Lukas Reinken
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Weiterbildung sowie des vierten Bildungssektors und zur Einführung eines Innovationsfonds in Niedersachsen
Herr Präsident! <v UU>Meine sehr verehrten Damen und Herren! <v UU>Meine Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung der <v UU>Weiterbildung sowie des vierten Bildungssektors und zur Einführung <v UU>eines Innovationsfonds in Niedersachsen in den Landtag ein. Bildung beginnt und endet nicht <v UU>jeweils an einem konkreten Stichtag im Leben, sondern begleitet uns über <v UU>die gesamte Lebensdauer. Wir starten irgendwo im Elternhaus, <v UU>lernen dann im Spielkreis oder in der Kita, im Kindergarten, und dann in <v UU>den Grund- und weiterführenden Schulen bis zum Schulabschluss. <v UU>Es folgen für die meisten eine Ausbildung oder ein Studium. <v UU>Aber Schluss ist dann nicht, im Gegenteil. <v UU>Eigentlich geht es ja dann erst richtig los, denn dann folgt das <v UU>lebensbegleitende Lernen. Die Welt verändert sich rapide, und <v UU>lebenslanges Lernen wird immer mehr zur Voraussetzung für den beruflichen <v UU>Erfolg, aber genauso auch für die persönliche Entfaltung <v UU>jedes Einzelnen. Unsere Gesetzesinitiative setzt genau <v UU>hier an und soll neue Wege für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes <v UU>im Bereich des vierten Bildungssektors öffnen. Wir beabsichtigen nicht nur, die <v UU>Weiterbildung zu fördern, sondern auch, sie als Recht im Bildungssystem <v UU>von Niedersachsen erstmals gesetzgeberisch klar zu verankern, <v UU>sowohl in der Verfassung als auch im Erwachsenenbildungsgesetz. Der vierte Bildungssektor ist zentral <v UU>für unsere Bildungslandschaft und darf nicht losgelöst <v UU>von den anderen bleiben. Denn oft wird vergessen: Der Bedarf <v UU>an qualifizierter Weiterbildung, Umqualifizierung und <v UU>Neuqualifizierung wird stark steigen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und <v UU>Berufsforschung ermöglicht auf seiner Homepage einen spannenden Blick in <v UU>die Zukunft. Mit seinem Job-Futuromat lässt sich <v UU>dort entdecken, welcher Anteil an Berufsfeldern wahrscheinlich künftig <v UU>automatisiert werden könnte. Viele der häufigsten Berufe der <v UU>Niedersachsen weisen danach ein hohes Automatisierungspotenzial auf: <v UU>Verkäufer 88 %, Industriekaufmann ‑ das ist mein Ausbildungsberuf ‑ <v UU>immerhin 60 %. Auch hochtechnische Berufe wie der <v UU>Elektrotechniker liegen bei 75 %, und ‑ jetzt muss der Präsident ein <v UU>bisschen stark sein ‑ selbst beim Rechtsanwalt lässt sich laut dem <v UU>Portal ein Drittel automatisieren. Das sind natürlich <v UU>erst einmal nur Zahlen. Das sind nur rechnerische <v UU>Möglichkeiten, aber ich bin da auch nicht pessimistisch und glaube nicht, <v UU>dass die Automatisierung und Digitalisierung sofort dazu führen, <v UU>dass viele Menschen arbeitslos werden, sondern wir müssen die <v UU>Arbeitswelt umgestalten. Denn die Zahlen machen ja deutlich, <v UU>dass sich die Arbeitswelt in den nächsten Jahrzehnten <v UU>stark verändern wird. Und genau deshalb brauchen wir eine <v UU>starke Weiterbildung und eine Weiterbildung mit einem höheren <v UU>Stellenwert auch in Niedersachsen. Unser Gesetz soll da ein erster <v UU>Schritt sein, um der Bedeutung, die lebenslanges Lernen in der heutigen <v UU>Wissensgesellschaft spielt, auch als Landtag gesetzgeberisch <v UU>Rechnung zu tragen. Wir wollen auch Vorbild sein für <v UU>andere Bundesländer und der Weiterbildung ihren angemessenen <v UU>Platz an der Seite der Schulbildung, Berufsbildung und <v UU>Hochschulbildung geben. Was wollen wir denn konkret mit <v UU>diesem Gesetzentwurf in Niedersachsen einführen? <v UU>Erstens. Wir wollen die Weiterbildung als <v UU>integralen Bestandteil der Bildung ausdrücklich in der Niedersächsischen <v UU>Verfassung verankern. Wir wollen dies tun, weil es in der <v UU>politischen Argumentation immer ‑ auch bei Haushaltsberatungen ‑ für <v UU>entsprechende konkrete Projekte einfacher ist, wenn man sich auf eine <v UU>klare verfassungsrechtliche Grundlage berufen kann. <v UU>Und an dieser Klarheit fehlt es bislang im Wortlaut der Verfassung. Zweitens. Wir wollen den vierten Bildungssektor <v UU>erstmals auch in das Erwachsenenbildungsgesetz aufnehmen <v UU>und ausdrücklich regeln, dass Einrichtungen der Erwachsenen- bzw. <v UU>Weiterbildung der Schulen und Hochschulen zusammenarbeiten. Das Berufsleben ist <v UU>eben keine Einbahnstraße. Karrieren werden weniger linear, und <v UU>das muss der Gesetzgeber abbilden. Hierbei gilt es besonders, dass wir <v UU>alle Weiterbildungsträger in unserem Land noch <v UU>besser miteinander vernetzen. Wir wollen die Bildungspartner noch <v UU>enger zusammenführen und so ein Netzwerk an starken Akteuren für <v UU>einen echten vierten Bildungssektor schaffen. <v UU>Das sind zum Beispiel die sehr erfahrenen Träger der <v UU>Erwachsenenbildung ‑ viele von uns werden gleich in der Mittagspause die <v UU>Möglichkeit haben, draußen mit den Trägern der Erwachsenenbildung zu <v UU>sprechen ‑, aber auch die Akteure der Berufsausbildung wie zum Beispiel die <v UU>Kammern oder Unternehmen. Dazu kommen die <v UU>Schulen und die Hochschulen. Die Menschen in Niedersachsen sind <v UU>vielfältig und brauchen ein Weiterbildungsangebot <v UU>unterschiedlicher Ausprägung. Wir sind der Überzeugung, dass <v UU>dadurch Synergien geschaffen werden können, die den Menschen in unserem <v UU>Land einen ganzheitlichen Zugang zur beruflichen Bildung ermöglichen. <v UU>Ganz nach dem Motto „morgens Studenten, abends Weiterbildung“ <v UU>könnten wir zum Beispiel die Institutionen an unseren Hochschulen <v UU>und Universitäten noch sinnvoller nutzen. Und auch eine stärkere Partnerschaft <v UU>zwischen Unternehmen und Bildungsträgern kann für einen <v UU>spannenden Innovationsschub sorgen. Lassen Sie mich dabei deutlich <v UU>machen, dass wir dabei insbesondere die die Umsetzung dieser Kooperation <v UU>bei der bundesweit einmaligen Agentur für Erwachsenen- <v UU>und Weiterbildung sehen. Das bilden wir <v UU>auch im Gesetzentwurf ab. Mit der AEWB haben wir nämlich einen <v UU>unglaublich starken Akteur, der Strukturen bündelt und gleichzeitig <v UU>die Träger der Erwachsenenbildung unterstützt. <v UU>Viele andere Bundesländer beneiden uns darum, dass wir die AEWB haben. Wir wollen drittens mit unserem <v UU>Gesetz ein Anreizsystem schaffen für eine neue Form der Bildungsarbeit. Es geht um offene Bildungsarbeit, um <v UU>aufsuchende Arbeit und eine stärkere sozialräumliche Ausrichtung <v UU>der Bildungsarbeit. Denn ehrlicherweise ist es ja oft so: <v UU>Gerade diejenigen, die tatsächlich sehr stark von Bildungsarbeit, von <v UU>Weiterbildung profitieren würden, erfahren oft gar nichts von den <v UU>Möglichkeiten, die sie haben und die Weiterbildung ihnen bieten kann. <v UU>Hier wollen wir einen Fokus setzen, um genau diese Menschen nicht <v UU>alleinzulassen, sondern sie besser abzuholen und zu informieren. Daher setzen wir auf einen <v UU>Innovationsfonds für Weiterbildung zur Unterstützung innovativer <v UU>Projekte und zur Förderung trägerübergreifender Kooperationen. Wir werden das im Rahmen der <v UU>Haushaltsaufstellung 2025 mit 1 Million Euro beginnen, einer <v UU>Innovationsmillion für Weiterbildung. Dieser Fonds unterstützt dann <v UU>Projekte, die das lebenslange Lernen wirklich auf lokaler und regionaler <v UU>Ebene fördern können. Denn dabei setzen wir auf die starke <v UU>Innovationskraft der Bildungspartner, die das an vielen Stellen immer <v UU>wieder beweisen. Wer gute Ideen hat, der soll auch <v UU>dafür belohnt werden. Insbesondere wollen wir so die <v UU>trägerübergreifende Kooperation fördern. <v UU>Innovative Weiterbildungsangebote sorgen schließlich auch für spannende <v UU>Experimente und Projekte, von denen alle in der <v UU>Bildungslandschaft lernen können. Das schafft Qualität, <v UU>und das schafft Vielfalt. Meine Damen und Herren, wir wollen <v UU>durch gesetzgeberische Impulse und das Versprechen, einen <v UU>Innovationsfonds jährlich finanziell auszustatten, eine Weiterentwicklung <v UU>im Bereich des vierten Bildungssektors ganz <v UU>konkret anstoßen. Dabei setzen wir dann eben nicht nur <v UU>auf Lippenbekenntnisse, sondern auch auf handfeste, finanziell <v UU>untermauerte Initiativen, die echte Veränderungen bewirken können. <v UU>Denn die Investition in Weiterbildung ist eine Investition <v UU>in unsere Zukunft. Sie ist eine Investition, die sich <v UU>durch die persönliche Entwicklung der Menschen in unserem Land und eine <v UU>innovativere, wettbewerbsfähigere Wirtschaft für <v UU>Niedersachsen auszahlt. Die Weiterbildung verdient den <v UU>Stellenwert an der Seite der schulischen und <v UU>hochschulischen Bildung. Tun wir etwas für die vielen Menschen <v UU>in diesem Land, die auf Weiterbildung angewiesen sind und <v UU>angewiesen sein werden! Das wollen wir mit unserem <v UU>Gesetzentwurf und den drei ganz konkreten Punkten angehen. <v UU>Ich freue mich sehr auf die Beratungen im Ausschuss. <v UU>Herzlichen Dank.
