Daniela Behrens
In welcher Höhe gibt die Landesregierung Landesmittel für gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Opposition und andere Verfahren aus?
Für die Landesregierung antwortet auch hier wiederum die Innenministerin. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Lilienthal, Sie haben ja schon diverse Anfragen was Ihr gutes Recht ist an die Landesregierung zu diversen Themen gestellt. Ich glaube, man kann dieser Landesregierung nicht absprechen, dass sie alle Anfragen immer ordentlich beantwortet hat. So haben wir das bei den letzten Anfragen zu diesem Verfahrensbereich auch gemacht. Die Antworten habe ich Ihnen eben vorgetragen. Natürlich ist es ganz normal für jede Landesregierung für diese jetzige, für die vorigen Landesregierungen, für Landesregierungen anderer Bundesländer, dass man sich im Fall der Fälle auch externe rechtliche Beratung holt. Ich habe Ihnen gerade die Fälle vorgetragen, die Sie selber nachgefragt haben, wann zum Beispiel diese Kanzlei für die Landesregierung bzw. die Ministerien und nachgeordneten Behörden eingesetzt worden ist. Es ist durchaus üblich, dass neben dem eigenen Sachverstand in den Häusern unter gegebenen Anlässen auch andere Fachlichkeit, externe Expertise eingesetzt wird. Und das ist, ehrlich gesagt, auch gut, denn externe Expertise bereichert natürlich die eigene Expertise und das macht es insgesamt besser. Ich kann verstehen, dass die AfD unruhig ist. Wenn Sie aber glauben, dass Sie uns als Landesregierung mit Ihren Fragen einschüchtern können - das können Sie mal nicht, Herr Lilienthal! Sie können davon ausgehen, dass wir uns, auf dem Boden des Gesetzes, bei gerichtlichen Verfahren beraten lassen. Das ist überhaupt nicht verwerflich. Das machen wir, und das werden wir auch weiter tun. Danke schön. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens.
