Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen
Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Zeiten wachsender innen- und außenpolitischer Unsicherheiten steht der Staat in einer besonderen Verantwortung. Wir müssen unsere Institutionen, unsere Werte und vor allen Dingen unsere Demokratie schützen. Ganz zentral dafür sind unsere Sicherheitsbehörden und hier besonders der Verfassungsschutz als effektives Frühwarnsystem unserer Demokratie. Ihnen müssen wir die notwendigen Befugnisse und Möglichkeiten an die Hand geben, um uns gegen Extremisten und Verfassungsfeinde zu schützen und vor allen Dingen gegen sie vorgehen zu können. Meine Damen und Herren, genau das erreichen wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Mit den geplanten Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes stellen wir sicher, dass der Verfassungsschutz in Niedersachsen seinen immer komplexer werdenden Aufgaben auch zukünftig gerecht werden kann, meine Damen und Herren. ‑ Einzelne Fans des Verfassungsschutzes! Danke schön. Zwei sehr wichtige Anforderungen wurden bei der Novellierung besonders berücksichtigt. Zum einen setzen wir die aktuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach den Entscheidungen zum Bayerischen und zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz um. Dabei sei angemerkt, meine Damen und Herren: So viel gab es in Niedersachsen nicht zu ändern. Wir waren schon immer auf der richtigen Spur und gut aufgestellt. Zum anderen werden wir mit maßvollen Erweiterungen der Befugnisse und Erleichterungen einzelner Maßnahmen die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes verbessern. Das ist angesichts der veränderten Sicherheitslage auch sehr notwendig. Denn wir haben eine abstrakte Gefährdungslage in Niedersachsen, die nach wie vor hoch ist. Ich kann keinen Trend erkennen, dass sie sich nach unten entwickelt. Umso wichtiger ist es, die Instrumente bereitzustellen, dass unsere Demokratie wehrhaft ist. Gleichzeitig haben wir mit der Novelle auch die Rechte der Betroffenen und den Kontrollbedarf angemessen berücksichtigt. Dadurch gewährleisten wir einen schonenden Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen zwischen Sicherheit und individuellen Rechten. Denn, meine Damen und Herren, ein Verfassungsschutzgesetz muss immer ausgewogen sein: Auf der einen Seite müssen die Rechte des einzelnen Bürgers und der einzelnen Bürgerin wertgeschätzt werden, aber auf der anderen Seite muss es auch eine berechtigte Notwendigkeit der Sicherheitsbehörden geben, um Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu erzeugen. Diesen Spagat schaffen wir mit dieser Novelle des Verfassungsschutzgesetzes. Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze auf die vorgesehenen Änderungen eingehen. Wir werden dazu ja auch eine umfangreiche Debatte im Fachausschuss haben. Das ist sicherlich ein Gesetzentwurf, der Zeit braucht und eine intensive Debatte im Ausschuss verdient. Was haben wir uns vorgenommen? - Ein Frühwarnsystem muss in der Lage sein, Extremisten, die sich alleine radikalisieren, stärker in den Blick nehmen zu können. Die Voraussetzung der Beobachtung einzelner Personen schaffen wir mit dieser Novelle. Außerdem ermöglichen wir jetzt auch den Einsatz von Drohnen. Niedersachsen ist bisher das einzige Land, dem dies explizit qua Gesetz verboten ist. Aber gerade auf dem Land und in schwer zugänglichen Gebieten kann der Nutzen dieses Aufklärungsmittels enorm sein. Zudem werden die Voraussetzungen für das verdeckte Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen sowie auch für die Kontostammdatenabfrage maßvoll ausgerichtet. Des Weiteren wird der Einsatzzeitraum für eine sogenannte kurzfristige Observation von bislang 24 auf 48 Stunden erweitert. Meine Damen und Herren, das sind nur einige der Verbesserungen des Gesetzentwurfs, mit denen wir unseren Verfassungsschutz zukünftig nachhaltig stärken wollen. Ich will auch auf die Themen eingehen, die in diesem Bereich diskutiert werden, nämlich die erneuten Forderungen die wir auch aus der Opposition hören nach weitergehenden Befugnissen für den Verfassungsschutz, wie zum Beispiel die Online-Durchsuchung oder eine Wohnraumüberwachung, die rein plakativ immer wieder vorgebracht werden, aber aus Sicht meines Hauses nicht zielführend sind. Die Fachleute sind sich da sehr einig. Die Möglichkeit, dass die Polizei unter strengen Voraussetzungen diese Mittel einsetzen kann, ist in der Praxis völlig ausreichend, meine Damen und Herren. Ähnlich ist es mit der Forderung, den Verfassungsschutz auch im Bereich der Organisierten Kriminalität einzusetzen. Das alles halten wir, offen gesagt, für Nonsens. Unsere Polizei nimmt diese intensive Aufgabe wahr. Das ist richtig so, und das kann auch so bleiben, meine Damen und Herren. Es wäre schön, wenn Sie sich in der anstehenden Ausschussberatung auch mit dem Trennungsgebot noch einmal beschäftigen, damit auch die letzten Zweifler überzeugt werden können. Denn es gibt eine Notwendigkeit, die Arbeit der Polizei und des Verfassungsschutzes sinnvoll zu trennen. Das ist eine Lehre aus unserer Geschichte, und diese Lehre besteht bis heute weiter. Die notwendige Zusammenarbeit in den Fragen der Inneren Sicherheit wird dadurch aber gar nicht im negativen Sinne beeinträchtigt. Diese Zusammenarbeit passiert, und sie funktioniert gut. Dafür brauchen wir keine weiteren Regelungen, erst recht nicht etwas, was dieses Trennungsgebot aufweichen würde. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Dieser vorliegende Entwurf ist aus meiner Sicht ein ganz, ganz wichtiger Schritt, um den Verfassungsschutz in Niedersachsen zu stärken und die Sicherheit für unser Land weiter zu wahren. Er schafft die Grundlagen, unsere Demokratie noch besser zu schützen, gegen Verfassungsfeinde vorzugehen und Extremisten besser im Auge zu haben. Alles das ist in diesen Zeiten sehr, sehr notwendig. Unser Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem für unsere Demokratie. Er ist unerlässlich. Das kann er aber nur in voller Aufgabenstärke machen, wenn er eine gute, rechtliche Grundlage hat. Diese wollen wir hier schaffen. Ich freue mich auf die anstehende Beratung und vor allen Dingen dann, wenn wir im nächsten Jahr diesen Gesetzentwurf beschließen können; denn der Verfassungsschutz braucht die Instrumente dringend. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
