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Julia Retzlaff

SPD 13.09.2023 1:28 min Tagungsabschnitte 19/9

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Klinische Krebsregister Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/2173, den Gesetzentwurf mit einigen wenigen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss einstimmig zustande. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen stimmte ebenso ab. Durch den direkt überwiesenen Gesetzentwurf soll eine Änderung des Bundesrechts auf Landesebene vollzogen werden. In der Sache geht es darum, dass künftig auch bestimmte Hautkrebserkrankungen, die bisher nicht zu melden waren, an das Klinische Krebsregister zu melden sind, wenn sie prognostisch ungünstig einzustufen sind, also einen bösartigen Verlauf haben können. Die Regelung über die Zahlung einer Vergütung für erfolgte Meldungen soll entsprechend angepasst werden. Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen haben nur rechtsförmliche Gründe oder sollen der Präzisierung der Regelungen dienen. Der Gesetzentwurf und die empfohlenen Änderungen waren in den Ausschüssen unstreitig. Eine Aussprache ergab sich jeweils nicht. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.

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