Carina Hermann
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
Bitteschön, Frau Hermann! Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der damalige Bundesinnenminister hat vor fast genau elf Jahren im Deutschen Bundestag den folgenden Satz gesagt: „Freiheit und Sicherheit - das klingt auf den ersten Blick nach Gegensatz, nach Spannung, nach widerstreitender Forderung. Aber in Wahrheit ist es nicht so. Sie bedingen einander geradezu. Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten ein und derselben Medaille." Und weiter hat er gesagt: „Innenpolitik ist geprägt von Ermöglichen und Einschränken, von Selbstbestimmung und Ordnung, von Unabhängigkeit und Verpflichtung, von Freiheit und Verantwortung." Diese Worte beschreiben sehr präzise den Kern staatspolitischer Verantwortung und das Zusammenspiel von Freiheit und Sicherheit. Sie beschreiben auch das Spannungsfeld von verantwortungsvoller Innenpolitik. Und genau in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns mit dem Gesetzentwurf, den wir hier heute beraten. Mit der Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums heben wir die Aufsicht über den Verfassungsschutz auf eine klar definierte verfassungsrechtliche Grundlage. Die Kontrolle findet zwar bereits heute statt, doch mit der Verankerung in der Niedersächsischen Verfassung erhält sie jetzt einen institutionellen Stellenwert und die Verlässlichkeit, die ein so sensibler Bereich benötigt. Zudem setzen wir damit in Niedersachsen das hat der Kollege Zinke bereits gesagt eine Struktur um, die in allen anderen Bundesländern bereits existiert und die auch auf Bundesebene bewährt ist. Wir schaffen damit also keine niedersächsische Besonderheit, sondern wir schließen eine Lücke im Rahmen einer staatspolitischen Linie. Damit stärken wir Niedersachsens sicherheitsrechtliche Architektur, und wir setzen auf eine verlässliche und eben auch auf eine bereits erprobte Struktur. Das ist ein starkes Zeichen für eine wehrhafte Demokratie und für eine rechtsstaatliche Demokratie. Warum machen wir ein solches Gesetz, meine Damen und Herren? Es ist leider keine Neuigkeit mehr, dass unser demokratischer Rechtsstaat zunehmend unter Druck gerät und Bedrohungen ausgesetzt ist: Extremismus von innen, hybride Angriffe von außen, auch gezielte Desinformation, digitale Radikalisierung und das Infragestellen grundlegender Prinzipien unserer freiheitlichen Ordnung. Diese Gefährdungen machen eben nicht an der Landesgrenze halt. Sie zielen auf das Vertrauen in Institutionen und auf die Stabilität unserer gesamten Gesellschaft. Ein demokratischer Rechtsstaat muss in der Lage sein, sich gegen diejenigen zu schützen, die seine Ordnung bekämpfen. Der Verfassungsschutz nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. Aber gerade, weil seine Arbeit tief in grundrechtssensible Bereiche eingreift, braucht es eine klare rechtsstaatliche Grenze und eine verlässliche parlamentarische Aufsicht. Genau diese Balance stellen wir mit dem vorliegenden Gesetz jetzt sicher. Denn wer dem Staat weitreichende Eingriffsbefugnisse überträgt, muss ebenso dafür sorgen, dass diese Befugnisse parlamentarisch kontrolliert werden. Das ist der Kern rechtsstaatlicher Verantwortung, meine Damen und Herren. Was ist der Inhalt dieses Gesetzentwurfs? Was beschließen wir konkret? Wir schaffen einen neuen Artikel 20 a der Niedersächsischen Verfassung. Das Parlamentarische Kontrollgremium wird ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert. Das bedeutet erstens, dass das Gremium zukünftig vom Landtag direkt gewählt wird. Die Legitimation erfolgt also aus der Mitte des demokratisch gewählten Parlaments. Zweitens regeln wir mit diesem Gesetz, dass wir das Gremium über die Wahlperiode hinweg einsetzen. Das gewährleistet auf der einen Seite Kontinuität und verhindert auf der anderen Kontrolllücken bei Regierungs- und Parlamentswechseln. Drittens. Das Gremium erhält die gleichen Informationsrechte wie die Ausschüsse des Landtages. Damit wird sichergestellt, dass die Kontrolle nicht nur institutionell verankert ist, sondern auch mit den notwendigen Rechten ausgestattet wird. Darüber hinaus passen wir die bestehenden Rechtsgrundlagen an, bis hin zu Artikel 10 Ausführungsgesetz und zur Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. Damit schaffen wir einen rechtssicheren Weg. Kurz gesagt: Wir schaffen mit diesem Gesetz eine moderne, robuste und verlässlich legitimierte Struktur für die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. Damit stärken wir die Kontrolle, ohne den operativen Auftrag des Verfassungsschutzes zu beeinträchtigen. Meine Damen und Herren, ein moderner Sicherheitsstaat braucht zweierlei: Er braucht auf der einen Seite handlungsfähige Behörden mit stärkeren Befugnissen. Da hätten wir uns heute mehr von der Landesregierung gewünscht. Auf der anderen Seite braucht es eine parlamentarische Kontrolle. Beides steht nicht im Widerspruch, sondern gehört zusammen. Es geht um das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden, und es geht darum, das Gleichgewicht zwischen wirksamer Gefahrenabwehr auf der einen und rechtsstaatlicher Begrenzung auf der anderen Seite sicherzustellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Das tun sie oft unter schwierigen Bedingungen und mit hoher Verantwortung. Dafür gilt ihnen unser ausdrücklicher Dank, meine Damen und Herren. Genau aus diesem Grund setzen wir heute ein deutliches Signal. Wir stärken die parlamentarische Kontrolle, um die Legitimation und die Rechtsstaatlichkeit dieser Arbeit dauerhaft zu sichern. Und wir schaffen mit diesem Gesetz ein zeitgemäßes Kontrollinstrument, das Transparenz, Verlässlichkeit und demokratische Verantwortung miteinander verbindet. Niedersachsen macht damit klar: Eine wehrhafte Demokratie schützt sich, und sie kontrolliert sich. Beides gehört unmittelbar zusammen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
