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Verena Kämmerling

CDU 17.04.2024 7:16 min Tagungsabschnitte 19/15

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollenrott, Sie haben es ausgeführt: Die Energiewende bietet große Chancen für Niedersachsen. Und ich glaube, sie ist auch unabdingbar. Denn wir wollen ja eins: Wir wollen unabhängig werden von fossilen Energieträgern, und wir wollen vor allem auch unabhängig werden von autokratischen Energielieferanten und deswegen möglichst viel Energie in unserem eigenen Land erzeugen. Man muss es aber auch richtig anpacken. Im letzten Jahr wurden in Niedersachsen 131 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 638 MW gebaut. Im gleichen Zeitraum wurden 99 Anlagen mit einer Leistung von 155 MW zurückgebaut. Der Nettozubau betrug also nur magere 483 MW. Und das ist nicht einmal ein Drittel Ihres eigenen Ziels von 1,5 GW/Jahr. Das heißt: Das Land kriecht den Zielen im Schneckentempo hinterher. Der Grund dafür sind nach wie vor zu langsame Genehmigungsverfahren und zu viel Bürokratie. Jetzt würden Sie sagen: Das ändern wir ja jetzt mit dem Gesetz. - Aber eben auch nicht in jeder Hinsicht. Ich nenne Kleinigkeiten im Bereich Windenergie ‑ das habe ich hier schon öfter angesprochen ‑ wie den Netzausbau, aber auch die Dauer bis zum Vorliegen von Transportgenehmigungen usw.. Die Flächenziele hat sich nicht das Land Niedersachsen ausgedacht, sondern die Flächenziele, die Sie jetzt hier umsetzen, hat sich der Bundesgesetzgeber ausgedacht. Ganz ehrlich: Wir halten diesen Ansatz für grundsätzlich falsch. Denn nur durch eine Flächenausweisung wird ja noch kein einziges Windrad gebaut. Im Gegenteil: Solange diese Ausweisungsverfahren in den Regionen laufen, wird der Zubau noch weniger vorangehen. Wir hätten es deshalb sinnvoller gefunden, wenn der Bundesgesetzgeber die installierte Leistung mit als Zielvorgabe definiert hätte und somit auch dem Repowering von bestehenden Windparks mehr Bedeutung gegeben hätte. Es ist jedoch klar, dass Niedersachsen das vorgeschriebene Flächenziel des Bundes von 2,2 % der Landesfläche umsetzen muss. Was wir aber kritisch sehen, ist die Festlegung der regionalen Teilflächenziele. Denn dieses Verfahren führt dazu ‑ und das sagen Sie ja auch selbst ‑, dass einige Landkreise besonders belastet sind. Selbst wenn es eine Vereinbarung mit dem Landkreistag gibt, die Fläche auf maximal 4 % der Kreisfläche zu deckeln, ist das eine erhebliche Herausforderung. Denn es gilt, in sehr kurzer Zeit die Flächenziele zu erreichen. Und das hat einen hohen Aufwand in den Verwaltungen zur Folge. Es ist davon auszugehen ‑ ich bin mir da sogar ziemlich sicher ‑, dass die Menschen in den betroffenen Regionen klagen werden, sobald sie die Möglichkeit zu klagen haben. Wenn man mit Umweltverbänden spricht, erfährt man, dass das die Nächsten sein werden, die bei erster Gelegenheit gegen diese Dinge klagen werden. Wenn das Gebäude zusammenzustürzen droht, dann muss man wirklich schauen, ob man dem Windkraftausbau damit insgesamt einen Gefallen tut und sich am Ende an der Stelle nicht Steuerungsmöglichkeiten nimmt. Wir hatten deshalb vorgeschlagen, dass man den Landkreisen zumindest ermöglicht, auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen Flächen untereinander zu tauschen, um ein bisschen mehr Flexibilität zu schaffen. Sie haben gerade angesprochen, dass Göttingen sogar freiwillig mehr Fläche ausweisen will, als das Land vorschreibt. Es ist sowieso generell möglich, dass Landkreise auch freiwillig mehr ausweisen. Das Argument, mit dem Sie unseren Vorschlag abgelehnt haben, dass das zu größeren Belastungen in anderen Kreisen führen würde, trägt an der Stelle nicht. Denn welcher Kreis würde eine solche Vereinbarung abschließen und mehr Fläche ausweisen, wenn es keine Sicherheit gäbe, dass die eigenen Bürger damit einverstanden sind? Das tut sich kein Landrat an, der wiedergewählt werden will. Am Ende zählt doch, dass das Gesamtergebnis für Niedersachsen stimmt, und nicht, dass jede Region genau und scharf ihr Ziel erreicht hat. Wir wollen 2,2 % der Landesfläche erreichen, und das muss das Ergebnis sein. Wenn dieses Ergebnis erreicht ist, dann muss auch die Pflicht zur Ausweisung weiterer Flächen entfallen. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben auch die Instrumente der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Kommunen angesprochen. Wir haben schon am Anfang der Beratungen gesehen und auch gesagt, dass ein Bürokratiemonster ins Verfahren gegangen ist. Man muss Ihnen zugutehalten, dass Sie mit Blick auf die Vorgaben einiges verbessert haben. Ich glaube, das ist den Verbänden, den Vorhabenträgern und sicherlich an vielen Stellen auch den konstruktiven Einwänden der Opposition zu verdanken. Wir haben dieses Gesetz wirklich sehr konstruktiv mitberaten. Dass Sie sich insbesondere bei der Akzeptanzabgabe für die Vorhabenträger bewegt haben und von der rein verpflichtenden Abgabe zu einer freiwilligen gekommen sind, ist wirklich zu begrüßen - vor allem, weil sich in den Beratungen herausgestellt hat, dass die Vorhabenträger bei der Pflichtabgabe eben keine Erstattung über das EEG erhalten hätten. Das wollte ja auch wirklich niemand. Letztendlich haben Sie es dann buchstäblich noch in allerletzter Sekunde geschafft ‑ nachdem wir unseren Änderungsvorschlag eingebracht hatten ‑, für den heutigen Beschlussvorschlag auch noch bei den freiwilligen Abgaben für die Kommunen mehr Flexibilität in der Verwendung zu schaffen. Das war eine unserer zentralen Forderungen. Was die Bürgerbeteiligung angeht, will ich hier aber auch eines aufklären - man darf den Menschen nicht etwas Falsches erzählen bzw. vormachen. Im Gesetz steht, dass die Vorhabenträger den Gemeinden oder den Bürgern ein Angebot zur Beteiligung machen sollen. In vielen Fällen werden Vorhabenträger natürlich den Gemeinden dieses Angebot machen, sodass eben nicht alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen die Möglichkeit erhalten werden, sich direkt an den Anlagen zu beteiligen. Ich finde, das muss man der Ehrlichkeit wegen sagen. Wir sehen ‑ ich habe es erläutert ‑ insbesondere bei den Flächenzielen noch entscheidenden Verbesserungsbedarf und halten diesen Ansatz für grundfalsch. Wir haben uns bei der Abstimmung im Ausschuss enthalten. Für die CDU-Fraktion beantrage ich heute eine getrennte Abstimmung über die Artikel 1, 2 und 3 der Beschlussempfehlung, damit wir uns entsprechend unserer Positionierung verhalten können. Vielen Dank.

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