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Thorsten Paul Moriße

AfD 11.12.2024 4:40 min Tagungsabschnitte 19/21

Immer jüngere Täter, immer schwerere Taten: Schutzplanke Strafrecht anpassen!

Guten Morgen. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Leon wurde in der Schule erstochen, Jan in Wunstorf regelrecht zu Tode gesteinigt, Anastasia aus Salzgitter brutal ermordet und Luise mit 73 Stichen brutal erstochen. Kürzlich gab es auch den bestialischen Mordversuch in Meppen an einem jungen Mädchen. Meine Damen und Herren, was will ich damit sagen? Fakt ist: Es sind keine Einzelfälle, sondern das ist brutaler Alltag in Deutschland. Und ich sage es klar in aller Deutlichkeit: Kinder, die morden, dürfen nicht frei herumlaufen. Das große Problem ist das politische Versagen, dass wir tatenlos zuschauen, wenn unter 14-Jährige solche Gewalttaten verüben. Ich rede nicht von Jungs oder Mädels, die mal etwas klauen, sondern von sehr vielen Jungen unter 14 Jahren, die serienweise andere zusammenschlagen oder „abziehen", wie man Raubüberfälle auf der Straße heutzutage nennt, und teilweise sogar umbringen. Das ist natürlich ein Extremfall, aber auch das gibt es, wie ich bereits am Anfang der Rede klarstellte. Wenn wir da nichts machen und jetzt keine Grenzen setzen, meine Damen und Herren, dann sind die Karrieren so verfestigt, dass es zu spät ist, wenn sie mit 14 strafmündig werden. Dann können wir auch selber nichts mehr machen. Ich bin kein Freund davon, junge Menschen einzusperren. Das kann nur die absolute Notlösung sein. Es kann aber auch nicht sein, dass 12- und 13-Jährige im Extremfall zig Menschen umbringen können und überhaupt keine Konsequenzen spüren. Dann werden sie bestärkt auf ihrem falschen Weg. Da muss das Jugendstrafrecht reformiert werden, meine Damen und Herren. Diese Menschen müssen Konsequenzen spüren, damit sie nicht völlig aus dem Ruder laufen. Wir müssen ein Instrument der Abschreckung schaffen, indem wir den § 19 StGB ändern und die Strafmündigkeit von 14 auf 12 und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts von 21 auf 18 Jahre meiner Meinung nach sogar auf 16 herabsetzen, grundsätzlich immer in Anwendung mit § 3 JGG und § 7 JGG. Meine Damen und Herren, wer wählen und Auto fahren darf, der kann auch nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Grundsätzlich muss man immer die Strafreife im Blick behalten, wobei Sozialpädagogen und Psychologen im Verfahren eingebunden sind. Das gibt es auch im Erwachsenenstrafrecht im Rahmen der Prüfung der Zurechnungsfähigkeit. Das Rad, meine Damen und Herren, muss nicht neu erfunden werden. Wie bereits erwähnt, bei Tätern, die mal in einer Mutprobe eine Tafel Schokolade oder anderes klauen, steht natürlich die Sozialpädagogik an erster Stelle. Das bedeutet Betreuung und Gespräche. Das kann man mit Hilfe und Pädagogik heilen. Bei den anderen, meine Damen und Herren, die schwere Straftaten begehen, ist es viel schwieriger. Sie müssen die Konfrontation mit einem Strafverfahren spüren, das heißt, Polizei, Staatsanwalt, U‑Haft, Gerichtsverfahren und im Extremfall Haftstrafe. Sie müssen erkennen, dass der Staat es ernst meint. Die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre kann auch eine Schutzplanke für Minderjährige sein, die so wie in Schweden von Banden oder Familienmitgliedern für Straftaten missbraucht werden. Dort gibt es Clankriminelle, Banden, die Minderjährige rekrutieren und dann anschließend als Auftragskiller ausbilden, meine Damen und Herren. Dort wurde ein Elfjähriger ermittelt, der auf Instagram das Posting absetzte: Ich kann es kaum erwarten, meine erste Leiche zu sehen. - Da stellen sich einem die Nackenhaare auf! Das muss ein Warnsignal sein. Genau das Gleiche bei der Mocro-Mafia in Holland: Sie nutzt Minderjährige, um Straftaten in Deutschland zu begehen, weil das deutsche Strafrecht bei unter 14-Jährigen nicht anwendbar ist, unter anderem in den Drogenkartellen sowie auch bei der Sprengung vom Automaten. Einen Moment, Herr Moriße! Lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Camuz zu? Sehr gerne. Frau Camuz, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. -

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