Veronika Bode
14. Eingabenübersicht
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wählen ab 16" - so lautet der Titel der Eingabe 684/11/19, zu der wir einen Änderungsantrag gestellt haben. Der Petent meint, dass man bei Landtagswahlen in Niedersachsen künftig bereits ab dem 16. Lebensjahr wählen dürfen sollte. Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung empfohlen, diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Das bedeutet, dass die Landesregierung ersucht wird, im Rahmen des geltenden Rechts dem Wunsch des Einsenders zu entsprechen. Der Petent bekommt also ein Schreiben, in dem ihm vermittelt wird, dass das Anliegen ohne Einschränkung gerechtfertigt sei und dass es nötig und möglich sei, Abhilfe zu schaffen. Meine Damen und Herren, das Thema ist ja nun nicht neu. Ich erzähle an dieser Stelle immer die Geschichte von dem jungen Praktikanten in unserer Fraktion, der über das aktuelle Zeitgeschehen bestens informiert war, munter mit uns diskutiert hat und sich selbstbewusst und entschlossen präsentierte. Er war 14 Jahre alt. Er war mindestens genauso reif und verantwortungsbewusst, um mitzubestimmen und politisch weitreichende Entscheidungen zu treffen, wie manch anderer Volljährige auch. Sollen also auch 14-Jährige wählen dürfen? Und er war auch bereits mit 13 schon so gut drauf. Wählen also mit 13? Meine Damen und Herren, zur Frage der Absenkung des Wahlalters haben wir als CDU eine ganz klare Auffassung. Ab 18 Jahren ist man vollumfänglich geschäftsfähig, und daher ist es für uns nur logisch, dass das Wahlrecht an die Volljährigkeit geknüpft wird. Und trotzdem, meine Damen und Herren, stehen wir für Gespräche zur Verfügung, auch wenn wir den Forderungen skeptisch gegenüberstehen. Und so habe ich in diesem Zusammenhang ein Statement von Frau Carina Hermann, unserer Parlamentarischen Geschäftsführerin, aus dem Januar 2023 gefunden. Schon damals haben wir erklärt, dass wir uns mit den Plänen der rot-grünen Koalition beschäftigen werden, wenn entsprechende Gesetzentwürfe vorliegen. Nun haben wir letzten Plenum im August ja schon einmal gehört, dass Wahlprogramme das eine seien und Koalitionsverträgen das andere. Vielleicht haben Sie auch bei dieser Thematik alles gar nicht so ernst gemeint, anders kann ich es mir ansonsten nicht erklären, warum bei einem vermeintlich so wichtigen Thema bis heute noch immer keine Gesetzesinitiative vorgelegt wurde. Meine Damen und Herren, hier mit „Berücksichtigung" zu votieren, ist eine Irreführung des Petenten. Wir beantragen, den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Danke. Vielen Dank, Frau Kollegin Bode. - Ebenfalls zur lfd. Nr. 1 also zur selben Petition hat sich für
