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Ulrich Watermann

SPD 10.09.2025 1:05 min Tagungsabschnitte 19/27

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Herr Watermann. Bitteschön! - Ich bitte von solchen Zwischenrufen Abstand zu nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann einen ja nicht verwundern, dass das so ist - auch mit den Zwischenrufen. Wenn man eine Rede mit solchen Vergleichen beginnt in einer rechtsstaatlichen Situation, dann ist allein schon das ein Grund, um zu sagen: Ihr Gesetzentwurf ist überflüssig wie nichts anderes. Wir haben Rechtsstaatlichkeit. Die Wahlausschüsse entscheiden. Sie sind nach klaren Regeln zusammengesetzt. Wenn es dort etwas entschieden worden ist, was der Bewerber bzw. die Bewerberin nicht möchte, dann kann er, dann kann sie genau das tun, was Sie hauptsächlich machen wollen, nämlich die Gerichte einbeziehen. Diese Systematik hat sich in Niedersachsen bewährt. Hier gibt es Wahlausschüsse auf allen Ebenen. Wir sind damit gut gefahren. Sie haben zumindest mir durch die Art und Weise Ihrer Argumentation gezeigt, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sehr wohl berechtigt ist. Ihr Gesetz wird von uns nicht mitgetragen. Schluss. Die nächste Wortmeldung kommt von - Herrn Bothe,

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