Dr. Andreas Philippi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlägt die AfD-Fraktion vor, das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten zu ändern und, kurz gesagt, Kiosken eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf der AfD verkennt dabei jedoch, dass bereits Regelungen zu Kiosken im Ladenöffnungsgesetz vorhanden sind. Schon jetzt kann eine Verkaufsstelle für den Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr öffnen. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun eine Definition eines Kiosks eingeführt werden, die aus fachlicher Sicht nicht notwendig ist. Durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe wird die Rechtsunsicherheit mit diesem Gesetzentwurf eher vergrößert, und es stellen sich neue Fragen. Was ist zum Beispiel mit einem „kurzfristigen Bedarf" gemeint? Dieser kurzfristige Bedarf kann auch entstehen, wenn ein ganzer Wocheneinkauf vergessen worden ist. Was ist ein „begrenztes Warenangebot", und inwieweit unterscheidet es sich vom bereits jetzt definierten „täglichen Kleinbedarf"? In der Entwurfsbegründung fehlt außerdem die Abwägung mit dem Sonn- und Feiertagsschutz gänzlich. Die Anforderungen an Eingriffe in diesen Schutz und die Anforderungen an die Begründung eines solchen Eingriffs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht hoch. Meine Damen und Herren, das Ziel, die Ladenöffnungszeiten mit Blick auf veränderte Lebensgewohnheiten zu modernisieren, haben wir auch. Der hier vorliegende Gesetzentwurf aber ist fachlich ungenügend wir haben es oft genug gehört und ignoriert die Bedürfnisse aller Beteiligten. Vielen Dank. Entschuldigen Sie, Herr Dr. Philippi! Bevor Sie das Redepult verlassen: Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Nein. Nein, er lässt keine Zwischenfrage zu. Alles klar. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Wir treten nun in die Abstimmung ein.
