Dr. Kathrin Wahlmann
Personalsituation und Arbeitsbelastung in der niedersächsischen Justiz - wie steht es um den Rechtsstaat in Niedersachsen?
Wir verfügen in Niedersachsen über eine starke, historisch gewachsene Justizstruktur mit 80 Amtsgerichten, 11 Landgerichten, 11 Staatsanwaltschaften, 15 Arbeitsgerichten, 8 Sozialgerichten, 7 Verwaltungsgerichten und 10 Mittelbehörden. Mit dieser Struktur ist die Justiz in ganz Niedersachsen ortsnah vertreten und bietet rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege und einen gleichen, erreichbaren und effektiven Zugang zur Justiz. Um es gleich klarzustellen. Wir, die Niedersächsische Landesregierung, stehen zu dieser Justizstruktur, und wir stehen zum Erhalt auch der kleinen Gerichte in der Fläche, und zwar sowohl der Amtsgerichte als auch der Fachgerichte. Anders als in Schleswig-Holstein, wo gestern bekanntgegeben wurde, dass das Land wegen der schlechten Haushaltslage plant, alle Arbeitsgerichte und alle Sozialgerichte zu schließen und an einem einzigen Standort zu konzentrieren und dass es dort nur noch ein Amtsgericht pro Landkreis geben wird, kann ich Ihnen sagen: Das wird es in Niedersachsen mit dieser Landesregierung nicht geben. Die niedersächsische Justiz ist nicht nur bürgernah, sondern auch stark, leistungsfähig und leistungsbereit. Auch wenn die Eingänge nicht gleichmäßig verteilt sind, kann man sagen, dass Teile der Justiz in Niedersachsen seit mehreren Jahren hart an der Belastungsgrenze arbeiten und trotzdem in ganz hervorragender Qualität für Recht und Rechtssicherheit sorgen. Wenn von den Zahlen, die der Beantwortung der Großen Anfrage zugrunde liegen, eine Botschaft ausgeht, dann diese: Im gesamten abgefragten Zeitraum, der über drei Legislaturperioden reicht, war die niedersächsische Justiz bis zum Anschlag belastet. In keinem einzigen Jahr hatten wir niedersachsenweit eine Belastung nach PEBB§Y das ist das bundesweite Personalbemessungssystem in der Justiz von 1,0. Das heißt, in jedem einzelnen Jahr war die niedersächsische Justiz nach PEBB§Y stellenmäßig unzureichend ausgestattet. In jedem einzelnen Jahr haben Kolleginnen und Kollegen nicht aus allen Bereichen, aber doch aus einigen mehr gearbeitet als ein 100-%-Pensum. Und obwohl die Kolleginnen und Kollegen aus einem hohen Verantwortungsbewusstsein und auch aus einer hohen inneren Identifikation mit dem Wert des Rechtsstaats heraus trotz dieser hohen Belastung ganz hervorragende Arbeit geleistet haben, kann das Fazit nur sein: Eine dauerhafte Belastung von Kolleginnen und Kollegen, die weit über 100 % hinausgeht, muss dringend abgebaut werden. Kurzfristige Belastungsspitzen kann und muss notfalls jeder mal auffangen. Aber das gilt nicht für eine dauerhafte Belastung. Sowohl meine Vorgängerinnen als auch ich haben daher gemeinsam mit vielen Akteurinnen und Akteuren aus der Justiz und auch aus anderen Bereichen dafür gesorgt, dass die Stellensituation verbessert wird. Ich werde diesen Weg auch energisch weitergehen. Das Beschäftigungsvolumen als Indikator für die insgesamt zur Verfügung stehende Arbeitskraft das sieht man auch in der Beantwortung der Großen Anfrage ist von Ende 2017 bis Ende 2023 um gut 100 Vollzeitstellen gestiegen. Die Einstellungszahlen belegen, wie erfolgreich wir den Generationenwechsel bewältigen. Jahr um Jahr werden zwischen knapp 500 und knapp 700 Personen eingestellt. Trotz der erheblichen, meist altersbedingten Abgänge konnten wir so alle Stellen nachbesetzen und die notwendige Verstärkungen an Bord holen. Dass die Antwort auf die Große Anfrage trotzdem teilweise erhebliche Zahlen freier Stellenanteile ausweist, hat übrigens damit zu tun, dass die Frage allein nach den Stellen zu irreführenden Ergebnissen führt, denn dabei fehlen insbesondere die Angestellten. Davon haben wir insbesondere im ehemaligen mittleren Dienst eine ganze Menge. Dieser Bereich ist nämlich ungefähr halbe-halbe mit Beamtinnen und Beamten und mit Angestellten besetzt. Wenn man die Angestellten dazunimmt, dann sieht man, dass wir unsere Beschäftigungsvolumina nahezu ausgeschöpft haben. Da, wo noch Stellenanteile unbesetzt sind, hat das so gut wie immer vorübergehende Gründe: Da geht zum Beispiel jemand auf eine Stelle im Umfang von zwei Dritteln der regulären Arbeitszeit, das übrige Drittel kann aber nicht sofort nachbesetzt werden. Da geht jemand in Elternzeit, und die Stelle wird für ihn oder sie freigehalten. Da ist eine Stelle ausgeschrieben, aber noch nicht nachbesetzt. Oder man wartet auf eine neue Rechtspflegerin; Rechtspflegerinnen werden aber anders als Volljuristinnen und Volljuristen nur einmal im Jahr zu einem festen Zeitpunkt mit ihrer Ausbildung fertig. Sie sehen also: Wir haben ganz sicher kein Problem mit unbesetzten Stellen. Die Justiz ist und bleibt eine attraktive Arbeitgeberin. In vielen Bereichen sind wir dem großen Ziel PEBB§Y 1,0, also einer Personalausstattung, die den rechnerischen Bedarf komplett abdeckt, deutlich nähergekommen. In den Fachgerichtsbarkeiten ist das Ziel sogar quasi erreicht. Auch zum Beispiel bei den Amtsgerichten liegt die Belastung mittlerweile bei 1,04 und damit nur noch 4 Prozentpunkte über dem Zielwert. Das ist gut, damit geben wir uns aber selbstverständlich nicht zufrieden. Das Ziel bleibt 1,0 in allen Bereichen. Wir sorgen aus diesem Grund bei Gesetzesänderungen, die zu Mehrarbeit führen, für einen konkreten Ausgleich. Im Jahr 2023 ist zum Beispiel die große Betreuungsreform in Kraft getreten. Wir haben uns im letzten Jahr sofort zusammengesetzt und uns angesehen, welche praktischen Auswirkungen das hat. Mit dem Haushalt 2025 werden wir, wenn das Hohe Haus dem nähertreten kann, für die nötige Verstärkung sorgen. Dieses Prinzip gilt aber nicht nur bei Gesetzesänderungen, sondern auch für andere absehbare Herausforderungen. Bei den Verwaltungsgerichten haben wir dieses Jahr die Zahl der Richterstellen um fast 8 % gesteigert. Außerdem haben wir viele befristete Stellen verlängert. Das alles im Angesicht einer auf dem Papier sehr guten Belastungssituation. Warum tun wir das? Das tun wir, damit die gerichtlichen Asylverfahren schneller zum Abschluss kommen, und zwar auch bei den absehbar steigenden Neueingängen. Gleichzeitig haben wir Zuständigkeiten im Asylrecht für bestimmte Länder seit dem 1. September Frau Ministerin, warten Sie kurz! - Herr Bothe, ich beobachte das jetzt schon ein bisschen länger. Stellen Sie das Gespräch vielleicht auch Selbstgespräch, das ist mir egal, ein, damit wir der Ministerin zuhören können. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben zum 1. September die Zuständigkeiten im Asylrecht für bestimmte Länder auf bestimmte Verwaltungsgerichte konzentriert. Damit wird das Fachwissen der Kolleginnen und Kollegen gebündelt und werden die Verfahren beschleunigt werden. So geht vorausschauende Politik! Auch die objektiven Zahlen belegen, wie gut die Justiz funktioniert. Die Verfahrenslaufzeiten Herr Calderone, da muss ich Sie leider korrigieren sind nämlich in Summe trotz aller Herausforderungen seit 2017 auf einem sehr guten Niveau weitgehend stabil geblieben. Wo es zu verlängerten Laufzeiten kam, etwa an den Verwaltungsgerichten, ist das mit konkreten Sachgründen zu erklären. Zu nennen ist zum einen die hohe Anzahl an Asylverfahren nach 2015/2016, zum anderen in geringerem Umfang die Anzahl der sogenannten Corona-Verfahren. Da sehen wir aber in den letzten Monaten eine Trendwende. Die Verfahrenslaufzeiten sinken, obwohl immer noch mit großem Erfolg Altverfahren abgebaut werden. Genauso ist die längere Dauer von Berufungsverfahren an den Oberlandesgerichten zweifellos eine Folge der Diesel-Welle, die aber das zeigen die Zahlen der Landgerichte auch schon wieder abgeflaut ist. Auch das wird sich also wieder beruhigen. Auch bei den wirklich hoch belasteten Staatsanwaltschaften sind trotz steigender Eingangszahlen die Laufzeiten fast stabil geblieben. Das ist dem enormen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die es geschafft haben, die Erledigungszahlen fast im Gleichklang zu den Eingangszahlen zu erhöhen. Das Gleiche gilt übrigens auch für den gerichtlichen Teil der Strafsachen, sowohl an den Amtsgerichten als auch an den Landgerichten. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen können stolz auf diese Leistung sein, und wir können ihnen dankbar sein. Aber, ich hatte es eben schon gesagt, wir können den Menschen, die für uns, für unseren Rechtsstaat arbeiten, bei aller Einsatzbereitschaft nicht abverlangen, dauerhaft weit mehr als 100 % des eigentlich Verlangten zu arbeiten. Derzeit ist das Strafrecht der Bereich nachdem wir dort schon gehandelt haben, in dem wir handeln werden und auch weiterhin handeln müssen. Die im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zusammengestellten Daten zeigen das noch einmal, auch wenn die Erkenntnis keine neue ist. Die Fallzahlen steigen nicht erst seit Beginn dieser Legislaturperiode massiv an. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte beispielsweise in den letzten Jahren eine Steigerung der Verfahrenszahlen um rund 25 % zu verzeichnen. Dafür gibt es mehrere Gründe. So haben sich die Fallzahlen bei „Alltagskriminalität" wie Diebstahl, Körperverletzung oder Raub teilweise verfünffacht bis verzehnfacht. Ähnlich sieht es bei der Geldwäsche aus, wobei hier sicher eine in der Sache richtige Ausweitung des Tatbestandes eine Rolle spielen dürfte. Teilweise das darf man auch einmal positiv hervorheben sind die steigenden Fallzahlen auch das Ergebnis konkreter Ermittlungserfolge. Die steigenden Werte bei der Hasskriminalität etwa sind sicherlich zu einem erheblichen Teil auf die wirklich gute Arbeit der zuständigen Zentralstelle in Göttingen zurückzuführen. - Da klatscht die Göttinger Abgeordnete - zu Recht. Die massiv steigenden Zahlen bei der Kinderpornografie sind die Folge weltweiter Ermittlungserfolge gegen pädophile Tauschringe im Internet. Damit unsere Staatsanwaltschaften diese steigende Zahl an Verfahren auch künftig mit der gewohnten Qualität und Schnelligkeit erledigen können und zwar ohne permanent über die Belastungsgrenze zu gehen, wollen und werden wir sie deutlich verstärken. Mit dem Haushalt 2024 haben wir unter anderem bereits die Bekämpfung der Kinderpornografie und der Hasskriminalität deutlich gestärkt. Darüber hinaus darauf bin ich wirklich ausgesprochen stolz haben wir auch innerhalb unserer Justizfamilie für Binnengerechtigkeit gesorgt. In einer beispiellosen Solidaraktion haben wir vor einigen Monaten insgesamt 40 Stellen aus weniger belasteten Bereichen der Justiz vorübergehend den stark überlasteten Staatsanwaltschaften im Bereich Celle zur Verfügung gestellt. Diese erste Solidaraktion konnten wir für das Jahr 2025 verlängern und haben sogar noch acht weitere Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene dazugewonnen. Darüber hinaus sind wir aktuell dabei, eine weitere Vereinbarung zu treffen, um deutliche Verstärkungen sowohl für die Staatsanwaltschaften als auch für die Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die deutlich über einer Belastung von PEBB§Y 1,0 liegen, zu gewährleisten. Insgesamt werden wir so voraussichtlich 15 Stellen im mittleren Dienst an die ordentliche Gerichtsbarkeit verlagern und dort auch 35 neue Anwärterstellen schaffen können. Die Staatsanwaltschaften werden in diesem Zuge mit 7 weiteren Staatsanwaltsstellen und 13 Stellen für die nachgeordneten Dienste verstärkt. Zusätzlich haben wir im Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2025 39 Stellen im staatsanwaltschaftlichen Dienst, ungefähr zur Hälfte in der Besoldungsgruppe R 1 und zur anderen Hälfte in den Besoldungsgruppen R 1 Z und R 2 vorgesehen. Dazu kommen 16 Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene. Diese 55 Stellen und die weiteren 60 Stellen aus den beiden Solidaraktionen bilden in Summe also 115 neue oder verlängerte zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaften. Das ist noch kein PEBB§Y 1.0, aber es ist eine ganz erhebliche Verbesserung, und dies trotz knapper Kassen und anders als beim Pakt für den Rechtsstaat ohne jede Unterstützung vom Bund aus eigener Kraft des Landes Niedersachsen. Insgesamt dürfte das der größte Stellenzuwachs bei den Staatsanwaltschaften in so kurzer Zeit in Niedersachsen überhaupt sein. Das ist eine echte Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen und damit auch für den Rechtsstaat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Strafbereich sind nicht nur die Staatsanwaltschaften überlastet, sondern auch die Gerichte, und zwar insbesondere die Großen Strafkammern der Landgerichte, die durch zunehmend komplexe Großverfahren belastet werden. Verfahren mit mehreren Angeklagten, mehreren Verteidigern, mehreren Taten und Beweismitteln, die Dutzende Aktenordner füllen, sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Auch dort planen wir deshalb für 2025 eine weitere personelle Aufstockung. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Große Anfrage hat auch nach Strukturveränderungen gefragt. Hier kann ich aus tiefster Überzeugung und mit breiten Schultern sagen, dass wir mit der bestehenden Grundstruktur sehr zufrieden sind. Die gute Präsenz in der Fläche, gerade durch die 80 Amtsgerichte ich hatte es eben gesagt ist unsere große Stärke. Ich hatte eben auch gesagt: Daran halten wir uneingeschränkt fest. Wir haben und wir wollen eine leistungsfähige, bürgernahe Justiz. Dazu gehören auch und gerade im digitalen Zeitalter die Amtsgerichte vor Ort. Deshalb freue ich mich auch sehr, dass die Amtsgerichte durch die anstehende Anhebung der Streitwertgrenze auf 8 000 Euro gestärkt werden. Niedersachsen hat dafür intensiv gekämpft. Das zeigt: Wir stehen zum ländlichen Raum! Daneben werden wir selbstverständlich nicht nur mit der Zeit gehen, sondern positive Veränderungen im Sinne von Verbesserungen überall anschieben, wo das sinnvoll ist. So werden wir uns beispielsweise im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime, also bestimmten Kriminalitätsformen im Internet, auch strukturell noch schlagkräftiger aufstellen und sowohl unsere Expertise als auch unsere Arbeitskraft nicht nur landesweit in einer kraftvollen Einheit gegen Cybercrime bündeln, sondern auch noch ausbauen. Daneben stecken wir derzeit ganz viel Kraft und Energie in das Mammutprojekt unserer Zeit, die Digitalisierung der Justiz, die wir nach dem Willen der Bundesgesetzgebung bis zum 31.Dezember 2025 abgeschlossen haben müssen. Schluss mit Lochen und Abheften! Auf dem Weg dahin haben wir dank der großen finanziellen Unterstützung, die wir gemeinsam mit dem Landtag auf den Weg gebracht hat, einen großen Schritt geschafft. Bis zum Jahresende 2024 werden alle Gerichte in Zivilsachen mit der elektronischen Akte arbeiten. Damit sind wir dann in den Fachgerichten und in der Zivilgerichtsbarkeit quasi mit der Umstellung durch. In Gebieten wie dem Insolvenzrecht und dem Familienrecht geht es sehr gut voran. Im kommenden Jahr folgen dann alle weiteren Rechtsgebiete. Diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen noch zweifeln, lassen sich gesagt sein: Wir sind auf einem ganz hervorragenden Weg, die E-Akte als Team Justiz gemeinsam in allen Bereichen einzuführen. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden wir das auch rechtzeitig schaffen. Das ist ein dickes Brett, das wir da bohren, und das ist in der Umstellungsphase auch ein großer Kraftakt. Man kann sich das in etwa von der Dimension so vorstellen wie die Umstellung von der Schreibmaschine auf den Computer. Aber ich komme wirklich viel rum im Land, und diejenigen, die schon länger mit der E-Akte arbeiten, sagen mir unisono durch alle Dienste, sie möchten nicht mehr zurück zur Papierakte, sie möchten nicht mehr diese Aktenberge und die Stempelkissen. Sie wollen gerne flexibel und modern mit der E-Akte weiterarbeiten. Wir werden nämlich mit der E-Akte nicht nur moderner, sondern wir werden auch deutlich flexibler, wir ermöglichen deutlich mehr Homeoffice. Das hilft auch beim Werben um Nachwuchskräfte. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, um zum Ausgangspunkt meiner Rede zurückzukehren: Sie sehen, dass Niedersachsens Justiz und damit der Rechtsstaat selbst trotz der enorm hohen Belastung in einigen Teilen der Justiz insgesamt gut aufgestellt ist und dass diese Landesregierung viel dafür tut, dass das auch in Zukunft so bleibt. Wie gut das Justizministerium arbeitet, sieht man auch daran, dass es in kürzester Zeit gelungen ist, die Mengen an Daten für diese Große Anfrage zusammenzutragen. Das sind insgesamt rund 300 Seiten geworden. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses und allen, die zugeliefert haben, bedanken. Die Botschaft ist klar: Die niedersächsische Justiz ist stark, leistungsfähig und leistungsbereit. Das Land muss aber auch weiterhin auf zusätzliche Mehrbelastungen reagieren und dafür sorgen, dass die Menschen, die unsere Justiz mit Leben füllen, gute Arbeitsbedingungen haben. Davon profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern wir alle. Wir alle wollen zügige Verfahren, wir alle wollen eine gute Qualität der Rechtsprechung, wir alle wollen Rechtssicherheit, Rechtsfrieden, Gerechtigkeit. Ein starker Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie. Ich hoffe und zähle darauf, dass Sie alle als Vertretung des Volkes dieses Fundament unserer Demokratie auch weiterhin unterstützen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ein kleiner Hinweis:
