Claudia Schüßler
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und des Niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Sehr geehrter Herr Präsident! <v UU>Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut und richtig, dass wir <v UU>heute über den vorliegenden Gesetzentwurf abstimmen; denn er ist <v UU>notwendig, um der aktuellen Rechtsprechung des <v UU>Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. <v UU>Wir verändern mit dem heutigen Tag drei Gesetze. <v UU>Obwohl der Gesetzentwurf nur relativ klein ist, haben wir uns im Ausschuss <v UU>intensiv mit ihm beschäftigt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Das Ziel war, über die kritischen <v UU>Stellen ‑ also darüber, wo es haken könnte ‑ und darüber, welche <v UU>Auswirkungen dieses Gesetz für die betroffenen Menschen hat, mit <v UU>denjenigen zu sprechen, die tagtäglich mit Menschen in <v UU>psychischen Ausnahmesituationen arbeiten. <v UU>Ich denke, dass das auch gelungen ist, weil wir genau diesen Input <v UU>bekommen haben. Das hat uns in den Beratungen <v UU>wirklich weitergebracht. Ich will die Gelegenheit nutzen, mich <v UU>besonders beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu bedanken. <v UU>Er hat uns in diesem Verfahren sehr gut begleitet und uns viele wertvolle <v UU>Tipps gegeben. Er war auch bereit, kurzfristig zu <v UU>uns in den Ausschuss zu kommen, um die notwendige <v UU>Schlussabstimmung zu begleiten. Ich freue mich, dass es am Ende <v UU>gelungen ist, eine breite Zustimmung sowohl im Sozialausschuss als auch im <v UU>mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu erreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich <v UU>will zwei Dinge herausgreifen, die verdeutlichen, warum wir so intensiv <v UU>um gute Regelungen gerungen haben. Im Bereich des Maßregelvollzuges ging <v UU>es um die Frage der Fixierung. Das hört sich zwar nach einem eher <v UU>technischen Begriff an. Aber die Frage der Fixierung ist <v UU>elementar, weil damit in einer Art und Weise in die Rechte von Menschen <v UU>eingegriffen wird, die sich nur jemand vorstellen kann, der schon <v UU>einmal fixiert wurde. Wir haben uns sehr ernsthaft gefragt, <v UU>wie man es hinbekommt, dass die Fixierung nicht nur rechtssicher ist, <v UU>sondern auch so ausgeführt wird, dass sich die Betroffenen nicht selbst <v UU>gefährden können. Und wir haben uns sehr intensiv mit <v UU>der Frage auseinandergesetzt, wie die Defixierung eines Fixierten abläuft, <v UU>wenn eine Person also nur noch an wenigen Stellen fixiert ist: Kann es <v UU>ihr dann möglich sein, sich zu suizidieren? <v UU>Das ist etwas, was man unbedingt vermeiden will, wenn man über eine <v UU>solche gesetzliche Regelung spricht. Ich glaube, dass es gut ist, dass wir <v UU>uns am Ende auf die 5- und 7‑Punkt-Fixierung verständigt haben. <v UU>Das ist eine tragfähige und sichere Lösung. <v UU>Im Bereich des Niedersächsischen Gesetzes für Hilfen und <v UU>Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke haben wir uns lange mit der Frage <v UU>beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen ‑ oder besser: mit <v UU>welcher Expertise ‑ es möglich ist, eine Einweisung in <v UU>eine Klinik zu bewilligen. Auch dazu war die Anhörung richtig. <v UU>Dabei ist klar geworden, dass die vollständige Streichung der <v UU>Anforderung einer Begutachtung durch einen Arzt mit Erfahrung auf dem <v UU>Gebiet der Psychiatrie eine echte Verschlechterung hätte werden können. <v UU>Ich glaube, dass wir mit der vorliegenden Soll-Vorschrift einen <v UU>echt guten Kompromiss gefunden haben. Wir haben erfreut zur Kenntnis <v UU>genommen, dass das NPsychKG noch einmal gründlich überarbeitet werden <v UU>soll, und zwar noch in dieser Legislaturperiode. <v UU>Dafür bedanke ich mich beim Sozialministerium. <v UU>Ich freue mich, dass wir die Beratungen heute mit guten <v UU>Ergebnissen abschließen können. Vielen Dank.
