Jessica Miriam Schülke
50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Im Entschließungsantrag von SPD und Grünen geht es um eine Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Dieses Gesetz regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbildung. Dazu gehören zum Beispiel EDV-Kurse, Umschulungen, Teamleiterkurse oder Workshops zur Verbesserung von Organisation und Strukturen im Arbeitsalltag wie zum Beispiel Büromanagement usw. Statt aber die Realität zu bearbeiten, kommt Ihr Antrag wie ein links-grünes Präsentkörbchen mit diversen Leckerlis der Marken Demokratiebildung, Gleichstellung und Studienreisen daher. Das Portal „bildungsurlaub.de" zeigt zum Beispiel, dass der Bildungsurlaub oft genug auch als private Freizeit genutzt wird. Dieses zur Kenntnis zu nehmen, wäre sehr wichtig. Darunter waren im Jahr 2023: Yoga, Englisch, Wandern, Fasten, Sport, Meditation und Sylt. Der ideale sozial-ökologische Bildungsurlaub wäre also ein englischsprachiger Yogakurs mit veganer Ernährung auf Sylt. Anders gesagt: 0 % Bildung, 100 % Urlaub. Oder wie wäre es damit: ein Seminar über Rotweinverkostung in der Toskana für gestresste Gewerkschaftler? Na klar, zahlt ja alles die Firma! Oder eine wichtige Feldenkrais-Erfahrung für Gleichstellungsbeauftragte in Barcelona? Warum nicht? Smoothies am Strand, die klamme Kasse der Kommune wird es schon richten! Bereits jetzt haben rund 45 % aller sogenannten Bildungsveranstaltungen gar keinen beruflichen oder ehrenamtlichen Zweck. Es sind vielmehr allgemeine Freizeitaktivitäten, irgendwas zwischen Französisch und Pilates. Diese Missstände müssten angegangen werden. Doch ich habe den Verdacht, dass das eigentliche Ziel dieses Antrages von Rot-Grün eben nicht die Beseitigung dieser Missstände ist, sondern dass noch eine politische Agenda obendrauf gesetzt werden soll. Werte Kollegen, die Riesenlücke, die sich in diesem Antrag auftut, ist, dass fast gänzlich die Einbeziehung der Arbeitgeberposition fehlt. Aber der Arbeitgeber leistet die Lohnfortzahlung. Frau Kollegin Schülke, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Prell zu? Nein, ich würde meine Rede jetzt gerne beenden. Danke. Also: Die Riesenlücke, werte Kollegen, die sich in diesem Antrag auftut, ist, dass fast gänzlich die Einbeziehung der Arbeitgeberposition fehlt, denn der Arbeitgeber leistet ja die Lohnfortzahlung, und die Gemeinschaft der Steuerzahler trägt die sonstigen Kosten. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es eine
