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Birgit Butter

CDU 10.09.2025 5:13 min Tagungsabschnitte 19/27

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bothe, dass Sie in der Einbringung dieses Gesetzentwurfs Ihrer Fraktion Vergleiche mit Russland und dem Iran ziehen, finde ich, gelinde gesagt, unmöglich. Meine Damen und Herren, wir beraten heute einen Gesetzentwurf der AfD, der eine altbekannte Strategie verfolgt: Die AfD will die Wahlausschüsse entmachten und stattdessen die Verwaltungsgerichte über die Zulassung von Kandidaten entscheiden lassen. Begründet wird das mit angeblicher Parteilichkeit, Willkür und Missbrauchsgefahr. Doch dieser Versuch ist nicht neu, und er ist bereits mehrfach gescheitert, und zwar in Thüringen, in Sachsen, im Deutschen Bundestag. Überall dort haben Demokratinnen und Demokraten diesen Angriff auf unsere bewährten Wahlverfahren klar zurückgewiesen. In Thüringen brachte die AfD-Fraktion 2021 einen fast wortgleichen Gesetzentwurf ein, mit dem sie die Zuständigkeit der Wahlausschüsse massiv beschneiden und stattdessen die Verwaltungsgerichte in die Pflicht nehmen wollte. Auch dort ging es also darum, die Entscheidung über die Verfassungstreue von Kandidaten aus den Händen der Wahlausschüsse zu nehmen. In Sachsen wurde diese Debatte 2022 geführt. Die AfD forderte eine gerichtliche Vorprüfung, um so das Argument unabhängiger über Wahllisten entscheiden zu lassen. Auch hier haben alle anderen Fraktionen geschlossen widersprochen: In der Landtagssitzung am 13. April 2022 wurde der AfD-Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Die CDU führte dazu aus und der Meinung schließe ich mich hier an, Wahlausschüsse seien keine politischen Kampfinstrumente, sondern ein Eckpfeiler des demokratischen Wahlrechts. Wer ihnen pauschal Parteilichkeit unterstellt, will nicht mehr Rechtssicherheit schaffen, sondern das Vertrauen in unsere Demokratie zerstören. Auch im Deutschen Bundestag hat die AfD versucht, Wahlausschüsse durch Gerichte zu ersetzen. 2020 brachte die AfD-Bundestagsfraktion den Antrag „Faire Wahlzulassungsverfahren schaffen" ein. Darin ging es um das gleiche Ziel: die Herauslösung der Entscheidungskompetenz aus den Wahlausschüssen und eine Verlagerung auf die Verwaltungsgerichte. Das Ergebnis: Der Innenausschuss des Bundestages hat diesen Antrag klar zurückgewiesen. Die große Mehrheit der Abgeordneten sprach von einem politisch motivierten Angriff auf das bewährte Wahlsystem. Meine Damen und Herren, allen Ablehnungen liegt ein gemeinsamer Gedanke zugrunde. Die AfD will nicht das Wahlrecht verbessern, sie will es delegitimieren. Sie will Unsicherheit schaffen, Zweifel an der Neutralität der Wahlausschüsse säen und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie schwächen. Frau Butter, bitte warten Sie einen Moment! Die Uhr wird angehalten. Ich bitte die AfD-Fraktion zuzuhören, wie wir es bei Ihren Rednern auch gemacht haben. Sie wissen, wie Sie sich zu Wort zu melden haben. Frau Butter, fahren Sie bitte fort. Bitteschön! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Die Forderung der AfD läuft stets darauf hinaus, dass im Zweifel zugelassen wird, selbst dann, wenn es ernsthafte Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers gibt. Damit stellt sich die AfD diametral gegen die Idee der wehrhaften Demokratie. Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes sieht ausdrücklich vor, dass Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen, ausgeschlossen werden können, und zwar nur auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die AfD will aber hören Sie zu! im Umkehrschluss erreichen, dass selbst bei klaren verfassungsfeindlichen Positionen Kandidaten zugelassen werden müssen, solange das Bundesverfassungsgericht die Partei nicht förmlich verboten hat. - Meine Damen und Herren, hören Sie zu! Das ist eine Verharmlosung von Extremismus, nicht dessen Kontrolle! Die CDU-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf deshalb entschieden ab ‑ genauso, wie unsere Kolleginnen und Kollegen in Thüringen, in Sachsen und im Deutschen Bundestag vergleichbare AfD-Vorstöße bereits abgelehnt haben. Meine Damen und Herren, es ist immer dasselbe Muster: Die AfD ruft den Skandal aus, unterstellt Behörden, Verfassungsorganen und Wahlausschüssen Parteilichkeit, um sich selbst in die Opferrolle zu stellen. Aber diese Erzählung verfolgt das Ziel, das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu zersetzen. Die AfD will suggerieren, es gäbe ein strukturelles Problem mit unseren Wahlausschüssen ‑ mitnichten, meine Damen und Herren! Wir als CDU vertrauen auf unsere Verfassung, auf die bewährten Wahlausschüsse und auf die Gerichte in ihrer Kontrollfunktion. Und wir wissen, Demokratie braucht starke Regeln und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Institutionen. Diesen Schutz schwächen wir nicht. Wir stehen zu unserer wehrhaften Demokratie. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Frau Butter. - Auf Ihre Rede gibt

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