Dr. Andreas Philippi
Dienen die Sicherheitspolitischen Dialoge der Landesregierung der PR des Ministerpräsidenten oder der Resilienz niedersächsischer Gesundheits- und Sicherheitsstrukturen?
Gesundheitsminister antworten. Bitte sehr! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich eines vorausschicken: Diese ganze jetzt auf Krankenhäuser bezogene Diskussion ist dadurch ausgelöst worden, dass Herr Putin seiner Armee befohlen hat, im Krieg insbesondere Kliniken und auch Kinderkliniken in der Ukraine anzugreifen. Dabei sind über 300 medizinische Einrichtungen angegriffen worden, zum Beispiel auch die Kinderklinik Ochmatdyt im Juli 2024 von einer nachweislich russischen Rakete, obwohl das stelle ich heraus Artikel 18 des Vierten Genfer Abkommens von 1949 kriegerische Angriffe auf Kliniken, auf Krankenhäuser, auf zivile Sanitätseinrichtungen und entsprechendes Personal strikt untersagt. Meine Damen und Herren, diese Angriffe verändern die Verantwortung, die wir in diesem Land sehen und übernehmen müssen. Zu Ihrer Frage: Wir haben bei 161 Plankrankenhäusern nachgefragt. 130 haben geantwortet. Dort gibt es im herkömmlichen Sinn keine Schutzräume. Notstrom ist gesetzliche Pflicht. Die gesetzliche Auflage beträgt hier 24 Stunden. Viele unserer Krankenhäuser können aber problemlos 72 Stunden mit Notstromaggregaten überbrücken und können in dieser Zeit ich sage es einmal zugespitzt nachtanken. In der Regel laufen die Notstromaggregate mit Diesel. Die Abfrage nach möglichen reaktivierbaren Notfall- und Behelfskrankenhäusern läuft zurzeit noch. Im Rahmen des Kalten Krieges haben wir uns darüber ja schon einmal Gedanken gemacht. Die Krankenhäuser in Niedersachsen sind also in Bezug auf die Notstromversorgung davon hängt ja dann alles ab, die Sauerstoffversorgung usw. sehr gut aufgestellt, viele besser, als sie gesetzlich müssen. Vielen Dank, Herr Minister Philippi. - Die zweite Zusatzfrage aus der CDU stellt der Kollege Holsten. Bitteschön!
