Daniela Behrens
Wie steht die Landesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts?
Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau das hat ja Niedersachsen in den Anträgen, die wir im Bundesrat beraten haben, mit vorgeschlagen. Das hat die Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister in der letzten Woche noch einmal bekräftigt. Es ist ein ganz wichtiger Punkt bei der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts, dass man, wenn es nachträgliche Erkenntnisse gibt, dass ein Einbürgerungsbewerber oder eine Einbürgerungsbewerberin gelogen und sich im Grunde die Staatsangehörigkeit erschlichen hat, dies heilen und die Erteilung der Staatsangehörigkeit widerrufen kann. Das sieht die Novellierung mit vor. Das ist der Antrag, den Niedersachsen und der gesamte Bundesrat an den Bundestag gestellt haben. Wir warten jetzt die Endfassung der Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts ab. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen diskutieren noch darüber. Die Überprüfung, ob das gelingt, ist letztlich erst möglich, wenn das Gesetz auch wirklich in den Bundestag eingebracht worden ist. Bisher liegen mir aber keine Erkenntnisse darüber vor, dass man bei diesem Thema eine Änderung vorhat. Daher gehen wir davon aus, dass das auch so passiert, und ich halte das auch für unbedingt notwendig.
