Daniela Behrens
Der Fall Friedland: Schweigende Ministerin, überlastete Behörden und offene Fragen - Rot-Grün muss endlich handeln!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte auch ich betonen, wie sehr mich und die gesamte Landesregierung der Tod von Liana K. bewegt. Es starb eine junge Frau, die Ziele hatte, die Träume hatte, die Pläne hatte. Daher gelten unsere Gedanken und unser Mitgefühl natürlich der Familie und den Angehörigen. Daher hat die Aufarbeitung dieses mutmaßlichen Verbrechens selbstverständlich Priorität. Alle involvierten Stellen agieren dabei nach meiner Wahrnehmung äußerst engagiert, akribisch und mit höchstem Interesse an einer sachlichen und faktenorientierten Aufklärung der mutmaßlichen Tat sowie der Abläufe im Vorfeld und im Nachgang. Unser aller Anspruch, gerade auch in diesem Hohen Haus, muss eine faktenorientierte und sachliche Aufhellung der Abläufe sein. Daher war es mir wichtig, dass Sie in der vergangenen Woche im Innenausschuss so transparent und umfassend wie möglich über die aktuelle Erkenntnislage informiert wurden. Diese Unterrichtung erfolgte ganz bewusst durch die Personen aus meinem Haus, die in dieser Angelegenheit fachlich am besten geeignet und am intensivsten mit den Vorgängen vertraut sind. Denn es ging um eine Sachaufklärung, meine Damen und Herren! Heute wissen wir: Eine junge Frau ist tot. Sie ist am Bahnhof Friedland mutmaßlich gewaltsam zu Tode gekommen. Und derjenige, der dringend verdächtig ist, diese grauenvolle Tat begangen zu haben, hätte nicht mehr in Deutschland sein sollen. Wenn so etwas Entsetzliches passiert, dann ist es leider nur eine Frage der Zeit, bis der Begriff „Behördenversagen" in den Raum gestellt wird. Es ist auch nicht neu, dass die individuelle Schuld des mutmaßlichen Täters in der Betrachtung, im Nachhinein und in der allgemeinen Debatte immer kleiner und die vermeintliche Schuld und das vermeintliche Versagen der Behörden immer größer zu werden scheinen. Daher bitte ich, meine Damen und Herren, um Sachlichkeit. Alle Beschäftigten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, der Polizei Niedersachsen und der Justiz haben ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Fakten getroffen, die zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt vorlagen. Die aktuellen Erkenntnisse rund um die Geschehnisse in Friedland und vor allem über den mutmaßlichen Täter geben ein größeres Bild ab. Und dieses größere Bild hatten die Behörden vor der mutmaßlichen Tat nicht. Die Polizei Göttingen hat ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Vorfalls am Bahnhof Friedland intensiv Informationen und Fakten zusammengetragen und bewertet. Ihr Interesse lag von Beginn an auf einer schnellen und gründlichen Aufklärung des Sachverhalts. In den vergangenen Tagen haben vor allem Vertreter der AfD die Kommunikation der Polizei gerügt und ihr Vertuschung eines Verbrechens vorgeworfen. Ich kann keinen Fehler darin erkennen, wenn die Polizei zur Zurückhaltung aufruft und Vorverurteilungen entgegenwirkt, vor allem wenn die Ermittlungen noch laufen, meine Damen und Herren. Neben der Polizei steht vor allem die Arbeit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im Zentrum der öffentlichen Kritik. Die Landesaufnahmebehörde mit ihren landesweit fast 800 Beschäftigten ist unter anderem für die Aufnahme, Unterbringung, soziale Betreuung und Verteilung von Geflüchteten verantwortlich. Das ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabe. Die in diesen Tagen geübte Kritik, es handele sich um eine strukturell inkompetente und überforderte Behörde, weise ich in aller Entschiedenheit zurück. In der Kritik steht ihr Antrag auf Überstellungshaft für den späteren mutmaßlichen Täter. Nach intensiver Prüfung durch mein Haus bin ich überzeugt, dass die Landesaufnahmebehörde in den beiden Schriftsätzen an das Gericht alle Tatsachen vorgetragen hat, die vorlagen und die eine Haft für den heute dringend Tatverdächtigen hätten begründen können. Weitere Tatsachen, die zur Begründung der Fluchtgefahr hätten angeführt werden können, lagen zu jenem Zeitpunkt nicht vor. Dass das Gericht diese Tatsachen nicht für ausreichend hielt, ist in einem Rechtsstaat zu akzeptieren und überhaupt nicht zu kritisieren. Meine Damen und Herren, infrage steht, ob die Landesaufnahmebehörde gegen diesen Beschluss nicht zwingend hätte Beschwerde einreichen müssen. Mit dem Wissen von heute würde die LAB NI diese Entscheidung sicherlich anders treffen. Im vergangenen Jahr hat sie in über 70 Fällen Haftanträge gestellt, und in 64 Fällen ist das Gericht diesen Haftanträgen gefolgt. Deshalb kann man nicht davon sprechen, dass die Landesaufnahmebehörde nicht in der Lage ist, mit solchen Fällen umzugehen. Im konkreten Fall sahen die Mitarbeitenden der Landesaufnahmebehörde nicht, welche Tatsachen sie in der Sache noch hätten vorbringen können. Sie hatten auch den Eindruck, dass eine rechtzeitige Entscheidung in der Sache vor Entlassung aus der Haft nicht mehr zu erwarten ist. Das war die damalige Perspektive der Landesaufnahmebehörde. Ich weiß, meine Damen und Herren, dass sich viele Menschen fragen: Hätte man diesen Mann, hätte man den Beschuldigten nicht früher als gefährlich erkennen müssen? Die ehrliche Antwort lautet: Es lagen vor der Tat keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung durch den Beschuldigten hingewiesen hätten. Weder bei der Polizei noch bei der Landesaufnahmebehörde gab es Hinweise auf eine derart ausgeprägte Gewaltbereitschaft oder eine derart starke psychische Auffälligkeit, die es gerechtfertigt hätte, den heute dringend Tatverdächtigen präventiv aus dem Verkehr zu ziehen. Auch hier gilt: Die Erkenntnisse, auf deren Grundlage wir heute rückblickend urteilen, lagen seinerzeit nicht vor. Im Gegenteil: Erst am Abend vor der entsetzlichen Tat hat ein Arzt einer psychiatrischen Einrichtung dem heute Beschuldigten attestiert, dass von ihm weder eine Eigen- noch eine Fremdgefährdung ausgeht. Meine Damen und Herren, allein mit Blick auf diese Kritikpunkte zeigt sich, dass der vorliegende Fall in seiner ganzen Tragik zu komplex für schnelle Urteile ist. Wichtig ist auch für mich, aus diesem Fall die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir müssen genau hinschauen, wo Verbesserungen auch im Verwaltungsverhandeln und im Rechtsrahmen notwendig sind. Genau das tun wir bereits intensiv. Gemeinsam mit dem Sozialministerium arbeitet mein Haus an einer Novelle des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke, um zu einem verbesserten Informationsaustausch zwischen den Gesundheitseinrichtungen auf der einen und den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden auf der anderen Seite zu gelangen. Mein Kollege hat sich auch dazu zu Wort gemeldet und die Einbringung noch für dieses Jahr angekündigt. Der vorliegende Fall zeigt außerdem da bin ich mit dem Kollegen Bundesinnenminister einig, dass das Dublin-System nicht funktioniert. In diesem Verfahren sind zu viele Behörden mit viel zu vielen Schnittstellen befasst, nur um Personen innerhalb der EU an andere Mitgliedstaaten zu überstellen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Koalitionäre im Bund in ihrem Koalitionsvertrag eine Zentralisierung dieser Verfahren beim Bund vereinbart haben. Das Ziel ist klar: schnelle Verfahren, bessere Kommunikation, weniger involvierte Behörden, mehr Klarheit über alle Beteiligten. Niedersachsen hat dem Bund die Einrichtung eines Dublin-Zentrums angeboten. Wir unterstützen den Bund sehr dabei. Daher werden wir uns darüber weiter austauschen. Ich bin mir sicher, der Bund nimmt unser Angebot an. Zudem werden wir uns mit dem Bund darüber austauschen, welche weitergehenden Maßnahmen möglich sind, um Ingewahrsamnahmen untergetauchter Personen zu erleichtern. Mir ist nicht erklärlich, weshalb im Aufenthaltsrecht ein Haftantrag erst gestellt werden kann, wenn man den genauen Aufenthaltsort der betroffenen Person kennt, und warum dieser Haftantrag dann nur für einen bestimmten Zeitraum gültig sein soll. Das ist im Strafprozessrecht anders. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir nehmen den Fall sehr ernst. Wir arbeiten sehr ernsthaft an der Aufklärung. Mein Haus hat in der vergangenen Woche umfangreiche Antworten auf die vielen Fragen geliefert. Wir haben das Behördenhandeln transparent dargestellt. Die große Herausforderung ist, den Informationsaustausch zwischen den Behörden und den Gesundheitseinrichtungen zu verbessern. Da sind wir dran. Ich bitte Sie, uns weiterhin auf diesem Weg zu unterstützen und diesen Fall sachlich und nicht emotional zu betrachten. Herzlichen Dank.
