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Thorsten Paul Moriße

AfD 16.05.2024 3:18 min Tagungsabschnitte 19/16

Amtsgerichte stärken und Landgerichte entlasten - Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte sofort auf 8 000 Euro anheben!

der Abgeordnete Moriße. <v UU>Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein klares Signal von der Präsidentin <v UU>des Landgerichts Oldenburg im Ausschuss für Rechts- und <v UU>Verfassungsfragen zur Anhebung des Streitwerts: 8 000 Euro. <v UU>Verblüffend die ablehnende Haltung der Grünen und der SPD. <v UU>Danke, werte CDU für den Antrag. Der ist richtig und wichtig. <v UU>Ein kleiner demokratischer Hinweis auch an Sie: Wir, die AfD-Fraktion, <v UU>agieren als Volksvertreter sachorientiert und lehnen Anträge <v UU>nicht parteiorientiert ab. Seit 30 Jahren liegt die <v UU>Streitwertgrenze für Zivilklagen an Amtsgerichten bei 5 000 Euro. <v UU>Bei Streitigkeiten, die über dieser Grenze liegen, ist dann das <v UU>Landgericht zuständig. Zuletzt wurde der dazugehörige § 23 <v UU>Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zum 1. März <v UU>1993 inhaltlich angepasst. Aktuell bemisst sich der <v UU>Zuständigkeitsstreitwert also immer noch nach dem <v UU>Kaufkraftindex von 1993. Die Verbraucherpreise sind seitdem <v UU>jedoch durchschnittlich um 53 % angestiegen, und so wird man <v UU>feststellen, dass ein Streitwert von 5 000 Euro schnell erreicht ist. <v UU>Fakt ist, dass die Streitwertgrenze angepasst werden muss, sehr geehrte <v UU>Grüne und SPD. Durch diese verhältnismäßig niedrige <v UU>Streitwertgrenze ist die Konsequenz logisch: Die Amtsgerichte bearbeiten <v UU>weniger Fälle, und die Landgerichte werden überlastet. <v UU>Und diese Tatsache ist auch statistisch belegbar. <v UU>Laut dem Anwaltsblatt aus August 2023 wurde ein Rückgang der <v UU>zivilrechtlichen Streitigkeiten von 2005 bis 2023 an Amtsgerichten fast <v UU>um ein Drittel verzeichnet. Für kleinere Gerichte im ländlichen <v UU>Raum besteht somit die Gefahr des Bedeutungsverlustes durch den <v UU>Rückgang der Zivilklagen. Das Ergebnis: Zivilklagen häufen sich <v UU>und ziehen sich in die Länge, weil Richter in ihrem eigentlichen Bereich <v UU>natürlich nicht tätig sein können. Auch aus diesem Grund muss für eine <v UU>Umverteilung der Verfahren gesorgt werden, um die <v UU>Gerichte gleichermaßen auszulasten. Hier sind hinsichtlich der <v UU>Verhandlungsqualität und der Entscheidungen keine <v UU>Nachteile zu erwarten. Die Richter an Amtsgerichten sind <v UU>hoch qualifiziert und auch in der Lage, bei höheren Streitwerten <v UU>Entscheidungen zu fällen. Die Amtsgerichte wurden durch den <v UU>Gesetzgeber ja bereits mit weiteren Zuständigkeiten beauftragt, wie zum <v UU>Beispiel mit Familiensachen, die sehr komplex sein können und deren <v UU>Streitwerte weit über der aktuellen Streitwertgrenze liegen. <v UU>So ist auch die Erweiterung von Zuständigkeiten der Amtsgerichte bei <v UU>Zuweisung von weiteren Spezialgebieten an das Landgericht <v UU>die richtige Empfehlung der JuMiKo. Und eines sollte noch unbedingt <v UU>erwähnt werden: Voraussetzung für eine bürgernahe Justiz ist, dass <v UU>Rechtsstreitigkeiten in der eigenen Region durchgeführt werden können. <v UU>Deshalb müssen unsere Amtsgerichte auch im ländlichen <v UU>Raum erhalten bleiben. Durch die Anpassung der <v UU>Streitwertgrenze, meine Damen und Herren, wird eine bürgerfreundliche <v UU>Justiz erhalten und gefördert. Deshalb kann die Anhebung nur richtig <v UU>sein, und deshalb wird die AfD-Fraktion diesen Antrag <v UU>selbstverständlich unterstützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. <v UU>- Für die SPD hat das Wort: Herr

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