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Alexander Saade

SPD 27.05.2026 6:56 min Tagungsabschnitte 19/34

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die überwältigende Mehrheit unserer Beamtinnen und Beamten steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Sie sorgen jeden Tag für Sicherheit, für Bildung, sie sorgen dafür, dass die Verwaltung läuft, sie sorgen auch für unsere Rechtsstaatlichkeit - sie tragen diesen Staat. Diesen Menschen gilt unser Respekt, diesen Menschen gilt unser Vertrauen, und genau dieses Vertrauen schützen wir mit der vorliegenden Gesetzesvorlage. Denn wer loyal für diesen Staat arbeitet, der hat auch Anspruch darauf, dass Verfassungsfeinde konsequent aus dem Dienst entfernt werden. Warum braucht es dieses Gesetz? Es gibt eine kleine, aber gefährliche Minderheit: Das sind diejenigen, die Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit ablehnen. Es geht nicht um Meinungen, um Kritik oder Debatten, sondern um die Verfassungstreuepflicht im öffentlichen Dienst. Wer im Namen des Staates handelt, der darf diesen Staat nicht bekämpfen, wer Grundrechte schützen will, der darf die Menschenwürde nicht verachten, und wer Recht anwenden soll, der darf den Rechtsstaat als solchen auch nicht ablehnen. Das sind keine Nebenaspekte, das ist Kern des Berufsbeamtentums. Was hat uns die Anhörung gezeigt? Es gab sehr lebhafte und kontroverse Debatten im Ausschuss. Und ja, es gab auch Kritik an einzelnen Regelungen. Wir haben diese Kritik ernst genommen und in bestimmten Bereichen nachgeschärft. Aber selbst die kritischsten Stellungnahmen haben eines nicht bestritten: dass schon einzelne verfassungsfeindliche Vorfälle das Vertrauen in Polizei, Schule oder Verwaltung massiv beschädigen können. Dass der Rechtsstaat nicht erst reagieren darf, wenn aus Einzelfällen strukturelle Probleme geworden sind, über dieses Ziel bestand breite Einigkeit. Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentrale Neuerung in dieser Gesetzesvorlage ist die Abschaffung der Disziplinarklage. Wenn jemand aus dem Dienst entfernt werden soll, wenn das Ruhegehalt aberkannt werden soll, dann wurde das bislang durch eine langwierige Disziplinarklage der zuständigen Behörde beim Verwaltungsgericht erreicht. Lange Verfahren belasten am Ende aber alle: Dienststellen, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die Öffentlichkeit und auch die Betroffenen. Rechtsstaatlichkeit darf an dieser Stelle nicht mit Langsamkeit verwechselt werden. Verfahren müssen gründlich und fair sein, aber eben auch zügig. Deshalb werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen durch die zuständigen Behörden mit einer Disziplinarverfügung ausgesprochen. Wir haben verankert, dass dann auch die entsprechende Personalvertretung angehört wird. Und selbstverständlich bleibt das Ganze gerichtlich überprüfbar. Ja, die Disziplinarverfügung ist ein Systemwechsel, aber sie ist kein Bruch mit dem Rechtsstaat. Der Rechtsstaat bleibt rechtsstaatlich, aber wir machen ihn an dieser Stelle handlungsfähiger. Denn für die Öffentlichkeit und auch für die Kollegen in den Dienststellen ist schwer nachvollziehbar, wenn Personen trotz schwerster Pflichtverletzungen über lange Zeit im Beamtenstatus verbleiben können, obwohl der eigentliche Sachverhalt für die meisten völlig klar ist. Natürlich können die Betroffenen auch zukünftig dagegen vorgehen. Niemand wird rechtlos gestellt werden. Was die Debatte besonders angeheizt hat das wurde auch im Ausschuss leidenschaftlich diskutiert, war der Punkt der ärztlichen Inaugenscheinnahme. Dabei geht es um Tattoos. Das ist ein sehr eng begrenztes Instrument der Beweissicherung, welches vermutlich nur alle paar Jahrzehnte einmal zum Einsatz kommen wird. Aber wenn konkrete Hinweise darauf bestehen, dass verfassungsfeindliche Symbolik Ausdruck einer tiefen Ablehnung unserer Ordnung ist, dann muss der Staat auch die Möglichkeit haben, die Beweise rechtssicher zu sichern. Natürlich ist das ein Eingriff, und deshalb muss er auch besonders eng begrenzt werden. Da reicht kein Verdacht, da reicht kein Gerede, kein Bauchgefühl, sondern da setzen wir auf konkrete Anhaltspunkte: Da muss eine erhebliche Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Dienst im Raum stehen. Am Ende entscheidet über die Maßnahme auch nicht die Dienststelle, sondern ein Disziplinargericht. Und selbstverständlich werden nur die Merkmale dokumentiert, die in einem Bezug zum eigentlichen Dienstvergehen stehen. An dieser Stelle heißt Rechtsstaatlichkeit: Wenn der Staat handelt, dann auf klarer gesetzlicher Grundlage und unter gerichtlicher Kontrolle. Dafür sorgen wir mit diesem Gesetz. Wer trotz einer solch klaren und hohen rechtsstaatlichen Voraussetzung, wie wir sie haben, immer noch von einem Generalverdacht gegenüber unseren Beamten spricht, der muss vielleicht mal sein eigenes Umfeld oder seine eigene Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinterfragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Prävention allein reicht nicht. Natürlich brauchen wir gute Auswahlverfahren. Wir brauchen Führungskräfte, die hinschauen, Fortbildungen gegen Extremismus, Antisemitismus und Rassismus. Aber wenn sich schwere Verstöße bestätigen, dann muss der Rechtsstaat Konsequenzen ziehen, dann brauchen wir Handlungsfähigkeit, und für die sorgen wir. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer diesen Staat von innen bekämpft, der darf nicht dauerhaft Teil des öffentlichen Dienstes sein. Das ist keine Misstrauenskultur, das ist Schutz unserer eigenen Beamten. Denn nichts wäre unfairer gegenüber den loyalen Beamtinnen und Beamten, als diejenigen zu dulden, die das Vertrauen in den öffentlichen Dienst beschädigen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen der Staat neutral, rechtsstaatlich und verfassungstreu begegnet, und zwar in jeder Behörde, egal, ob es die Polizei, die Schule oder die Verwaltung ist. Und die ganz große Mehrheit unserer Beamtinnen und Beamten verteidigt diesen Rechtsstaat jeden Tag. Mit dem vorliegenden Gesetz sorgen wir dafür, dass sie das jetzt gemeinsam mit einem Staat tun können, der sich selber zu schützen weiß. Wer diesem Staat dient, der muss auf dem Boden der Verfassung stehen. Wer diesen Staat von innen bekämpft, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Dafür sorgt dieser Gesetzentwurf mit klaren rechtsstaatlichen Mitteln, mit klaren Voraussetzungen und mit gerichtlicher Kontrolle. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der

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