Falko Mohrs
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
der Minister für Wissenschaft und Kultur. Bitteschön, Herr Mohrs! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Gesetzentwurf für die §§ 19, 40 und 41 des Hochschulgesetzes bringen die regierungstragenden Fraktionen hier ein wichtiges Vorhaben ein. Und ich kann auch im Lichte der Debatte eben sehr deutlich sagen: Dieses Vorgehen und auch die Inhalte sind gemeinsam erarbeitet. Das Auskoppeln ist abgestimmt. Frau Lutz, eigentlich könnten Sie die Verfahren besser kennen, wenn Sie es wollten. Es ist doch vollkommen klar: Wenn die Fraktionen hier einen Gesetzentwurf einbringen, sind wir sehr viel zügiger auf dem Weg, als wenn wir erst den ganzen Weg einschließlich einer Verbandsanhörung, die ja auch noch kommen müsste wie bei einem anderen Gesetz, dazu komme ich gleich, vorschalten müssten. Frau Lutz, ich nehme mit viel Freude zur Kenntnis, dass Sie zwar von dem Vorgehen überrascht waren und bezüglich des Verfahrens Fragezeichen haben, aber in der Sache offensichtlich völlig glücklich sind. Zu der Sache haben Sie ja nichts gesagt. Ich glaube, dieses gemeinsam abgestimmte und hier eingebrachte Gesetz ist ein gutes Gesetz, meine Damen und Herren. Ich will das auch an ein paar Stellen mit Blick auf die, wie ich finde, sehr bewegende Rede von Michel Friedman heute Morgen deutlich machen. Er hat uns klar herausgefordert, nachzudenken und vor allem die Verantwortung anzuerkennen, die jede und jeder von uns hat. Das heißt, dass es in der Verantwortung des Gesetzgebers, also des Landtages, liegt, hier den gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Ich will heute aber auch schon sehr deutlich sagen, dass es dann in der Verantwortung der Hochschulleitungen liegen wird, mit diesen gesetzlichen Möglichkeiten klar und konsequent umzugehen. Das dient dem Schutz von Jüdinnen und Juden an unseren Hochschulen. Und das, meine Damen und Herren, ist wirklich dringend notwendig. Dieses Gesetz schafft erweiterte Möglichkeiten für die Präsidien, hier mit einem Ordnungsrecht zu agieren. Es ist das Ziel, dass Menschen, die diskriminieren, gewalttätig werden und die Hochschulen durch Einschüchterung, durch Parolen, durch Geschmiere zu einem für Jüdinnen und Juden gewaltvollen Ort machen, am Ende Veranstaltungen an Hochschulen nicht mehr besuchen können - im Zweifel sogar bis hin zur Exmatrikulation. Dass das hier heute so vorgelegt wird, ist das Ergebnis intensiver auch juristischer Beratungen, weil wir es hier in der Tat mit Fragen des Grundgesetzes beispielsweise Artikel 12, freie Berufswahl zu tun haben. Und das geschieht eben nicht leichtfertig. Jetzt haben wir eine gute, rechtlich abgesicherte Grundlage für einen Gesetzentwurf. Diesen kann man, meine Damen und Herren, in der Sache wirklich nur begrüßen. Auch zu den weiteren Paragrafen, die hier eingebracht wurden, vielleicht noch ein paar Dinge zur Einordnung: Mit dem Vorschlag, der hier zum § 40, zu der möglichen Abwahl von Präsidentinnen oder Präsidenten, gemacht wird, lehnen sich die regierungstragenden Fraktionen in ihrer Zusammenarbeit an eine Regelung aus Baden-Württemberg an, in der es wir haben es eben deutlich gehört um ein kooperatives Verfahren geht. Es ist uns wichtig, dass alle Beteiligten, die hier Verantwortung tragen, frühzeitig miteinander reden, bevor einseitig Schlüsse gezogen werden. Deswegen ist es notwendig, hier genau diese Veränderungen vorzunehmen. Damit das am Ende auch all den weiteren rechtlichen Bedingungen standhält, gibt es das zweite Verfahren, das daneben gestellt ist und in Baden-Württemberg durch den dortigen Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde und auch Vorlage für andere Landesgesetze war. Deswegen sind wir uns auch hier sicher, in einem sensiblen Bereich Maß und Mitte gefunden zu haben. Frau Schülke, vielleicht noch als Letztes: Auch da kann man nur sagen, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Auch heute ist es so, dass es egal wie klein die Hochschule ist überhaupt keine Obergrenze für den Senat gibt. Im vorliegenden Vorschlag der regierungstragenden Fraktionen soll aber eben nach unten bei der Komplexität einer Hochschule eine Grenze eingezogen werden, damit die Breite einer Hochschule abgebildet wird. Das ist gut für die Vielfalt in der Meinungsbildung. Das ist gut für eine Meinungsbildung an autonomen und souveränen Hochschulen. Deswegen, meine Damen und Herren, noch einmal: Uns ist es wichtig, in diesen rechtlich wichtigen Fragen der Wissenschaftsfreiheit und der Autonomie von Hochschulen mit Maß und Mitte voranzugehen. Das tun wir mit diesen hier vorgelegten Paragrafen. Frau Lutz, Sie brauchen sich überhaupt keine Sorgen zu machen. Die große NHG-Novelle ist in der Ressortabstimmung. Dann wird sie in die Verbandsanhörung gehen. Sie war übrigens in der Vorabbeteiligung. Wenn Sie sagen, das weiß niemand, dann mag das vielleicht daran liegen, dass es Ihnen an Gesprächspartnern mangelt. Mit der Realität hat das nichts zu tun. Sie wird kommen. Vielen herzlichen Dank. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
