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Daniela Behrens

SPD 27.05.2026 4:02 min Tagungsabschnitte 19/34

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

Frau Behrens! Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Vertrauen der Menschen in den öffentlichen Dienst ist mitentscheidend für unsere Demokratie. Das Vertrauen in die niedersächsischen Behörden ist in Niedersachsen groß, und das auch zu Recht, meine Damen und Herren. Unsere Beschäftigten machen jeden Tag engagiert und hochkompetent einen super Job. Sie haben sich für den Staatsdienst und damit auch das ist wichtig für die Verfassung entschieden. Auf die haben sie nämlich geschworen. Genau das ist der Maßstab, den wir heute bei diesem Gesetz anlegen, meine Damen und Herren. Wenn es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gibt, dass Beamte ihre Pflicht zur Verfassungstreue verletzen, dann muss konsequent und auch schnell gehandelt werden. Das ist der Kern dieses Gesetzes. Ziel des Gesetzes ist es, Disziplinarverfahren generell zu beschleunigen und erkannte Verfassungsfeinde schneller aus dem Dienst entfernen zu können. Und ja, die Disziplinarklage soll in diesem Zusammenhang abgeschafft werden. Aber, meine Damen und Herren, der Rechtsweg bleibt vollständig erhalten! Die Verwaltungsgerichte können die Entscheidung umfassend überprüfen, die Klage hat aufschiebende Wirkung, und die sofortige Vollziehung einer Disziplinarmaßnahme schließen wir ausdrücklich aus. Es bleiben also alle rechtsstaatlichen Instrumente weiterhin gewahrt. Niedersachsen geht damit übrigens keinen Sonderweg. Frau Butter, da waren Sie mit dem, was Sie hier gesagt haben, wirklich auf dem Holzweg. Andere Bundesländer haben vergleichbare Regelungen schon längst Baden-Württemberg seit 2008, und sie werden vernünftig angewendet. Daher geht Niedersachsen hier den Weg, den andere Bundesländer und der Bund auch schon gegangen sind. Das Bundesverfassungsgericht, meine Damen und Herren, hat klargestellt, dass statusrelevante Disziplinarmaßnahmen durch Behörden möglich sind, wenn der gerichtliche Rechtsschutz gewährleistet bleibt. Genau das stellen wir mit unserem Gesetz sicher, meine Damen und Herren. Eine weitere Neuerung ist die Einbindung des Verfassungsschutzes. Durch die Novelle besteht nun die Möglichkeit, anlassbezogene Abfragen durchzuführen, jedoch nur dann, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Wenn also konkrete Hinweise bestehen, dass eine Beamtin oder ein Beamter gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen hat, dann muss der Dienstherr relevante Erkenntnisse einbeziehen können. Das ist auch richtig so. Alles andere wenn wir unsere Erkenntnisse nicht auch nutzen könnten, wenn wir eine Gefahr sehen wäre realitätsfern. Daher: Wir schaffen mit dieser Novelle klare und rechtssichere Verfahren für besondere Ausnahmefälle - Ausnahmefälle, die unseren Staat diskreditieren und die Bürgerinnen und Bürger daran zweifeln lassen, dass der öffentliche Dienst gerecht und im Sinne des Gesetzes handelt. Deswegen brauchen wir das, gerade in diesen Zeiten. Dass das der AfD nicht gefällt, überrascht mich nicht. Denn die AfD fühlt sich in der Debatte, wenn es darum geht, Verfassungsfeinde erkenntlich zu machen, immer angesprochen. Warum wohl, Herr Bothe? Aber das können wir an anderer Stelle klären. Ich finde es sehr tragisch, dass die CDU diesen wichtigen Weg, den sie in anderen Ländern mitgeht, nicht mitgehen kann. Daher, meine Damen und Herren: Dieser Gesetzentwurf ist eine notwendige Gesetzesnovelle in diesen sehr anstrengenden Zeiten. Das ist kein Misstrauen gegenüber den vielen verlässlichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das ist konsequent gegenüber den wenigen, die unserem Staat und dem Vertrauen in seine Institutionen schaden wollen. Daher stärkt dieser Gesetzentwurf die Integrität des öffentlichen Dienstes und den wehrhaften Rechtsstaat. Von daher bedanke ich mich sehr herzlich bei den regierungstragenden Fraktionen, dass sie den Gesetzentwurf der Landesregierung in den sehr intensiven Beratungen des Ausschusses verbessert haben. Ich freue mich, dass wir heute dieses wichtige Gesetz auf den Weg bringen können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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