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Colette Thiemann

CDU 15.09.2023 5:25 min Tagungsabschnitte 19/9

Willkommenszentren einrichten - Kräfte und Ressourcen bündeln, klare Perspektiven schaffen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da es gerade Unklarheiten gab, wo wir im Lauf der Tagesordnung stehen: „Willkommenszentren einrichten - Kräfte und Ressourcen bündeln, klare Perspektiven schaffen“ lautet der Titel des Antrags. Wenn ich „Der Landtag ist überzeugt, dass Zuwanderungsprozesse effektiver und stringenter gestaltet werden können“ lese, dann möchte ich nach jahrelanger Erfahrung an der Basis ‑ unter anderem als Leiterin einer Ausländerstelle ‑ einfach mal zurufen: Glückwunsch, dass Sie das zwar mit ein paar Jahren Verspätung, aber auch noch gemerkt haben! Leider folgt dann das, was man nur unter „Wer wenig weiß, weiß vieles besser!“ zusammenfassen könnte. Sie sind also nicht nur mit der späten Erkenntnis gesegnet, sondern Ihnen scheint es eklatant an fachlichen und strukturellen Kenntnissen zu fehlen, wenn man sich die Konkretisierung Ihres Antrags anschaut. Sie wollen also Verfahren der Asylanerkennung, gegebenenfalls der Aufenthaltsbeendigung, den Weg von der Duldung in das Aufenthaltsrecht sowie die Fachkräfte- und Arbeitskräfteeinwanderung in einem sogenannten Willkommenszentrum zentral durch Mitarbeiter des Bundesamtes, des Jobcenters, des Sozialamtes, der kommunalen Ausländerbehörden und des Arbeitsamtes betreuen und abwickeln? Sprich: Sie haben, zumindest von mir unbemerkt, sich nicht nur um eine bundesgesetzliche Ausnahmeregelung für Asylantragsteller im Hinblick auf die zentrale Betreuung der Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. zentralisiert durch das BAMF bemüht, sondern auch um Ausnahmen von datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das Bundesdatenschutzgesetz. Zudem können Sie also auch unberührt vom Fachkräftemangel im Verwaltungsbereich und den dortigen organisatorischen Strukturen natürlich auch dafür sorgen, dass in Ihrem avisierten Willkommenszentrum zum Beispiel die für Ihren Ansatz im Übrigen unverzichtbaren Fachentscheider für jedes Herkunftsland ebenso wie Sprachmittler von Albanisch bis Vietnamesisch ‑ inklusive aller regional abweichenden Dialekte ‑ jederzeit verfügbar sind? Oder ist hier von Ihnen eine Selektion auf bestimmte Herkunftsländer geplant? Sind hier etwa einige weniger willkommen als andere? Wenn man dann denkt, schlimmer geht es nicht: Sie wollen „das Modellprojekt … mit Fachpersonal … unterstützen, das über einschlägige Rechtskenntnisse und politische Fachkenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse, Vor-Ort-Kenntnisse des Arbeitsmarktes und Integrationskenntnisse verfügt“. - Nicht nur, dass es Ihnen gelungen ist, irgendwo heterogen hochqualifiziertes Personal zur Seite geschafft zu haben, nein, Sie streben also auch an, rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft zu setzen, indem Sie mit dieser Personalbeschreibung neben einer grundgesetzlich verankerten rechtlichen Entscheidung augenscheinlich auch eine politische dieses besagten Fachpersonals wollen. Ich dachte, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch den weiteren Mitgliedern dieses Hauses ‑ mit Ausnahme denen rechterhand ‑, also auch Ihnen, die Systematik bekannt ist: Die Legislative gestaltet das, was die Exekutive ausführt. Zumindest das Prinzip der Gewaltenteilung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten Sie sich bei Ihren Vorhaben zum Grundsatz machen. Wenn ich dann weiterlese, man wolle das Personal der neu zu schaffenden Willkommenszentren befähigen, alle Handlungsoptionen zu kennen, um diese ebenso wie die vorhandenen Ermessensspielräume zielgerichtet und vollumfänglich zu nutzen, dann verstehe ich Sie also richtig, dass Sie der Auffassung sind, dass all die Kolleginnen und Kollegen, die landesweit nicht nur die größten Flüchtlingswellen der letzten Jahre, sondern auch den Zustrom infolge des Ukrainekrieges mit viel zu wenig Personal bewältigen mussten, weder entsprechend fähig sind noch zielgerichtet und vollumfänglich ihre Kenntnisse nutzen? - Das richte ich meinen ehemaligen Kolleg:innen sehr, sehr gern von Ihnen aus. Abschließend kann ich nur sagen, dass hier auch die versuchsweise faktische Einführung einer dritten Ebene ‑ neben Erstaufnahmeeinrichtung und kommunaler Ausländerbehörde ‑ nicht nur praktisch nicht umsetzbar ist ‑ und das habe ich Ihnen gerade nur im Groben skizziert ‑, sondern Ihre Intention einer Willkommenskultur sicherlich nicht trägt. Hier braucht es statt neuer Entscheidungsebenen zunächst viel mehr bürokratieärmere Arbeits- und Fachkräfteanwerbung in den Ländern vor Ort, eine bessere Unterstützung des Bundes für die aufnehmenden Kommunen und die dortige Optimierung der Abläufe und länderseitig, dass das Innenministerium, nachdem es die Fristen der SDG-VO und des OZG schon komfortabel gerissen hat, aufhört, auf den in diesem Fall in weiten Teilen unzuständigen Bund zu zeigen, sondern die europarechtlich verpflichtende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in dieser Legislatur vielleicht auch mal umsetzt. Schlussendlich sind nur die wirklich pragmatischen, alltagstauglichen Regelungen ‑ wie im Übrigen die von der CDU vorgeschlagene Möglichkeit, auf Grundlage einer individuellen Integrationsvereinbarung von einem Duldungs-in einen regulären Aufenthaltsstatus zu gelangen ‑ zielführend, wenn wir zeitnah mehr dieser Menschen mit ungeklärter Zukunftsperspektive aus den Sozialsystemen in den Arbeitsmarkt bringen wollen, wo sie dringend benötigt werden. Wirkliche Lösungen sind tatsächlich nur so machbar. Vielen Dank, liebe Kollegen.

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