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Birgit Butter

CDU 26.02.2025 7:16 min Tagungsabschnitte 19/23

Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschlechtsspezifische Gewalt ist keine Privatsache. Im Gegenteil, sie ist das brutalste Symbol für die Ungleichheit, die in unserer Gesellschaft herrscht. Sie ist Gewalt, die sich gegen Frauen richtet, nur weil sie Frauen sind und weil sie von ihren Angreifern als rechtlos angesehen werden, ohne die elementarsten Rechte wie Freiheit, Respekt und das Recht auf eigene Entscheidungen. - Mit diesen Worten beginnt das vom spanischen Parlament 2004 verabschiedete Gesetz über umfassende Schutzmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Und richtig, häusliche Gewalt ist nicht nur ein privates Drama, sondern ein gesellschaftliches Versagen. Es ist unsere Aufgabe, denjenigen beizustehen, die oft im Verborgenen leiden, in Angst, Isolation und ohne Zugang zu Hilfen. Als Politik haben wir die Verantwortung, diese Menschen zu schützen und Perspektiven zu geben. Spanien wir haben es gehört macht uns erfolgreich vor, wie effektiver Schutz vor häuslicher Gewalt funktioniert. Dort hat die elektronische Aufenthaltsüberwachung, kurz: EAÜ, dazu beigetragen, dass es in überwachten Fällen keine tödlichen Gewalttaten mehr gab. Und wir? Es gibt in Niedersachsen zwar zahlreiche und absolut sinnvolle Maßnahmen: Frauenhäuser, Unterstützungs- und Hilfsangebote und jetzt auch die Gewaltschutz-App, deren Einführung wir heute hier als CDU-Fraktion zustimmen werden. Aber diese vielen Maßnahmen sind wie die elektronische Fußfessel nur Mosaiksteinchen. Gleichzeitig stehen sie aber hinter der Effektivität dieser elektronischen Fußfessel zurück, die, so zeigt es Spanien bereits seit 2009, ein effektives Mittel zur Durchsetzung von Annäherungsverboten ist. Meine Kolleginnen und Kollegen, im November letzten Jahres habe ich die Regierungsfraktionen an dieser Stelle gefragt: Worauf warten wir? Bei Einbringung dieses Antrags hatte die CDU-Fraktion bereits ausdrücklich kritisiert, dass die Vorschläge von Rot-Grün nicht ausreichend sind, um die Opfer von häuslicher Gewalt schnell und effektiv zu schützen. Mehr noch: Die CDU-Fraktion hatte Sie, Frau Innenministerin Behrens, bereits im letzten Jahr ausdrücklich aufgefordert, selbst tätig zu werden. Als von Ihnen und der Justizministerin behauptet wurde, dass auf Bundesebene eine Regelung im Gewaltschutzgesetz ausreiche, so war das falsch. Sie suggerierten, wenn der Bund eine Regelung treffe, sei das Problem gelöst; erst, wenn er dies nicht täte, müssten die Länder handeln. Falsch! Eine solche Einschätzung verkennt das Verhältnis der zivilrechtlichen Schutzinstrumente des Gewaltschutzgesetzes zu den polizeirechtlichen Schutzinstrumenten aus dem NPOG. Wir hier im Niedersächsischen Landtag sind in der Lage, das eigenständig zu regeln, ohne auf den Bund zu warten. Diese Rechtsauffassung der CDU wurde auch im Innenausschuss von Prof. Dr. Mattias Fischer ausdrücklich bestätigt und wurde durch den geänderten Entschließungsantrag nunmehr berücksichtigt. Und das ist auch gut. Aber wir brauchen eben schnellstmöglich eine präventiv-polizeiliche Befugnisnorm. Schon im November letzten Jahres wäre es das Gebot der Stunde gewesen, selbst tätig zu werden und die elektronische Überwachung im Polizeirecht zu verankern. Von Rot-Grün blieb es bei diesem Entschließungsantrag, der in einigen Punkten abgeändert wurde. Aber das reicht nicht. Jetzt können wir uns hier gerne wieder darüber unterhalten, was der Unterschied zwischen einem Entschließungsantrag und einem Gesetzentwurf ist, Herr Saade. Ich bringe es für alle hier auf den Punkt: Ein Entschließungsantrag ist bestenfalls Wollen, ein Gesetzentwurf ist Machen. Und das brauchen wir hier, meine Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es den Frauen da draußen schuldig. Doch die unter Ziffer 3 geäußerte Bitte an die Landesregierung das sage ich ausdrücklich reicht uns in diesem geänderten Entschließungsantrag eben nicht. Auf einen Gesetzentwurf von Rot-Grün warten wir noch heute. Die CDU-Fraktion hatte Ihnen bereits im letzten Jahr das Angebot gemacht, behilflich zu sein, um die elektronische Fußfessel zeitnah im NPOG zu verankern, weil von den Regierungsfraktionen nichts kam. - Hören Sie mal bitte zu! Es geht hier wirklich um jeden Tag. Dass Sie hier sitzen und am Handy spielen, finde ich bei diesem Thema unangemessen. Es geht um jeden Tag, an dem wir keine gesetzliche Grundlage haben, obwohl wir tätig werden könnten! Denn, weil es von den Regierungsfraktionen - Hören Sie mal zu! Es wird zum Schluss noch versöhnlich, kann ich Ihnen sagen; zugunsten der Frauen wird es versöhnlich. Weil von den Regierungsfraktionen nichts kam, war es die CDU, die hier tätig geworden ist. Und wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die EAÜ in Fällen häuslicher Gewalt schnellstmöglich einsetzbar zu machen. Mehr noch: Wir haben Ihnen sogar angeboten, unseren Gesetzentwurf als Diskussionsgrundlage zu nehmen. Sie hätten ihn ergänzen, verbessern, verändern dürfen. Wir wären zum Wohle der Frauen alles mitgegangen. Denn die CDU will nicht noch mehr Tage untätig verstreichen lassen. Erst recht wollen wir nicht auf den in Aussicht gestellten großen Wurf der Novellierung des NPOG warten. Denn wie lange hier große Würfe dauern, das wissen wir - siehe das Beispiel Brandschutzgesetz. Das ausdrückliche Angebot der CDU, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und zusammen die elektronische Aufenthaltsüberwachung im NPOG zu verankern, steht nach wie vor. Obwohl wir uns in diesem Thema so einig sind, ging es leider nicht um die Sache. Unsere Initiative eines zeitnahen Gesetzentwurfes war gut und zielführend. Sie darf nicht den unüberwindlichen Haken haben, dass diese Gesetzesinitiative von der CDU kam. Opposition ist Mist, aber Opposition kann Druck machen, und den machen wir. Unser Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch. Wir warten nun auf Ihren Beitrag. Wir haben im Innenausschuss vereinbart, dass Ihre in Aussicht gestellte Änderung des Polizeigesetzes vorgezogen und damit schneller, als es bisher über die Polizeigesetznovelle geplant war, in Kraft treten könnte. Dass die SPD hier ein beschleunigtes Verfahren will, damit kommt sie der CDU dankenswerterweise einen guten Schritt entgegen. Aber es bleibt dabei: Wollen ist nicht Machen. Deswegen, meine Kolleginnen und Kollegen vor allem der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, verspreche ich Ihnen: Wir werden jeden Tag, der ohne Vorlage Ihres Gesetzentwurfs ungenutzt verstreicht, genau zählen. Denn und da zitiere ich aus Ihrem Entschließungsantrag: „Jeden Tag versucht ein Mann, seine (Ex‑)Partnerin zu ermorden, und beinahe jeden Tag stirbt tatsächlich eine Frau durch einen Femizid." Und deswegen geht es hier wirklich um jeden Tag! Genauso wie bei Manuela A. aus meiner Heimatstadt Buxtehude, die von ihrem Ex-Mann, der ein Annäherungsverbot hatte, in ihrer Wohnung aufgesucht und mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen wurde und einen Tag darauf ihren schweren Verletzungen erlegen ist. Mit jedem Tag, der verstreicht, ohne dass wir als Landesgesetzgeber tätig werden, überlassen wir Opfer von häuslicher Gewalt ihrem Schicksal, genauso wie Manuela A. Denn ihr Tod wäre mit einer elektronischen Fußfessel höchstwahrscheinlich zu verhindern gewesen. Meine sehr geehrten Kollegen, ich komme zum Schluss. Es kommt auf jeden einzelnen Tag an. Jeder einzelne Tag, an dem wir auch nur einer einzigen Frau das Martyrium, welches sie zu Hause erlebt, durch die elektronische Fußfessel ersparen können, ist mit nichts aufzuwiegen und möglicherweise lebensrettend. Kommen Sie ins Machen! Jeder Tag zählt.

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