Anna Bauseneick
Kommunen entlasten - Zweckbindung bei der Förderung von Kinderbetreuungsplätzen abschaffen!
Bitte, Frau Bauseneick! In dem Antragsformular ist der Punkt „sonstiger Grund" formuliert, sodass sicherlich auch besondere Einzelfälle berücksichtigt werden sollen. Wie bedeutet „sonstiger Grund" im Konkreten, und wie wird in diesem Rahmen auch mit anderen Investitionsprogrammen umgegangen? Das kann ich Ihnen gerne beantworten. Wir wollen, genau wie Sie sagen, mit der Benennung „sonstiger Grund" Flexibilität zu schaffen,
