Dr. Andreas Philippi
Abgabe einer Regierungserklärung unter dem Titel "Krankenhausreform zwischen Bund und Land - Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen!"
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie alle kennen die demografischen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der Medizin, in den Gesundheitsberufen einschließlich der Pflege erfordert zeitnah strukturelle Weiterentwicklungen, um eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das ist unser Ziel in Niedersachsen. Mit Blick auf die Qualität der Versorgung möchte ich drei Beispiele nennen. Erstens. Fast 50 % aller Krebserkrankten werden außerhalb von zertifizierten Krebszentren behandelt. Zweitens. In Deutschland behandeln über 1.100 Krankenhäuser Erkrankte mit Schlaganfall, davon haben aber nur 475 eine Stroke Unit. Drittens. Über 1.000 Krankenhäuser behandeln Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt, davon haben aber nur 578 Krankenhäuser einen Linksherzkatheter. Bei diesen drei Beispielen belegen wissenschaftliche Studien, dass bei einer Behandlung in nicht spezialisierten Krankenhäusern eine höhere Sterblichkeit vorliegt. Das heißt, für eine qualitativ gute Versorgung benötigen wir wohnortnahe Krankenhäuser für leichte Fälle und spezialisierte Krankenhäuser für die schwereren Fälle, für die nicht entscheidend ist, dass der Rettungswagen das nächstgelegene Krankenhaus anfährt, sondern für die entscheidend ist, dass es das spezialisierte, bestgeeignete Krankenhaus ansteuert. Kurz gesagt: Es gilt, die Krankenhausstruktur qualitätssicher, zukunftsfest und versorgungsgerecht aufzustellen. Um diese Zukunft zu gestalten, sind alle Ebenen gefordert: die Verantwortlichen im Bund, im Land und auf der kommunalen Ebene vor Ort. Die Krankenhausreform betrifft alle Niedersächsinnen und Niedersachsen. Herr Ministerpräsident Weil hat mich daher gebeten, Ihnen aus Sicht der Landesregierung den aktuellen Sachstand der Krankenhausreform darzustellen. Meine Damen und Herren, das Land ist zuständig für die Krankenhausplanung. Mit der Enquetekommission „Medizinische Versorgung“ hat das Parlament bereits eine Grundlage geschaffen, die für die Krankenhausplanung zukunftsweisend ist. Die Ergebnisse der Enquetekommission sind mit dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz umgesetzt worden, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Damit haben wir bereits die ersten Weichen gestellt. Wir haben die planerischen Krankenhausbezirke von ehemals vier auf acht Versorgungsregionen erweitert. Damit erfolgt eine kleinräumigere Krankenhausplanung, die in Niedersachsen eine stärkere Kooperation der Leistungserbringer ermöglicht. Gleichzeitig werden die Behandlungsqualität und die Versorgungsgerechtigkeit durch die Festlegung von Versorgungsstufen gestärkt. Die mit diesem niedersächsischen Gesetz normierten Strukturentwicklungen finden sich auch in dem Reformvorhaben des Bundes wieder. Das niedersächsische Modell hat an etlichen Stellen für das aktuell vorliegende Eckpunktepapier des Bundes zur Krankenhausreform Pate gestanden. Unser Niedersächsisches Krankenhausgesetz basiert auf dem bundesgesetzlich geregelten dualen Finanzierungssystem der Krankenhäuser. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene finanzieren wir als Land die investiven Maßnahmen der Krankenhäuser durch sogenannte Bettenpauschalen und die direkte Förderung investiver Einzelmaßnahmen. Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden dagegen im Wesentlichen von den gesetzlichen Krankenversicherungen durch Fallpauschalen ‑ sogenannte DRGs ‑ finanziert. Das heißt, die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt aktuell ausschließlich über die tatsächlich behandelten Fälle. Für diese Regelung der Vergütung ist allein der Bund zuständig; die Länder haben hier keine eigene Regelungskompetenz. Ich sage bewusst: Wir warten auf die 2,5 Milliarden Euro aus Berlin, und wir erwarten sie recht zeitnah. Das Problem der heutigen Finanzierung der Betriebskosten ist, dass den Krankenhäusern ein enormer Aufwand für das Vorhalten zentraler Leistungen der Daseinsvorsorge entsteht, den sie aktuell nur über die Ausweitung in der Menge refinanzieren können. Welche Herausforderung das für jedes einzelne Krankenhaus bedeutet, lässt sich sehr gut am Beispiel der Geburtshilfe darstellen. Wir wollen für schwangere Frauen kurze Fahrzeiten zur nächsten Geburtshilfeklinik. Dafür muss ein Krankenhaus eine komplette geburtshilfliche Station einschließlich Kreißsaal, Hebammen und Ärzt*innen 24/7 vorhalten. Gleichzeitig hat das Krankenhaus aber keinen Einfluss darauf, wie häufig schwangere Frauen es für die Geburt tatsächlich in Anspruch nehmen. Da die Vergütung derzeit allein über die Menge gesteuert wird, führt das in immer mehr Krankenhäusern zu wachsenden wirtschaftlichen Einbußen, die die Situation neben dem bereits bestehenden Fachkräftemangel weiter verschärfen. Meine Damen und Herren, bereits an diesem einen Beispiel wird deutlich, wie groß der Handlungsdruck ist, den Sie alle als Abgeordnete vor Ort erleben. Der Bund erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Ländern ein Eckpunktepapier zu seiner Krankenhausreform. In dem Reformvorhaben des Bundes steckt bereits jetzt sehr viel aus unserem niedersächsischen Gesetz. Das bestätigt, dass der eingeschlagene niedersächsische Weg, der von einer breiten Mehrheit entwickelt wurde und getragen wird, der richtige ist. Schließlich haben wir in Niedersachsen einen beispiellosen Beteiligungsprozess auf dem Weg zu unserem Krankenhausgesetz organisiert und damit auch eine stabile und tragfähige Basis für den weiteren Reformprozess geschaffen. Mit der Krankenhausreform des Bundes sind drei zentrale Ziele verbunden. Ziel eins ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit: Maßgeblich für die Finanzierung soll nicht mehr alleine die Anzahl der Behandlungen oder Operationen sein, sondern auch, welche Angebote in welcher Qualität vorgehalten werden, ergänzt durch Fallpauschalen und Pflegebudget. Ziel zwei ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität. Dazu werden Leistungsgruppen definiert, denen bundeseinheitliche Qualitätskriterien zugeordnet werden. So wird sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten eine einheitliche und vergleichbare Qualitätssicherheit erhalten. Ziel drei ist eine Entbürokratisierung und Verschlankung des administrativen Aufwands, insbesondere in den Abrechnungsverfahren. Damit wird die Liquidität der Krankenhäuser verbessert, die prospektive Erlöskalkulation wird vereinfacht. Das erhöht die wirtschaftliche Planungssicherheit der Krankenhäuser. Diese Ziele unterstützen wir als Landesregierung ausdrücklich. Insbesondere begrüßen wir den Paradigmenwechsel weg von reinen Fallpauschalen hin zu einem gesunden Mix aus Vorhaltekosten und Fallpauschalen. Damit nehmen wir Druck aus dem System und steigern gleichzeitig die Qualität. Es muss immer um die beste medizinische Lösung für die Patientinnen und Patienten gehen. Meine Damen und Herren, aus niedersächsischer Sicht ist es richtig, dass die Krankenhausplanung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Das muss auch so bleiben. Auch wenn auf der Bundesebene noch viele Detailfragen diskutiert werden und die Eckpunkte noch nicht endgültig feststehen, ist bereits deutlich, dass wir in Niedersachsen mit den in unserem Krankenhausgesetz geplanten Versorgungsregionen und Versorgungsstufen den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure im Rahmen der niedersächsischen Enquete-Kommission hat dafür gesorgt, dass hier im Land niemand von den aktuellen Entwicklungen überrascht wird. Somit konnte das neue Niedersächsische Krankenhausgesetz folgerichtig ohne Gegenstimmen bereits in der letzten Wahlperiode verabschiedet werden. Wir sind nicht nur gut vorbereitet, sondern mit diesem Gesetz vielen anderen Bundesländern auch Schritte voraus. Ein neues Element hingegen wird für Niedersachsen die Zuordnung von Leistungsgruppen sein. Die Definition von Leistungsgruppen einschließlich der damit verbunden Qualitätskriterien soll bundeseinheitlich als Grundlage für die zukünftige Vorhaltepauschale fungieren. Bei der weiteren Ausgestaltung der Leistungsgruppen werden die Länder direkt eingebunden. Das begrüße ich ausdrücklich. Seien Sie sich gewiss: Wir werden auch an dieser Stelle die Interessen der Menschen in Niedersachsen einbringen. Ich bin optimistisch, dass wir das Eckpunktepapier als Grundlage für einen Referentenentwurf des Gesundheitsreformgesetzes mit dem Bund bis Ende Juni erstellt haben werden. Einigkeit besteht nach unserer Intervention inzwischen darin, dass die Geburtshilfe, wie im Niedersächsischen Krankenhausgesetz von uns bereits normiert, auch zukünftig in den Krankenhäusern der Versorgungsstufe „Grund- und Regelversorgung“ angeboten werden kann. Dies kann für Niedersachsen als großer Erfolg gewertet werden. Wir wollen damit sicherstellen, dass werdende Mütter ihre Babys gesund und in einem sicheren Rahmen auf die Welt bringen können. Meine Damen und Herren, auf das Land als Planungsbehörde und auf die Krankenhausträger kommen umfangreiche Transformationsaufgaben zu. Dafür wird eine Konvergenzphase benötigt. Aktuell verhandeln wir mit dem Bund u. a. die Dauer dieser Übergangsphase sowie die Kosten dieses Transformationsprozesses. Zur Absicherung wird der Reformprozess durch eine externe Auswertungsanalyse begleitet, deren Modellierung derzeit noch validiert wird. Es geht um frühzeitige und belastbare Erkenntnisse und das Erfordernis, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Darauf werden wir sehr genau achten. Meine Damen und Herren, Sie fragen zu Recht: Was heißt das jetzt für den Reformprozess hier in Niedersachsen? Wir werden die Umsetzung unserer Strukturmaßnahmen auf der Grundlage des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes an die Reform-Zeitachse des Bundes anpassen und können so beide Prozesse ohne Brüche parallel laufen lassen. Wir müssen unsere Planung nicht auf die lange Bank schieben. Beide Reformen greifen sehr gut ineinander. Das gilt implizit auch für die örtliche Sicherstellung der Primärversorgung. Wir haben mit der Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes die Grundlage für die Einrichtung von regionalen Gesundheitszentren gelegt. Auch hier ist Niedersachsen frühzeitig und modern unterwegs. Die regionalen Gesundheitszentren entsprechen mit ihrem sektorübergreifenden Aufgabenportfolio genau den Anforderungen, die der Bund für seine Level-1i-Krankenhäuser vorsieht. Und wir haben uns hier bereits mit ersten Modellprojekten auf den Weg gemacht. Zusammenfassend kann ich feststellen: Die Krankenhausreform in Niedersachsen ist mit dem neuen NKHG zum 1. Januar 2023 genau zum richtigen Zeitpunkt gestartet. Zentrale Elemente der niedersächsischen Reform, insbesondere die Versorgungstufen, finden sich in der Empfehlung der Regierungskommission wieder. Es steckt also viel Niedersachsen in der Bundesreform. Das Land steht zu seinen Investitionszusagen. Aktuell haben wir in den Jahren 2023 bis 2027 insgesamt rund 1 Milliarde Euro für Krankenhausbaumaßnahmen zur Verfügung. Wir planen, diese Mittel noch deutlich zu erhöhen. Die flächendeckende Versorgung vor Ort ist auch durch sektorübergreifende regionale Gesundheitszentren sichergestellt. Mit den vom Bund angekündigten Leistungsgruppen verbunden ist die Umstellung von reinen Fallpauschalen auf ein System mit Vorhaltepauschalen. Damit soll eine auskömmliche Refinanzierung der Betriebskosten für die Daseinsvorsorge sichergestellt werden. Die Kooperation der Krankenhäuser untereinander wird gestärkt, indem die Möglichkeit eröffnet wird, einzelne Leistungsgruppen an spezialisierten Standorten zu konzentrieren. Als Praktiker halte auch ich diese Maßnahme für zielführend, um den Menschen noch bessere Leistungen anbieten zu können. Ich betone erneut: In Niedersachsen denken wir die Krankenhausreform von den Patientinnen und Patienten her. Eine gute Gesundheitsversorgung ist das Wichtigste. Und ich möchte ergänzen: Um ein leistungsstarkes Gesundheitssystem zu haben, brauchen wir zudem qualifizierte und motivierte Fachkräfte, die sich alltäglich um die Gesundheit und Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten kümmern. In diesem Sinne haben wir bei allen Veränderungen auch die Beschäftigten im Blick, die sichere Arbeitsplätze, verlässliche Arbeitszeiten, gute Rahmenbedingungen, eine gerechte Bezahlung und Wertschätzung in allerhöchstem Maße verdienen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Auch diesem Ziel dient unser Reformprozess. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die geplante Verordnung zum NKHG ist fertig und abgestimmt. Sie jetzt zu veröffentlichen, würde aber dem Versuch gleichkommen, über eine noch nicht final fertiggestellt Brücke zu fahren. Solange wir die Frage der Leistungsgruppen und damit die Frage der Refinanzierung nicht mit dem Bund geeint haben, macht die Veröffentlichung aktuell wenig Sinn. Wir werden die Verordnung mit den Eckpunkten des Bundes zeitlich und inhaltlich so abstimmen, dass wir eine reibungslose Anpassung an die Bundesregelungen sicherstellen können. Gesundheit und speziell Krankenhäuser sind vor Ort ein sehr wichtiges und auch sehr emotionales Thema. Das weiß ich nicht nur als Politiker, das ist mir auch als Arzt und Angehöriger klar. Sie erleben das ebenfalls immer wieder vor Ort, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten. Wir in Niedersachsen sind auf dem richtigen Weg. Wir haben bereits eine sehr gute Ausgangslage geschaffen und hergestellt. Wir werden die Krankenhausreform als Chance nutzen, die Gesundheitsversorgung in Niedersachsen gemeinsam zukunftsfest aufzustellen. Mein Haus wird auf unserer Homepage stets aktuell über alle Reformschritte informieren. Zudem haben wir als Landesregierung, mit dem „Zukunftsdialog - Krankenhausreform“ ‑ zu dem ich den einen oder anderen Abgeordneten begrüßen konnte ‑ den Austausch mit allen Akteurinnen und Akteuren intensiviert. Der erste Zukunftsdialog am 2. Juni 2023 hat eine breite Resonanz gefunden, und es werden sicher weitere Veranstaltungen dieser Art folgen und sich anschließen. Im parlamentarischen Umfeld werden wir in gewohnter Weise im Sozialausschuss über den weiteren Fortgang der Krankenhausreform berichten. Ich bedanke mich an dieser Stelle herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und werbe bei Ihnen allen dafür, die Reformprozesse aus der Perspektive der Menschen und deren Gesundheitsbedarfen zu betrachten. Denn darum geht es uns hier in Niedersachsen. Vielen Dank. Glückauf.
