Evrim Camuz
Effektive Bekämpfung der Clankriminalität in Niedersachsen installieren!
Evrim Camuz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleg*innen! Es scheint, dass für die Antragsteller die Sicherheit von Polizist*innen oder von Frauen oder, wie hier, die Bekämpfung von organisierter Kriminalität immer dann von Bedeutung ist, wenn es in ihr Narrativ passt, das vielfach als rassistisch beschrieben wird. Mit Ihrer Notstandsrhetorik greifen Sie bewusst ein emotional besetztes Thema, das der Kriminalität, auf, um Ängste und Ressentiments gegen Migrant*innen zu schüren. Aber das, liebe Freundinnen und Freunde und Kolleg*innen, lehnen wir aufs Schärfste ab! (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Klaus Wichmann [AfD]: Wir auch!) Kurz vorab: Ja, es gibt organisierte Kriminalität in unserer Gesellschaft, (Zuruf von der AfD: Ach wirklich?) und ja, es gibt sie auch in ausländischen Familien. (Zuruf von der AfD: Ah!) Kein Kulturkreis ist davon ausgenommen. Dabei findet die Kriminalität nicht innerhalb der Großfamilie, sondern, wie jüngst eine Studie von Jaraba gezeigt hat, in der Kernfamilie statt. Natürlich ist es die Aufgabe des Staates, jede Straftat, sofern kein Antragsdelikt vorliegt, zu verfolgen und zu ahnden. Eine Ethnisierung von Kriminalität insbesondere vor dem Hintergrund unserer Geschichte, der Lehren aus der nationalsozialistischen Vergangenheit, lehnen wir von Bündnis 90/Die Grünen allerdings entschieden ab. (Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung von Ulrich Watermann [SPD]) Der Antragsteller verwendet den Begriff der „Clans“, als sei es das Normalste und Unumstrittenste der Welt. Dabei ist er kriminalpolitisch höchst umstritten. Dazu verweise ich auf die Arbeiten von Professor Dr. Feltes, Kriminologe und Polizeiwissenschaftler. Die Problematik möchte ich Ihnen anhand eines einfachen Beispiels deutlich machen: Nehmen wir einen typischen deutschen Nachnamen, weil sich viele in diesem Haus eher mit einem deutschen Nachnamen identifizieren können. Der Name „Müller“ oder „Mueller“ mit seinen diversen Varianten ist einer der häufigsten deutschen Familiennamen. Wenn wir jetzt in einer Liste sämtliche Vergehen und Verbrechen und darüber hinaus auch niemals vor Gericht verhandelte Vorwürfe von bzw. gegen Menschen namens Müller zusammenstellen würden, so würden wir zu dem Schluss kommen, dass Menschen mit besagtem Nachnamen die Kriminellsten von allen seien. Bestimmte Familiennamen dürfen niemals zum Synonym für organisierte Kriminalität werden. Ich möchte daher stattdessen von „mafiösen Strukturen“ sprechen. Gleichwohl gibt es delinquentes Verhalten in vereinzelten Familien, beispielsweise aus dem Libanon. Warum ist das so? - Wenn eine marginalisierte Gruppe ausgegrenzt wird, wenn sie einem Arbeitsverbot unterliegt, wenn sie perspektivlos ist, weil sie keinen sicheren Aufenthaltsstatus hat, dann verfestigen sich innerhalb einiger Familien natürlich auch kriminelle Verhaltensweisen. Das hat weniger etwas mit dem kulturellen Hintergrund als vielmehr mit unserer misslungenen Integrationspolitik zu tun. (Zurufe von der AfD - Glocke des Präsidenten) Gleichwohl rechtfertigt das nicht, dass sie straffällig werden! Sie fordern in Ihrem Antrag, dass „Polizeianwärter … zukünftig vor der Einstellung auf etwaige Bezüge zu Clanstrukturen zu überprüfen“ sind. Was genau wollen Sie damit bezwecken? Dass eine Polizeianwärterin, die sämtliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst erfüllt, nicht eingestellt wird, weil irgendein entfernt verwandtes Familienmitglied eine Straftat begangen hat, die Polizeianwärterin selbst sich aber nichts hat zu Schulden kommen lassen, sondern ganz im Gegenteil sogar ihr Leben, ihre Erfahrung und ihre sprachlichen Kompetenzen dem Staat zur Verfügung stellen will? Diese Menschen wollen Sie aufgrund der Geburt in eine Familie, die einen bestimmten Namen trägt, unter Generalverdacht stellen und kriminalisieren? Der Grundsatz „in dubio pro reo“ im Zweifel für den Angeklagten ist ein wichtiger, ein elementarer Grundsatz unseres Rechtsstaats. (Klaus Wichmann [AfD]: Nur im Zweifel!) Aber genau genommen ist dieser Grundsatz hier nicht einmal einschlägig, weil die besagte Polizeianwärterin nicht vor Gericht steht, nicht angeklagt ist, sondern einfach einen Nachnamen trägt, der ihr in die Wiege gelegt wurde. Und dafür soll sie nach Ansicht der AfD büßen. Dabei bedeutet eine Verwandtschaft nicht einmal, dass sich die Familienmitglieder untereinander tatsächlich kennen, so die Studie von Jaraba. Ihr Antrag ist so durchschaubar: Sie wollen ethnische Gruppen in Sippenhaft nehmen. Und das lassen wir nicht zu! (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) In Ihrer Begründung schreiben Sie, dass „Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte schon aus nichtigem Anlass“ zunähmen. Sehr verehrte Kolleg*innen, Widerstandshandlungen gegen unsere Vollstreckungsbeamten sind nach § 113 StGB stets strafbar. Eine Notwehr käme nur in Betracht, wenn das Handeln der Polizei offensichtlich rechtswidrig ist. Aber bereits ein Tatverdacht bzw. die räumliche und zeitliche Nähe zu einem Tatgeschehen ermöglicht es Polizist*innen, Menschen festzuhalten und zumindest die Identität zu klären. Sie suggerieren in Ihrem Antrag allerdings, dass Widerstandshandlungen gegen Polizist*innen okay wären. So viel zu Ihrer vermeintlichen Loyalität zu unseren Sicherheitskräften! Als regierungstragende Fraktion haben wir Grünen uns gemeinsam mit der SPD verpflichtet, in enger Zusammenarbeit mit den Hausspitzen alle Schwerpunktstaatsanwaltschaften auf ihre Effizienz zur Bekämpfung organisierter Kriminalität zu überprüfen. Heute ist ein guter Anlass, damit zu beginnen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der SPD)
