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Stefan Marzischewski-Drewes

AfD 25.09.2024 4:14 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Politik und deren Auswirkungen und Handeln spüren die Menschen hautnah bei sich vor Ort. Die Menschen sehen, ob Straßen Schlaglöcher haben, die Kita offen ist oder die Toiletten in den Schulen funktionieren. Auf Kreisebene stehen unsere Landräte an der Spitze dieser kommunalen Verantwortung. Dazu kommen die hauptamtlichen Bürgermeister in den Städten und Samtgemeinden. Deren Amtszeit soll jetzt wieder auf acht Jahre verlängert werden, so wie es bereits in der Zeit von 2005 bis 2013 gegolten hat. Zur Begründung führt die Landesregierung aus, dass die tagtägliche Verwaltungspraxis einer Kommune immer komplexer und fachspezifischer wird und sich daher immer weniger geeignete Bewerber finden, die diese Alltagsmühen auf sich nehmen wollen. Machen wir doch mal den Realitätscheck! Die Zahl der Vollzeitstellen in der Verwaltung des Landkreises Gifhorn ist in den letzten sieben Jahren um ca. 50 % gestiegen. Dennoch klagen die Bürger vor Ort, dass es nicht klappt mit der Kfz-Anmeldung. Der schnelle Ausbau des Internets stockt, weil eine Ausschreibung falsch war. Eine neue Kreisstraße muss 400 Jahre halten, bis sie wieder rundum erneuert wird. Und die Digitalisierung steckt wie so oft noch in den Kinderschuhen. So ist die Realität im Landkreis Gifhorn und sicherlich in vielen Kommunen Niedersachsens. Mehr Personal führt offensichtlich nicht zu besseren Abläufen. Warum ist das so? Die gesetzlichen Vorschriften, die Ausschreibungsbedingungen und insbesondere auch die Fördervorgaben werden immer komplexer, sodass sie oft nur noch von Spezialisten zu durchschauen sind. Gleichzeitig nehmen die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen stetig ab. Im Jahr 2024 hat kein Landkreis in Niedersachsen einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Die Kommunen sind für rund 25 % der staatlichen Daseinsvorsorge zuständig, erhalten aber nur 17 % der Steuermittel. Seit Jahren werden so klagen die kommunalen Spitzenverbände zu Recht immer mehr Aufgaben auf die Kommunen verlagert. Die Landesregierungen und der Bund sanieren ihre Haushalte auf Kosten der Kommunen, mit steigender Tendenz. Folge davon ist, dass der Handlungsspielraum vor Ort immer mehr schwindet und sich Unmut bei den verantwortlichen HVBs breitmacht, müssen sie doch dem Bürger vor Ort erklären, warum das Schwimmbad geschlossen werden musste, weil eine Sanierung seit Jahren nicht stattfindet. Das Freibad Brome in meinem Landkreis hat es dazu bis in die „Tagesschau" geschafft. Resignation baut sich auf zwischen den kommunalen Entscheidungsträgern und den Bürgern. Wer möchte schon Chef einer Landkreisverwaltung sein, die demnächst nur noch den Mangel zu verwalten hat und immer weniger Spielraum für eigene Gestaltung und Ideen hat? Die Lösung soll also jetzt in der Amtszeitverlängerung auf acht Jahre liegen, quasi ein Trostpflaster und Schmerzensgeld für die Mangelverwaltung. Ja, mehr Zeit steht für mehr Kontinuität und mehr Planungssicherheit, die sicherlich dazu führen kann, dass sich mehr geeignete Bewerber finden. Mehr Zeit löst aber nicht das Kernproblem der finanziellen Nichtausstattung der Kommunen und auch nicht die Entwicklung, dass alles immer komplexer und fachspezifischer wird. Sollen an der Spitze unserer Kommunen demnächst nur noch Technokraten und Apparatschiks stehen? Wäre es nicht besser und sinnvoller, Verordnungen und Gesetze zu erlassen, die ein schnelleres Handeln und Umsetzen ermöglichen, sodass in den Kommunen endlich werden gehandelt werden kann? Würde man dadurch nicht mehr Bewerber finden? Und wenn das so wäre, bräuchte man dann acht Jahre? Und noch eine andere Überlegung: Wie wäre es mit einer Amtszeit von 7,5 Jahren, sodass in drei Kommunalwahlperioden zweimal gleichzeitig der HVB gewählt würde? Wir sind gespannt auf die Beratungen insbesondere auch zu den anderen Ausführungen in diesem Gesetzentwurf und werden sie konstruktiv begleiten, um die kommunale Basis zu stärken. Vielen Dank.

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