Evrim Camuz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe das Beispiel der Ministerin hier eben nicht erwähnt, aber wir sind solidarisch mit unserer Ministerin. Ich muss zugeben, dass ich bis heute gar nicht verstehe, warum es überhaupt zu dieser Ansammlung vor ihrem Haus kam. Denn sie war die Erste, die sich als Landwirtschaftsministerin zu den Landwirtinnen und Landwirten bekannt hat und sich solidarisch auf der Bundesebene dafür eingesetzt hat, dass die Agrardieselsteuererhöhung zurückgenommen wird. Daher ist mir nicht ersichtlich, warum es überhaupt zu dieser Ansammlung kam. Aber natürlich sind alle Menschen herzlich dazu eingeladen, vor dem Landwirtschaftsministerium oder vor unserem Landtag zu demonstrieren. Wir müssen jetzt im Ausschuss genau prüfen, inwiefern so etwas überhaupt vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Das haben Sie aber nicht geliefert. Ich glaube und vermute nämlich, dass wir bereits Schranken haben, sodass das nicht ermöglicht wird. Denn in Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz steht „friedlich". Das muss man in jedem konkreten Einzelfall sehen. Sie haben gerade das Thema Salafisten angeführt. Woher wissen Sie eigentlich, welche Staatsbürgerschaft die Anmelder und Anmelderinnen haben? Es ist mitnichten so, dass wir allen ausländischen Menschen das Versammlungsrecht und das Demonstrationsrecht aberkennen können, nur weil sie eine andere Staatsbürgerschaft haben. Ich habe es im letzten Beitrag auch schon gesagt: Das würde dazu führen, dass iranische Frauen nicht auf unseren Straßen demonstrieren dürfen. Das würde dazu führen, dass Ukrainer mit ihren Kindern nicht auf dem Opernplatz oder vor unserem Landtag demonstrieren dürfen. Und das lehnen wir entschieden ab. Wir stehen auf der Seite der Verfassung und sind für ihre vollumfängliche Ausschöpfung. Das ist unsere Aufgabe hier im Niedersächsischen Landtag.
