Daniela Behrens
"Unfassbare Abschiebe-Anweisung an die Polizei"
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Bothe, ich habe ja gesagt, dass das Informationsschreiben missglückt ist. Das muss man ganz deutlich sagen. Die Landesaufnahmebehörde wollte der Bundespolizei Hinweise geben, was passiert, wenn die Rückführung misslingt, weil zum Beispiel der Pilot den Betreffenden nicht mitnimmt, weil es Widerstandshandlungen gibt, weil es gesundheitliche Probleme gibt. Es gehört zum gängigen Geschäft bei Rückführungen, dass es zu Problemen mit der Person, die rückgeführt werden muss, kommt. Dazu gibt es eine klare Rechtslage. Wenn sich jemand gegen Polizisten agiert, wenn er handgreiflich wird, dann wird er natürlich in Haft genommen und einem Haftrichter vorgeführt. Das hatte ich dargestellt. Wenn er aber aus gesundheitlichen Gründen nicht rückgeführt werden kann, dann ist die Rechtslage sehr deutlich: Dann muss er informiert werden, dass er sich bei der Ausländerbehörde meldet, bei der er registriert ist. Das sollte dieser Brief deutlich machen, damit die Bundespolizei Handlungsanweisungen hat, falls es diese Probleme gibt. Der Brief ist, wie gesagt, deutlich missglückt. Wir wenden ihn nicht mehr an. Wir haben ihn sofort einkassiert. Daher ist das, glaube ich, so zu bewerten, dass wir zwischen der Landesaufnahmebehörde und der Bundespolizei einen guten Einklang finden. Das tun wir in der Regel. Daher ist das ein unglückliches Missgeschick, meine Damen und Herren. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt die Kollegin Lara Evers. Bitteschön!
