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Christian Meyer

26.03.2025 4:48 min Tagungsabschnitte 19/24

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

unser Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Herr Meyer, Sie haben das Wort. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die Niedersachsen und Niedersächsinnen wissen, wie wichtig unsere Deiche und Deichverbände sind. Das Hochwasser im vorletzten Winter hat noch einmal gezeigt, welche elementare Bedeutung der Deich- und Hochwasserschutz für Niedersachsen besitzt. Ich danke deshalb den Verbänden und dem Wasserverbandstag für die Zuarbeit zu diesem Gesetzentwurf. Es ist sehr wichtig, dass wir in Niedersachsen funktionierende Deiche haben. Dafür sind in Niedersachsen die Selbstverwaltungsorgane der Deichverbände zuständig. Sie finanzieren das über Beiträge der Grundeigentümer im geschützten Gebiet vor allem für die laufende Deichunterhaltung und durch erhebliche Landeszuschüsse - für größere Baumaßnahmen. Ich bin dem Finanzminister sehr dankbar, denn Sie haben es gesehen wir haben dieses Jahr eine Rekordsumme für die Unterstützung des Hochwasserschutzes im Binnenland in Niedersachsen ausgegeben. Der Bund hat ja leider noch keinen Haushalt, wie Sie wissen. Deshalb wissen wir nicht, wie viel vom Bund im Rahmen der GAK kommt. Aber wir in Niedersachsen haben jetzt gesagt: Wir warten nicht darauf, denn wir warten auch nicht aufs Hochwasser, sondern wir unterstützen die Deich- und Hochwasserschutzverbände dieses Jahr mit einer Rekordsumme beim Hochwasserschutz. Die Beiträge der Verbandsmitglieder wurden jahrzehntelange nach steuerrechtlichen Einheitswerten bemessen. Wir wissen wegen des Grundsteuerurteils, dass diese angreifbar sind. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass wir gemeinsam mit den Deichverbänden auch die kommunalen Spitzenverbände haben den Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung sehr begrüßt eine schlanke, schnelle, einfache Neuregelung gefunden haben, um die Erhebung der Beiträge am Deich abzusichern. Niedersachsen hat eine lange Tradition, was dieses Thema angeht. Dass man Deiche schützt und Beiträge erhebt, steht sogar im „Sachsenspiegel" aus dem 13. Jahrhundert. Das ist ein Rechtssetzungsdokument. Darin heißt es: „Dörfer, die am Wasser liegen und einen Deich haben, sollen ihren Teil des Deiches instand halten. Kommt aber die Flut und bricht den Deich, dann sind alle Anlieger zur Mitarbeit bei der Wiederherstellung verpflichtet. Wer seinen Beitrag nicht leistet, hat das Recht an seinem Eigentum hinter dem Deich verwirkt." Man findet ähnliche Beiträge in der „Lex Frisionum", dem friesischen Recht. Was wir heute haben darauf sind wir in Niedersachsen, glaube ich, sehr stolz; nicht jedes Bundesland hat ein eigenes Deichgesetz, basiert auf dem Preußischen Wassergesetz von 1913. Darin wurden im damaligen Land Preußen erstmals die Deichverbände als Selbstverwaltungskörperschaften normiert: Nicht das Land betreibt den Hochwasser- und Deichschutz, sondern die Deichverbände. Dafür erheben sie seit diesen Zeiten Beiträge und werden vom Land unterstützt. Was haben wir in diesem Gesetzentwurf vorgesehen? Das neue Konzept basiert weitgehend auf Daten der Katasterbehörden, also des LGLN wir haben den Gesetzentwurf zusammen mit dem Innenministerium, dem LGLN und dem Wasserverbandstag erstellt, sowie auf einer Auswertung der Kaufpreisstatistik. Die absolute Höhe der Beiträge für den Deichschutz ist übrigens nicht sehr groß. Für ein typisches Einfamilienhaus, das von einem Deich geschützt wird und das ja oft einen Millionenwert darstellt, zahlt man im Schnitt einen zweistelligen Betrag pro Jahr. Daran ändert sich grundsätzlich nicht. Neuere Gebäude werden eher von der Regelung profitieren, für ältere wird man in diesem Bereich der Beiträge etwas mehr zahlen müssen. Das neue Konzept, das ja nicht das Land erstellt, sondern die Deichverbände erstellen, von denen wir viele in Niedersachsen haben, setzt stark auf die Typisierung von Nutzungen, damit zehntausende Beitragsbescheide pro Verband ohne übermäßigen Bürokratieaufwand erstellt werden können. Eine neue individuelle Einheitsbewertung wäre unverhältnismäßig aufwendig. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir auch hier nach dem Prinzip „einfach, schnell und sicher" vorgehen und Ihnen eine unkomplizierte Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes vorschlagen können, damit die Deichverbände bei der Erhebung der Beiträge Rechtssicherheit haben und wir in Niedersachsen hinterm Deich gut schlafen können, weil wir wissen, dass die Deichverbände in Niedersachsen eine hervorragende Arbeit leisten und dass die Finanzierung vom Land und die Beiträge angemessen sind. Wenn der Bund in Zukunft auch diese Infrastruktur noch ein bisschen stärker unterstützt, werden wir angesichts der Klimarisiken und des Klimawandels weil die Hochwässer ja häufiger kommen werden sicherlich auch unterstützt werden. Auch diese grüne Deichinfrastruktur muss gestärkt werden, und das wollen wir mit dem Niedersächsischen Deichgesetz im Einvernehmen mit dem Wasserverbandstag gerne tun. Das legen wir Ihnen gerne zur Beratung vor. Danke schön fürs Zuhören. Herzlichen Dank, Herr Meyer. - Die nächste Wortmeldung kommt

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