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Dr. Marco Mohrmann

CDU 27.01.2026 3:21 min Tagungsabschnitte 19/31

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird kein Förderprogramm geändert, es wird auch kein zusätzliches Geld verteilt - es wird schlicht und ergreifend dafür gesorgt, dass ein bestehendes Förderinstrument funktioniert. Worum geht es also? Ganz einfach gesagt: Das Land Niedersachsen setzt Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes kurz: ELER im Lande um. Dafür braucht es klare Regeln, verlässliche Kontrollen und vor allem eine Verwaltung, die handlungsfähig bleibt. In den letzten zwei Jahren hat sich gezeigt, dass es dabei an einigen Stellen hakt - und das ganz explizit nicht deswegen, weil irgendjemand irgendetwas falsch macht, sondern weil Regelwerke nicht sauber zusammenpassen. Das soll mit diesem Gesetzentwurf geheilt werden, der drei Dinge klarstellt. Erstens. Vorschriften, die beim Europäischen Agrarfonds EGFL längst gelten zum Beispiel bei den Direktzahlungen in der ersten Säule, etwa zur Identifizierung von Begünstigten, zur Verhinderung von Umgehungen und zum Schutz von EU-Finanzmitteln, werden nun auch für den ELER angewendet. Das sorgt für Gleichbehandlung, für Rechtssicherheit und für Vertrauen. Zweitens. Zuständigkeiten, Begriffe und Verweisungen werden bereinigt. Das klingt zwar unspektakulär, ist aber wichtig, denn nur klare Regeln lassen sich am Ende korrekt anwenden. Drittens hier wird es für die Praxis besonders relevant, nämlich bei der Anwendung des Vergaberechts: Der neue § 13 stellt klar, dass das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz im Unterschwellenbereich für bestimmte, klar abgegrenzte ELER-Projektaufträge nicht gilt. Der Bericht beschreibt sehr anschaulich, warum das notwendig ist: weil Vereine oder private Projektträger allein durch eine investive ELER-Förderung zeitweise in die Rolle eines öffentlichen Auftraggebers hineinwachsen können - mit erheblichen vergaberechtlichen Pflichten, die in der Praxis kaum handhabbar sind. Die Ausschussempfehlung präzisiert deshalb den Anwendungsbereich und fasst ihn bewusst eng: keine generelle Ausnahme, sondern nur für projektbezogene ELER-Aufträge, nur für juristische Personen des privaten Rechts und nur solange der konkrete Projektbezug besteht. Meine Damen und Herren, das ist so weit natürlich sinnvoll. Aber um eine politische Botschaft einzubauen das zeigt natürlich auch: Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist an vielen Stellen schlicht nicht praktikabel. Nun wird in diesem Bereich zwar Erleichterung geschaffen. Das ist auch gut. Aber das ist eben auch ein klarer Hinweis an die Landesregierung, dass das Vergaberecht endlich einfacher, klarer und weniger kleinteilig auszugestalten ist, und zwar nicht nur im ELER-Bereich. Das ist eine Aufgabe, bei der Sie einen großen Wurf landen könnten, liebe Landesregierung. Meine Damen und Herren, das hier besprochene Gesetz schafft Rechtssicherheit, es reduziert den Verwaltungsaufwand, und es hilft dabei, dass die EU-Förderung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Das ist so weit gut, und deswegen stimmen wir als CDU zu. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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