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Dr. Andreas Philippi

16.12.2025 6:10 min Tagungsabschnitte 19/30

#nichtohnemeinehebamme - Beleghebammen in Niedersachsen unterstützen, Geburtshilfe in der Fläche sichern!

Für die Landesregierung hat nun der Gesundheitsminister Dr. Philippi das Wort. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hebammen leisten einen bedeutenden Beitrag für unsere Gesellschaft und für unser Gesundheitssystem. Sie begleiten Frauen, manchmal aber auch werdende Väter, vor, während und nach der Geburt. Selbstverständlich verfolge ich aufmerksam die Auswirkungen des neuen Hebammenhilfevertrages, welcher am 1. November 2025 in Kraft getreten ist, also genau vor 45 Tagen. Er wird im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen den Vertragspartnerinnen und ‑partnern auf Bundesebene verhandelt. Das heißt, die Hebammenverbände verhandeln hier für alle Hebammen. Das bedeutet, dass der Staat zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vorgibt, die Krankenkassen und die Leistungserbringer, in diesem Fall die Hebammen, sich aber selbst in Verbänden organisieren, in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung übernehmen und selbstständig miteinander Verträge abschließen. Durch dieses zugrundeliegende bewährte Prinzip kann ein fairer Interessensausgleich zwischen den Beteiligten hergestellt werden. Für die Hebammenhilfe wurde nach langen Verhandlungen eine Entscheidung durch eine Schiedsstelle herbeigeführt. Nochmal: Die Niedersächsische Landesregierung hat in dieser Vertragsangelegenheit keine Befugnisse und keine Möglichkeiten, einzugreifen. Die Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle liegt bei der Bundesgesundheitsministerin, welche die Rechtmäßigkeit der Amtsführung, aber nicht die Vertragsinhalte prüfen kann. Änderungen des Hebammenhilfevertrags können einzig durch die beteiligten Vertragspartnerinnen und Vertragspartner erfolgen. Mein Vorschlag war es, den Vertrag durch einen neutralen Gutachter prüfen zu lassen. Dies wurde vom BMG abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner ein großes Interesse daran haben, ihre Differenzen auszuräumen. Der Deutsche Hebammenverband hat mir mitgeteilt, dass in dem neuen Vertrag zumindest die häusliche Betreuung der neuen Mütter und Eltern besser vergütet wird als vorher. Und auch auf den anderen Ebenen tut sich etwas. Die im Vertrag verankerte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits aufgenommen und verhandelt. Der GKV-Spitzenverband hat Entgegenkommen signalisiert und im September konkrete Vorschläge zur flexibleren Umsetzung des Vertrages unterbreitet. Ich erwarte, dass sich alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner konstruktiv an diesem Prozess beteiligen werden, und als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz im nächsten Jahr ist das Thema auf unserer Tagesordnung. Was die flächendeckende Versorgung betrifft, habe ich schon im Rahmen des vergangenen Plenums ausgeführt und möchte dies heute noch einmal tun. Nahezu 100 % aller werdenden Mütter unseres Landes erreichen einen Kreißsaal in weniger als 40 Minuten Fahrzeit. Das ist soweit erstmal gut und bedeutet: In keiner niedersächsischen Region ist eine Unterversorgung zu erwarten. Herr Minister Philippi, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Kollegin Hopmann. Lassen Sie diese zu? Nein. Die Landesregierung hält weiterhin entschlossen daran fest, die bestehende, auch qualitativ hochwertige Versorgungsstruktur aufrechtzuerhalten, damit sich werdende Mütter darauf verlassen können, überall in Niedersachsen Zugang zu Hebammenversorgung und Geburtshilfe zu bekommen. Natürlich ist es wünschenswert, dass keine Hebamme kündigt, und es ist unbestritten, dass die Beleghebammen für viele Frauen ein sehr schönes und qualitativ gutes Angebot vorhalten. Zur Klarstellung trotzdem an dieser Stelle noch einmal: 10 % der Hebammen im Land sind Beleghebammen. Sie führen 11 % der Geburten durch. Werdende Mütter haben die Möglichkeit, mit ihrer Hebamme die Geburt zu gestalten und dies gleichwohl an dem sicheren Ort eines klinischen Umfeldes. Herr Dr. Philippi, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage, jetzt vom Kollegen Holsten. Nein, ich kläre das mit Herrn Holsten nachher bilateral. Ich wünsche mir sehr, dass es den Vertragspartnerinnen und ‑partnern gelingen möge, die Rahmenbedingungen so nachzubessern, dass dieses Angebot weiterhin genauso bestehen bleiben und möglicherweise qualitativ noch besser werden kann. Und dennoch und das war ja die zentrale Frage dieser Aktuellen Stunde ist die flächendeckende Versorgung trotz der Kündigung einiger Beleghebammen nicht gefährdet. Damit beziehe ich mich auf eine kürzlich erfolgte Befragung der betroffenen Krankenhäuser. Auf Basis der aktuellen Zahlen wage ich aber auch optimistisch mitzuteilen, dass wir glauben, dass wir auf einem guten, positiven Weg sind. Sie können sich darauf verlassen, dass ich dabei jeweils aktuelle Situationen zu keinem Zeitpunkt aus den Augen verlieren werde. Vielen Dank. Glück auf! Vielen Dank, Herr Minister Dr. Philippi. - Um zusätzliche Redezeit hat die Kollegin Hopmann gebeten. Sie kann jetzt nach vorne kommen und hat eine Minute. Bitteschön!

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