landtag-niedersachsen.de ↗

Daniela Behrens

SPD 12.10.2023 5:13 min Tagungsabschnitte 19/10

Was unternimmt die Landesregierung zur Eindämmung der illegalen Migration nach Niedersachsen?

Innenministerin Behrens. Bitte schön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur derzeitigen Zugangssituation von Geflüchteten und Asylsuchenden hat mein Haus regelmäßig im Innenausschuss unterrichtet, und das werden wir, wenn man uns lässt, natürlich auch weiterhin tun. In all den Unterrichtungen haben wir sehr deutlich gemacht, dass wir angesichts der aktuellen Entwicklungen und der Kapazitäten in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sowie der Zahl der Notunterkünfte natürlich Probleme haben, alle Geflüchteten, die nach Niedersachsen kommen, so unterzubringen, wie wir es eigentlich befürworten. Derzeit geht es vor allen Dingen darum, dass wir alle Unterkünfte aufstocken und dass wir die Geflüchteten unterbringen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Das ist unsere oberste Priorität. Als Landesregierung sind wir zu diesem Thema in sehr enger Abstimmung mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden, und wir haben auch gemeinsam unsere Erwartungen an die EU und den Bund formuliert. Eine Lösung der aktuellen Probleme, die wir in allen Bundesländern gleichermaßen erleben, ist nur auf europäischer Ebene möglich. Insbesondere ist die zügige Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) notwendig, mit der ein gerechterer europäischer Verteilmechanismus erzielt werden soll. Ich begrüße daher sehr, dass es hier Fortschritte gibt und dass diese Fortschritte auch aufgrund der Initiative der Bundesregierung erreicht werden konnten. Um eine weitere Überlastung zu verhindern, braucht es weitere Maßnahmen wie einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen mit dort durchgeführten fairen und rechtsstaatlichen Verfahren. Nach den Erkenntnissen, die wir von den Bundesbehörden erhalten, kommt ein Großteil der Menschen, die in Deutschland und Niedersachsen ankommen, derzeit über die osteuropäische Grenze und reist vor allen Dingen über Polen und Tschechien ein. Vor diesem Hintergrund sind der Bund und die EU gefordert, hier über Gespräche und Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Staaten Lösungen zu erzielen. Diese Erwartung habe ich als niedersächsische Innenministerin mehrfach geäußert und kommuniziert, und ich konnte das zuletzt auch in der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag tun. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu 1. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung hingewiesen. Konkrete Maßnahmen in diesem Bereich fallen nicht in die Regelungskompetenz der Bundesländer. Zu 2. Nach der Dublin-III-Verordnung sind für die Durchführung der Asylverfahren die EU-Länder zuständig, in denen die Migrantinnen und Migranten als erstes ihre Asylanträge gestellt haben. Das gilt dementsprechend auch für die auf italienischem Hoheitsgebiet ankommenden Menschen. Daher ist Italien grundsätzlich rechtlich verpflichtet, die entsprechenden Verfahren durchzuführen. Die Praxis zeigt jedoch, dass Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung nur eingeschränkt funktionieren und weiterhin ein hohes Maß an Sekundärmigration besteht. Dies ist die große Herausforderung bei der Migrationsfrage in der EU. Vor diesem Hintergrund ist die genannte Reform der GEAS notwendig, mit der unter anderem die Dublin-III-Verordnung durch die Migrationsmanagement-Verordnung abgelöst werden soll. Als eine inhaltliche Verbesserung erforderlich wäre hier zum Beispiel eine einmalig festzulegende Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren auf einen Mitgliedstaat. Zudem sollte bei einer Aufenthaltsbeendigung in dem Herkunftsstaat eine von einem EU-Staat getroffene Rückkehrentscheidung von jedem Mitgliedstaat nicht nur anerkannt, sondern auch vollzogen werden können. Am 8. Juni 2023 haben sich die EU-Innenministerinnen und ‑innenminister mehrheitlich auf eine gemeinsame Verhandlungsposition hinsichtlich mehrerer Verordnungsvor­schläge der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Migrationspaketes zur Reform des GEAS geeinigt. Wesentliche Elemente sind die verpflichtende Durchführung von Asylverfahren an der EU-Außengrenze für einen bestimmten Personenkreis sowie die Einführung eines verpflichtenden Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Asylsuchenden bzw. etwaige Ausgleichsmaßnahmen. Als problematisch hatte sich zwischenzeitlich erwiesen, dass keine Ratseinigung zur sogenannten Krisenverordnung erreicht werden konnte. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, konnte eine Einigung zwischenzeitlich auf europäischer Ebene erzielt werden, was ich ausdrücklich begrüße. Zu 3. Die Durchführung des Asylverfahrens liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dem BAMF. Hierzu gehört ebenfalls das Dublin-Verfahren, welches der Zuständigkeitsbestimmung zur Durchführung des Asylverfahrens in einem EU-Mitgliedstaat dient. Das BAMF prüft zunächst, ob es sich um einen Dublin-Fall handelt. Zu diesem Zeitpunkt besteht für die Bundesländer nach dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz bereits die Verpflichtung, anteilig die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden oder unerlaubt eingereisten ausländische Staatsangehörigen aufzunehmen. Die Aufnahmequote richtet sich in Deutschland nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Alle Reden von Daniela Behrens Rede ansehen ↗