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Dennis True

SPD 11.12.2023 6:44 min Tagungsabschnitte 19/12

Afrikanische Schweinepest in Niedersachsen: Die notwendigen Lehren aus dem Seuchengeschehen im Emsland ziehen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2022 brach bei einem schweinehaltenden Betrieb im Emsland die Afrikanische Schweinepest aus. Bisher ist unbekannt, wo die Ursache des Eintrages des Virus gelegen hat. Bisher sind auch keine weiteren Ausbrüche bekannt. Allerdings kann sich das jederzeit ändern. Zum Stand vom 1. Dezember gibt es keine weiteren bekannten Fälle in Niedersachsen. Das Infektionsgeschehen bei Wildschweinen spielt sich derzeit im Schwerpunkt in Polen, im Baltikum, in Bulgarien und Norditalien ab. Bei den Hausschweinen gibt es, bedingt durch die Haltungsformen, weniger Infektionen. Dort liegen die Schwerpunkte aktuell in Kroatien, Serbien, Rumänien und in der Ukraine. Die Gefahr eines erneuten Ausbruchs ‑ auch bei uns in Niedersachsen - ist dennoch groß. Denn durch den Kontakt mit infizierten Wildschweinen, zum Beispiel bei der Jagd oder über kontaminierte Kleidung, über Futter oder über andere Faktoren kann auch hier bei uns jederzeit wieder ein Hausschweinebestand durch die ASP heimgesucht werden. Darum haben wir uns als rot-grüne Regierungsfraktionen intensiv mit dem Thema beschäftigt und zum vorliegenden Antrag einen Änderungsvorschlag erarbeitet. Die Folgen eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bringen nicht nur für den unmittelbar betroffenen Betrieb große Schwierigkeiten wie Massenkeulungen, mediale Aufmerksamkeit und nicht zuletzt auch die emotionale Belastung, die damit verbunden ist, mit sich. Das steckt nicht jeder einfach so weg und stellt ganze Familien vor Zerreißproben. Auch die umliegenden Betriebe stehen vor massiven Problemen; denn es wird eine drei Monate währende Sperrzone um den Betrieb errichtet, in dem das Virus ausgebrochen ist. Alle schweinehaltenden Betriebe in dieser Zone stehen ab dann unter besonderer Beobachtung. Die Tiere werden untersucht, und auch, wenn kein infiziertes Tier festgestellt wird, gelten besondere Regeln für die weitere Vermarktung und Verarbeitung. Zunächst gilt die europarechtliche Regelung für die risikomindernde Behandlung des Fleischs der Tiere aus der Sperrzone. Das bedeutet, dass das Fleisch nur auf den Markt kommen darf, wenn es zuvor erhitzt wurde. Zunächst lag die notwendige Kerntemperatur dafür bei 80 °C. Das kann aber längst nicht jeder Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb leisten. Die Optionen zur Abnahme der Tiere schränken sich schlagartig massiv ein. Und auch die Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung von zuvor erhitztem Fleisch sind deutlich eingeschränkt. Es bleibt eigentlich nur die Verarbeitung zu Dosenfleisch oder Brühwurst übrig. Der Intervention der Niedersächsischen Landesregierung auf europäischer Ebene ist es zu verdanken, dass bei der Zieltemperatur bei der Erhitzung eine Lockerung erzielt werden konnte. Es reicht nunmehr eine Erhitzung auf 70 °C für mindestens 30 Minuten beziehungsweise in einem hermetisch geschlossenen Behälter auf 60 °C für vier Stunden aus. Das reicht aber bei Weitem nicht, um die Vermarktung dieses Fleisches auch sicherzustellen. Denn es bleibt immer noch der Lebensmitteleinzelhandel, der mitspielen und dieses Fleisch auch in den Handel bringen muss, damit es letztlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser ganze Rattenschwanz an Herausforderungen sorgt in letzter Konsequenz dafür, dass die schweinehaltenden Betriebe, die in der Sperrzone sitzen, die Tiere gar nicht erst losbekommen. Sie bleiben in den Ställen, mit der Folge, dass sie immer mehr an Gewicht zulegen. Es gibt weniger Platz für alle, die Futterkosten steigen immer weiter an, und nicht zuletzt steht auch das Tierwohl auf dem Spiel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Änderungsvorschlag wollen wir die Folgen eines erneuten Ausbruchs deutlich abmildern, und wir wollen vermeiden, dass betroffene Betriebe durch die ASP in existenzielle Nöte geraten. Zum Beispiel wollen wir, dass geprüft wird, ob Versicherungslücken geschlossen werden können. Ob dabei letztlich die Pflichtversicherung herauskommen wird, wollen wir bewusst offenlassen. Denn wir wissen alle, dass die Versicherungen in den immer herausfordernder werdenden Zeiten für die Landwirtschaft auch ihre Risiken deutlich größer einstufen. Die Erhöhung der Beiträge oder auch das Aussteigen der Versicherungen aus den Ertragsschadenversicherungen könnte die Folge sein. Mit einer Vorsorgegesellschaft wollen wir eine Lösung gemeinsam mit den Akteuren aus der Branche erarbeiten, um genau die Betriebe zu entschädigen, die durch die Quarantänemaßnahme in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind. Dafür ist aber auch die europäische Ebene gefragt; denn die Afrikanische Schweinepest macht weder vor kommunalen Grenzen noch vor Landes- oder Bundesgrenzen Halt. Angesichts des kürzlichen Besuchs des Agrarausschusses in Brüssel bin ich sehr froh, dass wir eine hervorragende Landesvertretung in Brüssel haben, die sich unter anderem im Ausschuss der Regionen direkt für die niedersächsischen Belange einsetzt. Es braucht sicher auch noch etwas Zeit, bis ASP-resistente und ‑resiliente Hausschweinerassen in den niedersächsischen Stellen stehen. Mit den wissenschaftlich fundierten Ansätzen des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Erforschung eines Impfstoffs sind wir aber auf einem guten Weg, die ASP langfristig aus dem Spiel zu nehmen. Die Frage ist aber auch, wie das Fleisch der Betriebe aus den Überwachungszonen in die Verarbeitung und die Vermarktung gehen kann. Wir wollen die rechtliche Grundlage schaffen, die Verarbeitungs- und Absatzwege zu sichern. Hygienisch einwandfreies Fleisch von gesunden Tieren steht in den Tiefkühllagern der Verarbeitungsbetriebe und verursacht dort horrende Lagerkosten. Hier wollen wir gemeinsam mit den Akteuren Möglichkeiten prüfen, wie diese Produkte in die Regale kommen können. Es ist mir ganz besonders wichtig, auch noch einmal Danke an alle zu sagen, die an der Bekämpfung des Seuchengeschehens im vergangenen Jahr mitgewirkt haben. Das sind die Betriebe, die Behörden, die Institute und auch die Verarbeitungsbetriebe, die mutig vorangegangen sind, die Tiere aus den Restriktionsgebieten abzunehmen. Damit das auch in Zukunft weiterhin so reibungslos läuft, halten wir regelmäßige Übungen von Ernstfällen für eine gute Maßnahme, um sich für künftige Ausbrüche sowohl in Wildschweinebeständen als auch bei schweinehaltenden Betrieben vorzubereiten. Der erste Ausbruch der ASP in Niedersachsen hat tatsächlich einige Probleme offengelegt, und mit diesem Paket an Maßnahmen wollen wir lösungsorientiert daran arbeiten und den Landwirtinnen und Landwirten zeigen, dass wir an ihrer Seite stehen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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