionen festzulegen“, und Punkt 9 - ich zitiere wieder -, „unter konsequenter Nutzung der Handlungsspielräume … der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie … sowie … des Bundesnaturschutzgesetzes … Problemwölfe oder auch ganze Problemrudel unter Berücksichtigung der zu definierenden Obergrenze zeitnah“ zu entnehmen. Meine Damen und Herren, solche Forderungen müssen deutlich in den Kontext gestellt werden, dass ein regionales Wolfsmanagement im Sinne der aktiven Regulierung des Bestandes nach EU- und Bundesrecht aktuell nicht möglich ist. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Der Wolf ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU als in Deutschland und weiteren EU-Ländern streng zu schützende Art eingestuft. Alle sechs Jahre überprüft die EU den Erhaltungszustand zu schützender Arten. Basis dafür sind wissenschaftlich fundierte Monitoringdaten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu verpflichtet, das bereits unter der letzten Landesregierung die CDU hat ja auch dazugehört etablierte „umfassende Monitoring“ „der Wolfspopulation in Niedersachsen“ fortzusetzen und „an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement“ mitzuarbeiten. Mit den Monitoringdaten leisten wir in Niedersachsen einen großen und wichtigen Beitrag, dass die Wolfspopulation in der Bundesrepublik durch die EU dann als günstig eingestuft werden kann und die Bundesländer dann zu einem Bestandsmanagement kommen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, mit Ihren Formulierungen im Antrag wie „zeitnah“ oder „schnellstmöglich“ suggerieren Sie aber, dass wir, wenn wir nur wollten, jetzt schon den Wolfsbestand über die Entnahme einzelner Problemwölfe hinaus regulieren könnten. Das ist EU-rechtlich derzeit nicht möglich. Betreiben Sie also bitte keine Augenwischerei! (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Ihre rechtlich nicht umsetzbaren Forderungen helfen den Betroffenen nicht. Dabei sind wir uns in Summe ja grundlegend einig. Ich gehe davon aus, dass Sie, wie die Koalitionsfraktionen auch, die aus Sicht von Natur- und Tierschutz wertvolle Weidetierhaltung in besonderem Maße unterstützen wollen und den Bedarf sehen, diese Tiere vor Wolfsrissen zu schützen. Die anzustrebende Perspektive dafür ist ein regional differenziertes Wolfsmanagement. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, auf Bundesebene an einem europarechtskonformen, regional differenzierten Bestandsmanagement mitzuarbeiten; ich sage es noch einmal. Auf dem Weg dahin gilt es aber vordergründig, den EU-Vorgaben entsprechend den Herdenschutz flächendeckend umzusetzen, das Monitoring wissenschaftlich fundiert weiterzuführen, und ganz besonders auch, Weidetierhaltende zu unterstützen und Entschädigungen unkompliziert zu leisten. Dies alles führt das Umweltministerium im neu eingerichteten Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ mit Organisationen und Verbänden von Tierhaltenden, Naturschutz, Jägerschaft oder Landwirtschaft zusammen. Themen werden Herdenschutz, Entschädigungen oder der Rahmen für rechtssichere Entnahmen und ein Wolfsmanagement sein. Auch besondere Hilfen für Weidehaltung auf Deichen und Hobbyhalter sollen in den Fokus genommen werden. Dieses Vorhaben des rot-grünen Koalitionsvertrages wurde im Februar mit hoher Priorität bereits während der ersten 100 Tage der neuen Landesregierung in einer Auftaktveranstaltung auf den Weg gebracht. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sehr auf die Antragsberatung im Ausschuss oder in den Ausschüssen gespannt und hoffe auf eine konstruktive, sachliche Debatte. Denn unser gemeinsames Ziel muss es sein, Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes einhergehen, im Sinne einer guten Koexistenz zu reduzieren, und daran zu arbeiten, dass die Bundesregierung einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes an die EU melden kann. Dann können wir auch über die Ausgestaltung eines Bestandsmanagements debattieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

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