Thore Güldner
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verbindlich regeln und Finanzierung sicherstellen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Fühner, neues Thema, altes Muster: Am Anfang ein paar nette Worte, wo jeder, glaube ich, auch zustimmen kann, und dann geht es wieder an die Schwarzmalerei. Sie kritisieren ja Plenarwoche für Plenarwoche die Ministerin dafür, dass sie zu viele Dialoge führt, zu viele Abstimmungsgespräche macht, also dafür, dass sie ihre Arbeit macht, und verpassen jetzt, wo die wesentlichen Punkte Ihres Antrages genau durch diese Dialoge, Abstimmungsgespräche und Vereinbarungen abgeräumt sind, sie zu loben. ‑ Sie vergessen, sie hier und heute zu loben. Dabei hätten Sie heute die einmalige Chance gehabt; denn sie hätte es ja nicht mal mitbekommen, weil sie krankheitsbedingt leider fehlt. Ich wünsche der Ministerin an dieser Stelle eine gute Besserung. Ich hoffe, dass sie eine schnelle Genesung erfährt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich selbst komme aus einem Landkreis, in dem von den acht kreisangehörigen Gemeinden bislang leider nur eine ein Ganztagsgrundschulangebot vorhalten kann. Dies macht diese eine Gemeinde aber nicht erst, seitdem sie weiß, dass sich ein Rechtsanspruch 2026 ergibt, sondern sie macht es schon seit Mitte der 90er-Jahre. Sie macht es aus Überzeugung und dann auch noch wirklich sehr erfolgreich. Heute sind diese Ganztagsangebote vor Ort nicht mehr wegzudenken und werden auch als ein echter Standort- und Chancenvorteil für die Kinder wahrgenommen. Und so wie bei mir in der Gemeinde Hude im Landkreis Oldenburg, so ist eben nicht nur dort, sondern auch an vielen anderen Orten in Niedersachsen, in denen wir gut funktionierende Angebote haben - egal ob nun im gebundenen, teilgebundenen oder offenen Ganztag. Dass sich viele Grundschulen auf den Weg gemacht haben, zeigen ja auch die genehmigten Neuanträge. 85 % der Neuanträge aus dem Schuljahr 2023/2024 sind Grundschulen. Mittlerweile sind 69 % aller Grundschulen in Niedersachsen Ganztagsgrundschulen. Ganztag ist also schon an ganz vielen Stellen Praxis und gelebte Realität. Sie stellen sich dann gerne hier hin und meinen, wir wären bei null, wir müssten vom Anfang anfangen. Ich glaube, wenn man diese Zahlen sieht, dann erkennt man, dass dem nicht so ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich gibt es auch die andere Seite. Das sage ich angesichts des Beispiels aus meinem Landkreis Oldenburg auch ganz selbstkritisch. Es gibt echte weiße Flecken bei der Ganztagsgrundschulversorgung, gerade im ländlichen Raum, beispielsweise an den kleinen Dorfgrundschulen. Zur Wahrheit gehört, dass gerade in diesen Bereichen häufig ehrlicherweise auch keine elterlichen Bedarfe waren. Die werden steigen. Die werden ganz bestimmt mit dem entstehenden Rechtsanspruch steigen. Ich finde, das ist logisch und selbsterklärend. Aber ich möchte Ihnen etwas erzählen, weil ich glaube, dass auch das vielen nicht richtig bewusst ist. Auch in denjenigen Bereichen, wo es vielleicht keine grundordentlichen Ganztagsgrundschulen gibt, starten wir nicht bei null. So gibt es gut genutzte Hortangebote. Ihre Darstellung gerade eben war nicht richtig. Diese gibt es in diversen Städten und Gemeinden. Diese Hortangebote werden von Kindern aus dem Primarbereich genutzt. Ich finde es ein wichtiges Signal, dass diese Angebote auch künftig bestehen bleiben können und in ihnen genauso wie in Schule der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Denn, ich glaube, es wäre ein fatales Signal, funktionierende Systeme mit der Brechstange ohne Not abzuschaffen. Herr Güldner! Ja? Würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fühner zulassen? Nein, danke schön. Ich glaube, es wäre ein fatales Signal, diese Hortangebote abzuschaffen. Das gilt insbesondere in den Bereichen, wo wir diese weißen Flecken haben. Das klare Bekenntnis zur Möglichkeit, den Rechtsanspruch auch im Hort umzusetzen, ist übrigens das Ergebnis eines mehrmonatigen Abstimmungsprozesses zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Kultusministerium gewesen. Damit kommen wir doch zum Kern Ihres Antrags. Wir werden diesen Antrag heute übrigens selbstverständlich ablehnen, und zwar nicht, weil die Fragestellungen, die Sie dort im Antrag formuliert haben, per se falsch sind, sondern weil die Antworten dazu auf dem Tisch liegen. So entscheidet natürlich der Schulträger neben der Wahlmöglichkeit „Hort oder nicht Hort“, ob und an welcher Schule er ein Ganztagsangebot schafft. So ist klar geeint, dass das Land vom 30-prozentigen Kofinanzierungsanteil des Bundes die Hälfte für die notwendigen Investitionsmaßnahmen übernimmt. So gelten selbstverständlich auf Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes und der entsprechenden Erlasse die Qualitätsstandards für den Ganztag. So stellt das Land die personellen Ressourcen für die Ausgestaltung bedarfsgerecht bereit, und so ist es natürlich auch möglich, auch das haben Sie anders dargestellt, dass externe Akteure in den Ganztag eingebunden werden können und dafür Stunden kapitalisiert werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Prozess in der Abstimmung zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden länger gedauert hat, als ich es ‑ und wahrscheinlich geht es da vielen hier nicht anders ‑ mir gewünscht hätte, bin ich froh, dass wir rund um die Rahmenbedingungen und die Finanzierung jetzt eine Klarheit haben. Jetzt gilt es, diese Vereinbarung auch in die Tat umzusetzen. Hierbei sind die Kommunen maßgeblich, weil sich der Rechtsanspruch auch an sie richtet, natürlich mit der entsprechenden Unterstützungsmöglichkeit durch das Land und seine regionalen Landesämter gefragt. Eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist jetzt definitiv nicht angesagt: geschlossene Finanzierungsvereinbarungen wieder aufzumachen oder einfach danach zu schreien und zu sagen: Das Geld reicht ja sowieso nicht! - Das ist nicht nur ein schlechter Stil, es nutzt vor allem nichts bei der verlässlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs und ist schon gar nicht im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler; denn Sie sagten es richtigerweise: Sie haben ein gutes Ganztagsangebot verdient. Wir lehnen den Antrag der CDU heute ab. Danke.
