Olaf Lies
Nutzung heimischer Erdgasvorkommen - wie positioniert sich die Landesregierung zur geplanten Erdgasbohrung im Wattenmeer?
Wirtschaftsminister wird diese Fragen beantworten. Bitte schön, Herr Lies! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. Februar 2022 mussten wir erleben, wie schnell die Welt aus den Fugen geraten kann. Die Ereignisse haben viele Positionen und Annahmen und Erwartungen über die Entwicklungen der kommenden Jahre in Frage gestellt. Die Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung rückte nun in den gesellschaftlichen Fokus, wie allerdings genauso der schnelle Abschied von fossilen Importen von Öl, Gas und Kohle. Wir wissen, dass wir eine unglaubliche Importabhängigkeit bei Gas von Russland hatten. Die Risiken dieser einseitigen Importabhängigkeit wurden über viele Jahre ehrlicherweise ignoriert, und wir haben uns auf eine gesicherte und günstige Versorgung mit Pipeline-Erdgas aus Russland verlassen. Diese Position muss nun grundlegend revidiert werden und ich denke, wir haben sie auch grundlegend revidiert , hierbei geht es auch die Frage nach dem Einsatz von Erdgas als Übergang in das klimaneutrale Zeitalter. Niedersachsen ist schon immer zentraler Knoten für eine sichere und wirtschaftliche Versorgung Deutschlands mit Energie. Nicht ohne Grund sprechen wir davon, dass wir auch das Tor zur Energie sind und damit eben auch die Verantwortung für ganz Deutschland übernehmen. Während wir heute fossile Energieträger fördern, importieren, verteilen und speichern, werden wir so schnell wie möglich auf erneuerbare basierende klimaneutrale Energieträger umstellen und über die bestehenden Infrastrukturen importieren und verteilen. Es ist ganz wichtig ich komme gleich noch einmal darauf , dass jetzt nicht Strukturen geschaffen werden gerade Infrastrukturen , die nur der fossilen Technologie dienen, sondern immer auch die Voraussetzung dafür geschaffen wird, diesen Umstieg zu generieren. Die Landesregierung beabsichtigt, massiv den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und Niedersachsen schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energieträgern und importen zu machen, wie das mit dem in dieser Woche besprochenen Klimagesetz hier auch aufgezeigt wurde. Hier liegt allerdings ein großer Teil des Weges noch vor uns. Bis dahin muss eine Vielzahl an Maßnahmen unsere Versorgungssicherheit stützen, und wir haben es in Rekordzeit geschafft, in Wilhelmshaven ein erstes LNG-Terminal in Betrieb zu nehmen. Wer sich die Zahlen ansieht, wird feststellen, dass es auch in der Auslastung tatsächlich funktioniert. Jede Woche kommt ein Schiff. Die Nennmenge kann erreicht werden. Vielleicht darf ich das an der Stelle auch einmal für Niedersachsen sagen: Während an den anderen Standorten wie Brunsbüttel und Lubmin eine Funktion zwar festgestellt werden kann, ist, glaube ich, die Leistungsfähigkeit nur in Wilhelmshaven gegeben und wird zukünftig dann auch über Wilhelmshaven hinaus in Stade und mit einem zweiten Standort in Wilhelmshaven gegeben sein. Wir sind das ist so; das merkt man auch in der Debatte und das spiegelt auch das Zitat wider glimpflich durch den vergangenen Winter gekommen, glimpflich, aber auch mit sehr umsichtigen und guten Planungen aller Beteiligten im Vorfeld, mit der Sicherstellung, dass genug Gas gespeichert wurde und auch mit der Entwicklung, die dabei beim Preis festzustellen war. Tatsache ist aber auch, dass der Winter eher mild und kurz war. Erneut darauf zu setzen, dass auch der nächste Winter so sein wird, wäre eine unverantwortbare Wette gegen unsere Versorgungssicherheit und kann daher nicht greifen. Insofern teile ich die aktuelle Einschätzung der Bundesnetzagentur, nach der die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung bleibt. Das war auch Thema der Diskussion im Beirat der Bundesnetzagentur. Auch wenn die Frage der Versorgungssicherheit mit Gas und Wärme derzeit nicht die größte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hat aufgrund der Bedingungen, die wir gerade spüren , werden wir weiter alles dafür tun, um eine Mangellage unter allen Umständen zu vermeiden. Wirklich niemand möchte eine Situation haben, bei der entschieden werden muss und auch die Debatte wurde im letzten Jahr intensiv geführt , wer Gas bekommt, und wer kein Gas bekommt. Deshalb werden in Norddeutschland und insbesondere eben in Stade und Wilhelmshaven weitere LNG-Terminals geplant und auch gebaut, um insbesondere auch kurzfristige Bedarfe zu decken, aber und das ist ganz wichtig eben auch die Sicherheit zu gewährleisten, dass schon mittelfristig teilweise sogar schon kurzfristig auch grüne Gase, grüne Moleküle importieren können, in welcher Form auch immer. Ob direkt als Wasserstoff, als Ammoniak oder als grünes Methan - das wird dann am Ende der Markt zeigen. Die Vorbereitungen dafür stehen. Ich will einen Aspekt nennen, der dabei auch wichtig ist. Er hat auch etwas mit diesem Verfahren zu tun. Wir haben die LNG-Terminals in einem sehr beschleunigten Verfahren realisiert. Wir haben aber keine Abstriche beim materiellen Recht gemacht. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Es hat sozusagen keine Einschnitte in der Form gegeben, dass gesagt wurde: Darum kümmern wir uns nicht, diese oder jene Grenzwerte sind nicht entscheidend. Es gab also keine Einschnitte im materiellen Recht. Wir sind trotzdem schneller gewesen, und die Verfahren sind sauber. Ich erwähne das nochmal, weil die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dafür passend ist. Dabei ging es um die Genehmigung der Pipeline der Wahl zur Anbindung von Wilhelmshaven aus. Gestern hat das Gericht bestätigt, dass das Verfahren richtig war. Ich finde das einen entscheidenden Ansatz. Trotz Geschwindigkeit und trotz enger Zusammenarbeit sind wir an der Stelle nicht von den rechtlichen Vorgaben, die es gibt, abgewichen. Dazu gehören auch Partner. Auch unsere niederländischen Nachbarn spielen eine wichtige Rolle, die ebenfalls durch ihre Lieferungen einen großen Beitrag zu unserer Versorgungssicherheit leisten, und im Übrigen auch und das ist, glaube ich, ein entscheidender Punkt etwa in der Region Groningen mit entsprechenden Lasten umgehen müssen. Wir alle kennen die Diskussion aus Groningen. Die Bereitschaft der Niederländer, in schwierigen Zeiten, wie wir sie im letzten Jahr erlebt haben, diese Förderung fortzusetzen, haben sie auch für uns gezeigt, damit wir Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa hatten. Deswegen halte ich es für wenig angebracht, auf der einen Seite Gaslieferungen zu erwarten und auf der anderen Seite Fördervorhaben per se zu verhindern. Aber bei jedem Vorhaben muss genau geprüft werden, welche Risiken für Umwelt, Natur, für den Küstenschutz entstehen, und ob das Ganze auch im Einklang mit den Zielen ist, die wir uns gesetzt haben. Das unterscheidet sich, glaube ich, nicht von den Diskussionen, die wir im letzten Jahr dazu geführt haben. Wir haben auch im Koalitionsvertrag vereinbart: „Bei der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung wird der besondere Schutz von Umwelt, Natur, dem Wattenmeer und der Insel Borkum von zentraler Bedeutung sein.“ Das ist auch eine Erwartungshaltung an uns selber. Das unterscheidet diese Landesregierung übrigens nicht von der Vorgängerlandesregierung; denn auch das wurde damals schon gemeinsam definiert, weil es notwendig ist. Dies tun unsere beteiligten Genehmigungsbehörden deshalb auch mit großer Gründlichkeit und Intensität. Der Schutz der Umwelt und der Natur, das geltende Umweltrecht, müssen natürlich auch im laufenden Genehmigungsverfahren entsprechend intensiv geprüft und eingehalten werden. Wenn das Umwelt- und sonstige Recht eingehalten wird, dann muss das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie das Vorhaben nach Recht und Gesetz genehmigen. Das ist entscheidend. Es ist eine klare Position, es ist eine gebundene Entscheidung, keine politische Entscheidung, sondern, wenn die Bedingungen eingehalten werden, dann wird genehmigt, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden, kann nicht genehmigt werden. So könnte man es verkürzen, wohlwissend, dass natürlich die Komplexität im Detail der jeweiligen Verfahren steckt. Das ist die klare und auch gemeinsame Position der Landesregierung. Klar ist aber auch: Die Gewinnung heimischer Rohstoffe muss damit innerhalb des gültigen Rechtsrahmens funktionieren und möglich sein. Das ist selbstverständlich und muss selbstverständlich auch für eine mögliche Erdgasförderung des Unternehmens ONE-Dyas in der Nordsee gelten. Das wurde in Vergangenheit immer betont und kommt ebenso deutlich in der gemeinsamen Erklärung mit dem Unternehmen zum Ausdruck; denn auch dort ist das ja schon Bestandteil unserer Position gewesen. Es sei aber betont, dass der Ausgang des Genehmigungsverfahrens beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie derzeit noch offen ist, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. So viel zu Verfahrensstands. Es werden auch noch entsprechende Prüfungen durchgeführt. Daneben sind übrigens auch die Verfahren auf niederländischer Seite noch nicht abgeschlossen. Die behördlichen Genehmigungen wurden dort im einstweiligen Rechtschutzverfahren teilweise mit Erfolg beklagt. Wer sich das im Detail angesehen hat, hat gesehen, dass es dort vor allen Dingen um die Stickstoffemissionen ging. Die Niederländer haben ein Ministerium für Natur und Stickstoff. Das wirkt für uns im ersten Moment etwas ungewöhnlich, hat aber viel damit zu tun, dass die Niederlande gerade beim Stickstoff sozusagen erhebliche Überschreitungen haben. Nach den Gutachten war nicht sichergestellt, dass die Stickstoffemissionen eingegrenzt werden können. Das muss jetzt dort geklärt werden. Der Ausgang des dort im Herbst beginnenden Hauptsacheverfahrens ist offen. Deswegen mein abschließender Appell: Wir geben den fachlichen Stellen ausreichend Zeit und Raum für eine fundierte, für eine faktenbasierte und vor allen Dingen auch für unvoreingenommene Prüfung. Dies vorrausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung wartet das Ergebnis, der sich im geltenden Rechtsrahmen bewegenden Prüfung des LBEG ab. Zu 2: An der gemeinsamen Erklärung wird festgehalten. Zu 3: Das umfangreiche Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden noch nicht in Gänze ausgewertet. Zudem sollen nach Angaben der Antragstellerin die Auswirkungen der vorhabenbedingten Bodensenkungen auf Riffe zusätzlich gutachterlich bewertet werden. Ein entsprechendes Dokument wurde von der Antragstellerin bisher noch nicht vorgelegt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt der Abgeordnete Hüttemeyer.
