Karin Logemann
Regionale Verarbeitung und Handwerk unterstützen - kleine Betriebe durch gerechte Gebührensätze entlasten
Mit welchen Hürden kämpft das Handwerk in diesem Bereich, wenn neue Angebote aufgebaut werden sollen, und wie stärken wir die, die trotz wachsender Auflagen durchhalten konnten? Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen örtliche Geschäfte und örtliches Handwerk, die regional produzierte Lebensmittel anbieten und die Versorgung regional sicherstellen, unterstützen. Wir wollen neuen dezentralen Einheiten die Chance geben, dass sie sich ansiedeln können. Dass die Preise für regionale und nachhaltige Lebensmittel durchschnittlich höher sind als für die Massenware aus dem Supermarkt, ist bekannt. Wie sich die Preise zusammensetzen, machen wir uns aber eher selten bewusst. Unser Antrag „Regionale Verarbeitung und Handwerk unterstützen - kleine Betriebe durch gerechte Gebührensätze entlasten“ befasst sich mit einem Thema, das es kleinen Schlachtbetrieben schwerer macht als großen. Warum ist das so? - Bei der Schlachtung von Tieren muss eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung kurz: SFU durch die kommunalen Veterinärbehörden durchgeführt werden. (Unruhe - Glocke des Präsidenten) Damit soll sichergestellt werden, dass die Hygiene- und Tierwohlstandards eingehalten werden. (Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsidenten) Das EU-Recht sieht dabei einen festen Satz oder die Bemessung nach tatsächlichem Aufwand vor. Ein Beispiel: In der Praxis sieht es bei Schweinen mit einem Schlachtgewicht von 25 kg folgendermaßen aus: Wenn mehr als 8 000 Tiere am Tag geschlachtet werden, bezahlt der Schlachtbetrieb Schlachtgebühren zwischen 1,00 Euro und 2,10 Euro pro Tier. Ein kleiner Schlachter, der zwischen einem und fünf Tieren am Tag schlachtet, zahlt pro Tier bis zu 30 Euro. Hier drängt sich doch einfach die Gerechtigkeitsdebatte auf! Logisch ist, dass der Kontrollaufwand pro Tier in kleinen Betrieben größer ist als in Betrieben mit hohen Stückzahlen. Das ist unbenommen. Das verarbeitende Handwerk kämpft wie auch die Erzeugerinnen und Erzeuger mit einer Vielzahl von Aufgabenstellungen: steigende Anforderungen bei der Ausstattung wie auch bei den Hygienevorschriften, steigende Kosten im Energie- und Betriebsmittelbereich, nicht zu vergessen die fehlenden Fachkräfte - um nur einige zu nennen. (Unruhe - Glocke des Präsidenten) Wir wollen prüfen, inwieweit die Gebührenregelungen im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens angepasst werden können, um kleine Betriebe im Rahmen des Möglichen zu entlasten, und wie den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden entstehende Ausfälle ausgeglichen werden können. Wir sehen nicht nur, dass das Lebensmittelhandwerk und alle vor- und nachgelagerten Bereiche besonders dem ländlichen Raum eine Lebensgrundlage bieten, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wir wissen auch, dass kurze Transportwege von der Weide oder vom Stall unter Tierwohl- und Umweltgesichtspunkten genau das sind, was wir fördern und stärken wollen. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Unruhe) Vizepräsident Jens Nacke: Frau Kollegin Logemann, ich darf Sie einmal ganz kurz unterbrechen. - Es ist nach Auffassung des Präsidiums jetzt im Plenarsaal recht unruhig. Ich darf Sie also bitten, die Gespräche einzustellen. - Herr Kollege Watermann! - Vielleicht können Sie auch an der Regierungsbank die Gespräche einstellen? Bitte schön, fahren Sie fort! Karin Logemann (SPD): Danke schön. Es ist davon auszugehen, dass von einer Änderung der Gebühren 85 % von den 299 zugelassenen Schlachtbetrieben in Niedersachsen profitieren könnten. Das EU-Recht räumt die Möglichkeit ein, die Höhe der Pflichtgebühren zu verringern, wenn es andere nicht diskriminiert und dem Interesse von kleinen Unternehmen oder traditionellen Produktionsmethoden dient. Wir müssen sichergehen, dass wir uns auf rechtlich sicherem Boden bewegen und dass wir dafür sorgen, dass die kommunalen Veterinärbehörden ihre Kosten weiterhin decken können. Diesen Weg gehen übrigens gerade auch Bayern und Baden-Württemberg. In Bayern wurde im Februar dieses Jahres ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet. Ich zitiere: „Bayerns Staatsregierung beschließt Preisdeckel für Fleischhygienegebühren“. So titelte das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt am 21. Februar dieses Jahres. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir wollen regionale Schlachtstrukturen stärken und lange Transportwege der Schlachttiere vermeiden. Ich glaube, das eint uns hier alle. Also: Der Weg ist das Ziel! Gehen wir gemeinsam los! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
