Gerald Heere
Nach der Grundsteuerreform passiert genau das, was nicht passieren sollte
Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an Sie, sehr geehrte Abgeordnete, für die Verschiebung des Tagesordnungspunktes, sodass ich hier selbst sprechen kann. - Die Grundsteuerreform liegt im Geschäftsbereich des Finanzministeriums. Insofern ist sie hier adressiert worden. Zur Grundsteuerreform im Allgemeinen möchte ich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuer, in Westdeutschland basierend auf Einheitswerten aus den 1960er-Jahren, für verfassungswidrig erklärt hat und wir deshalb eine Reform vorgenommen haben. Ich möchte dem Kollegen Holsten er hat, glaube ich, geredet Das stimmt nicht. Entschuldigung! - Meyer, vielen Dank. Es ist heute noch zu früh, aber es wird besser im Laufe des Tages. Ich möchte mich beim Kollegen Meyer bedanken, weil er eine Sache sehr richtig gemacht hat: Er hat sich ausdrücklich bei der vorherigen Landesregierung und bei meinem Vorgänger Reinhold Hilbers bedankt. Das habe ich auch schon im Januar getan. Die Reform in Niedersachsen ist gelungen. Sie ist eine gute Reform und wird auch überregional gelobt. Andere Kolleginnen und Kollegen informieren sich bei uns darüber, wie das läuft. Insofern ist das eine gute Sache. Wir gehen mit dieser guten Reform auch weiterhin gut um. Wir werden so sehen es die Regelungen vor in 2027 eine Evaluation vornehmen. Sie sehen auch, dass wir sehr frühzeitig Stellen identifiziert haben, an denen wir jetzt nachsteuern. Das bezieht sich insbesondere auf die zwei Fallkonstellationen, über die wir schon diskutiert haben, nämlich zum einen auf Resthöfe und zum anderen auf ungenutzte Grundstücke im Außenbereich, zu denen wir aktuell im Rahmen einer Verbandsbeteiligung im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden sind, um zu prüfen, ob wir den Kommunen hier mehr Möglichkeiten eröffnen können. Auch das wird in diesem Jahr weiter voranschreiten. Wir haben auch an anderer Stelle schon nachgearbeitet, nämlich bei den Realverbänden. Auch das haben wir in den letzten Debatten zum Thema Grundsteuer schon deutlich gemacht. Sie sehen also, dass wir versuchen, diese Grundsteuerreform in Niedersachsen konstruktiv und bürgernah umzusetzen, und nacharbeiten, wo es notwendig ist. Sie können sicher sein, dass die Niedersächsische Landesregierung mit dieser Reform weiterhin sehr seriös umgehen wird. Was bleibt nun als Kritik? Die Kritik an den Kommunen. Die genannten Auswertungen, die hier zugrunde liegen Sie haben es gehört, haben noch einmal zu einer intensiven Debatte um die Aufkommensneutralität geführt. Ja, es wurde eine ganze Reihe von Hebesätzen überprüft und in diesen Auswertungen eine Steigerung bei 32 % der Gemeinden festgestellt. Sie greifen das auf. Ja, diese Feststellung steht auf den ersten Blick in einem gewissen Widerspruch zu einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform - ein Ziel, das wir gemeinsam vereinbart haben. Bundesgesetzgeber, Landesgesetzgeber und auch die Kommunen waren dabei und haben das in ihren politischen Gremien vertreten. Um die Aufkommensneutralität zu befördern, sind die Gemeinden im Niedersächsischen Grundsteuergesetz aus Gründen der Transparenz verpflichtet worden, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln. Es besteht auch die gesetzliche Verpflichtung, diesen in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Wie wir es sehen, haben die Gemeinden in Niedersachsen diese Regelungen beachtet. Insofern konnten die Auswertungen auf dieser Basis vorgenommen werden. Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass ein Vergleich der Hebesätze 2025 zwischen verschiedenen Gemeinden in Niedersachsen nur begrenzte Aussagekraft hat. Es fehlt hier anders als beim Bundesmodell an einer einheitlichen Bemessungsgrundlage, die für eine Vergleichbarkeit erforderlich wäre. Die Lagefaktoren werden aufgrund eines durchschnittlichen Bodenrichtwertes in der jeweiligen Gemeinde ermittelt. Somit können die den Gemeinden von den Finanzämtern übermittelten Grundsteuermessbeträge nicht miteinander verglichen werden. Die Grundsteuermessbeträge sind insbesondere nicht dazu geeignet, Aussagen über die Finanzkraft der Gemeinden im Finanzausgleich zu treffen. Insofern will ich die Auswertungsergebnisse in keiner Weise infrage stellen, ihre Aussagekraft ist aber begrenzt. Stattdessen möchte ich ganz ausdrücklich hervorheben, dass die Hebesatzautonomie der Gemeinden Verfassungsrang hat und im Grundgesetz ich glaube, es ist schon erwähnt worden: Artikel 106 Abs. 6 abgesichert ist. Sie ist damit auch für den Landesgesetzgeber unantastbar. Das Ziel der Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform war und ist eine politische Vorgabe, die richtig war. Die Umsetzung liegt bei den Gemeinden. Die Spitzenverbände verweisen darauf damit komme ich zu der Debatte, die Herr Thümler hier aufgemacht hat, dass eine Erhöhung der Hebesätze dort, wo sie geschehen ist, nicht unmittelbar auf die Grundsteuerreform zurückzuführen ist, und verweisen auf die allgemeine kommunale Haushaltslage. Hier muss natürlich unterschieden werden: Auf der einen Seite ist das Ziel, Aufkommensneutralität zwischen dem Hebesatz, der unmittelbar vor der Reform festgelegt war, und dem Hebesetz, der danach festgelegt wurde, zu erreichen, und auf der anderen Seite ist die Frage, wie Kommunen ihre grundgesetzlichen Möglichkeiten nutzen, um ihre Aufgaben zu finanzieren. Die Hinweise gerade der Spitzenverbände sind im dritten Jahr der Rezession auch für die Landesregierung absolut nachvollziehbar. Wir haben drei Jahre kein Steuerwachstum, wir haben keine Wachstumsraten beim Bruttoinlandsprodukt, und alle Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen stehen unter einem immensen Druck. Insofern ist es klar, dass diese Diskussion in den Kommunen völlig unabhängig von der Grundsteuerreform geführt wird. Diese Diskussion wird natürlich auch in der Landesregierung geführt. Die Landesregierung hat sich mehrfach mit der kommunalen Finanzlage beschäftigt, sie hat mehrfach Entscheidungen getroffen und hat aus dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 ein Investitionspaket im Umfang von 600 Millionen Euro geschnürt und wird jetzt darauf werden wir gleich noch zu sprechen kommen einen beträchtlichen Teil der Investitionsmittel des Bundes an die Kommunen weiterleiten und wird auch im konsumtiven Bereich tätig werden, zum Beispiel bei den Erstattungen für Kindergärten. Auch das werden wir sicherlich gleich weiter debattieren. Es gibt viele weitere Beispiele wie kommunale Krankenhäuser usw., die ich noch anführen könnte. Insofern ist auch diese Frage bei der Niedersächsischen Landesregierung in guten Händen. Sie haben das Thema Föderalismus erwähnt. Es wird aktuell die Frage der Veranlassungskonnexität intensiv debattiert - eine Frage, über die wir mit dem Bund und den anderen Ländern beraten werden. Gerade das ist doch eine der zentralen Problemstellungen: Das, was der Bund in der Vergangenheit an Beschlüssen gefasst hat und in den Kommunen Lasten auslöst, ist anders als das, was auf Landesebene beschlossen worden ist nicht ausgeglichen worden. Insofern ist es gut, sich jetzt damit zu beschäftigen, wie künftig Maßnahmen, die der Bund beschließt und die Folgen für die kommunale Ebene haben, ausgeglichen werden können. Wir werden uns auf Bund-Länder-Ebene an diesen Debatten sehr konstruktiv beteiligen. Insofern sehen Sie, dass die Grundsteuerreform, das Bund-Länder-Finanzgefüge, alles das bei der Landesregierung in guten Händen ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
