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Julia Retzlaff

SPD 27.01.2026 5:08 min Tagungsabschnitte 19/31

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

Nun hat die Kollegin Retzlaff die vollste Aufmerksamkeit. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Moriße, ich bin jetzt die dritte Person, die versucht, Ihnen zu erklären, was an Ihrem Gesetzentwurf alles nicht rund ist und weshalb er abzulehnen ist. Ich versuche es aber noch mal, vielleicht bringt das bei Ihnen noch einen Gesinnungswandel. Was die AfD in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten als Flexibilität und gesellschaftlichen Fortschritt verkaufen möchte, ist ein inhaltlich dünner, rechtlich unsauberer und ich sage sogar rückwärtsgewandter Vorstoß. Entschuldigung, Frau Kollegin Retzlaff! Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Moriße. Lassen Sie sie zu? Nein, ich habe noch gar nicht angefangen. Von daher führe ich erst mal aus. Dieser Vorstoß bringt durch neue unbestimmte rechtliche Begriffe Unsicherheiten in der Rechtslage mit sich. In seiner Konsequenz ist der vorliegende Gesetzentwurf damit sogar ein Gesetzentwurf gegen die Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel. Die AfD steigt in ihrem Gesetzentwurf zur Ergänzung des § 4 Abs. 1 in die Beschreibung des Sortiments von Kiosken ein und will diesen künftig ein begrenztes Warenangebot zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs gestatten. In der Begründung hebt sie dann aber auf eine Änderung der Öffnungszeiten von Kiosken ab, die an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr ermöglicht werden sollen. Also muss man fragen, sehr geehrte AfD-Fraktion: Worum geht es Ihnen denn nun eigentlich - um eine Änderung der Bestimmung des Sortiments oder um eine Änderung der Öffnungszeiten? Das aktuelle Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten sieht vor: Sonntags- und Feiertagsöffnungen für den Einzelhandel sind nur dort erlaubt, wo ein öffentlicher Bedarf dies rechtfertigt, zum Beispiel Bahnhofsshops, Tankstellen mit definiertem Sortiment und nicht, wie Sie behaupten, als Vollsortimenter oder in touristischen Ausflugsorten - mit unterschiedlichen zeitlichen Regelungen. Frau Kollegin Retzlaff, es gibt wiederum den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Moriße. Nein, das lehne ich ab. Verkaufsstellen, die Waren zum sofortigen Verzehr anbieten, dürfen an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr öffnen. Das betrifft Kioske also bereits. Und was soll denn eigentlich das „begrenzte Angebot" sein, das laut Antragstellerin sonntags so dringend nötig in der Nahversorgung verkauft werden muss: der Sonntagsbraten, das frische Gemüse für die Woche oder der Nachmittagskuchen für die Familie? Das bleibt absolut unklar und bietet damit die beste Steilvorlage, um durch die Hintertür die Sonntagsruhe für den Einzelhandel möglicherweise ganz zu kippen. Denn wenn Kioske sonntags per se ein rechtlich nicht näher definiertes begrenztes Sortiment für die Nahversorgung vorhalten dürfen, warum sollte dann der restliche Einzelhandel geschlossen bleiben müssen? Ihre Logik, Kiosken eine herausgehobene Funktion in der Nahversorgung am Sonntag zuzuweisen, funktioniert nur, solange man sie nicht zu Ende denkt. Und dann versuchen Sie noch, dieser Strategie einen sozialen Anstrich zu verpassen, indem Sie das Bild eines Ortes für Senioren, für Menschen mit Behinderungen als Anlaufstellen gegen Einsamkeit oder als Motor für Integration und Migration bemühen. Aber was Sie in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs und in der Debatte bei der Einbringung im Parlament beschreiben, wäre ein kleines Café, ein Nachbarschaftstreff, vielleicht ein Tante-Emma-Laden mit Quartiersfunktion. Alles das ist wichtig, und es gibt in Niedersachsen wirklich vielfältige Initiativen, die genau so etwas entwickeln. Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Es kann dieses Spannungsverhältnis für manche Kioskbetreibende, die ihren Laden gerne zu einem Allrounder mit Café-Betrieb ausweiten möchten, sehr wohl geben. Das können solche Keimzellen für positive Entwicklungen in Stadtteilen sein. Aber dann geht es um Gaststättenrecht, und dann geht es auch häufig um Sondernutzungssatzungen in den Kommunen. Das aber kann dann auch nur dort geregelt werden. Quartiersarbeit, soziale Treffpunkte, Integration und Begegnung - das regelt man eben nicht über das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten und eine erweiterte Sonntagsöffnung. Wer soziale Isolation bekämpfen will, investiert in sozialraumbezogene Sozialarbeit, in Familienzentren, in kommunale Infrastruktur - nicht aber in Sonntagsarbeit im Einzelhandel. Bei all dem verlieren Sie die Beschäftigten im Einzelhandel und ihre Familien vollständig aus dem Blick. Der Sonntag ist kein beliebiger Wochentag, er ist ein gemeinsamer freier Tag für Familien, für Freunde, für Erholung, für Planbarkeit. Der Sonntagsschutz ist nicht nur religiös begründet, so wie Sie es letztes Mal im Plenum erläutert haben - er ist ein sozialer Schutzraum. Er schützt Menschen vor ständiger Verfügbarkeit und vor Entgrenzung von Arbeit. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, es ist immer dasselbe Spiel: Sie schreiben inhaltlich dünne bis sachlich falsche Anträge und empören sich dann laut, dass sie abgelehnt werden. Aber das ist eben genau das, was wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger tun müssen: Ihren überflüssigen Gesetzentwurf abzulehnen! Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das

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