Julia Willie Hamburg
Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken - für einen inklusiven und effizienten Unterricht
die Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Bitteschön, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich mich ganz herzlich für diese würdige Debatte bedanken, die diesem Thema wirklich sehr angemessen und die auch sehr wichtig ist. Denn in der Tat und Herr Fü hner, ich verstehe Ihre Ungeduld stellt es uns alle hier im Raum nicht zufrieden, dass wir immer noch die Situation haben, dass in einigen Klassen sechs Erwachsene hinten sitzen, sich aber, wenn ein Kind rausrennt, niemand zuständig fühlt - außer der Lehrkraft. Das ist ein Zustand, den wir alle miteinander überwinden wollen. Und wir alle miteinander sollten dringend zusammenarbeiten, damit das funktioniert. Insofern möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Rede bedanken. Denn Sie haben sehr deutlich gemacht, dass Sie tatsächlich auf Bundesebene eine Gesetzesänderung adressieren. Es ist mitnichten so, dass wir hier nicht handeln wollen, sondern es gibt derzeit einfach reale Beschränkungen, die dazu führen, dass Landkreise sich nicht zutrauen, die Eingliederungshilfe in genau solche Pooling-Systeme zu investieren. Jetzt kommt der Punkt, aus dem Ihr Antrag schwierig ist und weswegen ihm leider auch nicht einfach so zugestimmt werden kann: Sie differenzieren überhaupt nicht zwischen landesfinanzierten Klassenassistenzen, die wir derzeit noch gar nicht haben, und der Nutzung von Eingliederungshilfe etwa für ein Pooling-System, welches eine systemische Ressource ist. Genau das müssen wir an dieser Stelle aber leisten. Wenn wir von Klassenassistenzen reden würden, wäre klar, dass das Land diese künftig bezahlen müsste. Sie wissen um unsere finanzielle Situation, Herr Fühner. - Sie haben das in Ihrer Rede nicht gesagt, aber Ihr Antrag suggeriert genau das. Das würde wir holen einfach mal den Taschenrechner raus und rechnen ganz ohne Division bei 15 300 Grundschulklassen 600 Millionen Euro kosten. Sie wissen genauso wie ich, dass wir das nicht leisten können. Gleichzeitig müssen wir immer auch die Frage beantworten, wieso wir etwas mit Landesgeld machen, wenn doch gerade für Eingliederungshilfe und Teilhabe Bundesgelder zur Verfügung stehen. Übrigens: Dass Landkreise heutzutage Pooling machen dürfen, Herr Fühner, liegt daran, dass 2016 die rot-grüne Landesregierung, damals noch unter Cornelia Rundt, eine erfolgreiche Bundesratsinitiative gestartet hat, aufgrund der das Gesetz geändert wurde, was Pooling-Lösungen überhaupt erst ermöglicht hat. Das war damals ein echter Meilenstein. Wir sehen aber in der Praxis das haben Sie zu Recht beschrieben, dass Landkreise sehr zurückhaltend sind, zu diesem Mittel zu greifen, was ich sehr bedauere. Deswegen begrüße ich auch sehr, dass Sie offensichtlich genauso wie ich, genauso wie Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Land unterwegs sind und dafür werben. Der Kollege Philippi und ich haben uns auch bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden dazu ausgetauscht und sind sehr bereit zu prüfen, wie wir Ausführungsregelungen absichern oder auch durch einen Kongress Best-Practice-Modelle noch bekannter machen können. Denn in der Tat liegt im Pooling eine großartige Chance. Das ist übrigens auch der Grund, Herr Fühner, warum wir eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB VIII eingebracht haben, nämlich um genau dieses reguläre Pooling zu ermöglichen. Sie haben leider vergessen, zu erwähnen, dass es unsere Bundesratsinitiative war, die die Grundlage dafür ist. Karin Prien hat den Ball dankend aufgenommen, mir dazu einen Brief geschrieben und das sehr begrüßt. Sie möchte das im inklusiven SGB VIII jetzt auch umsetzen. Sie und ich sind hier einer Meinung. Insofern ist es großartig, dass wir hoffentlich bald mit einer Änderung auf Bundesebene rechnen können. Diese wird übrigens auch das berücksichtigen, was der Kollege Grosch gesagt hat, nämlich dass es weiterhin ein Widerspruchsrecht für Eltern geben muss in Fällen, in denen eine so intensive Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe möglich ist. Trotzdem sind wir uns vollkommen einig: Wenn ein Kind zweimal am Tag eine Spritze erhalten muss, kann sich die dafür zuständige Person zwischendurch auch anderweitig in der Klasse einbringen. Das sollten wir ihr nicht verbieten. Insofern erlauben Sie mir ich habe Sie hoffentlich nur falsch verstanden, dass ich mich gegen den Vorwurf verwahre, ich würde meinem Haus hier keine Rückendeckung geben, um das voranzutreiben. Das Gegenteil ist der Fall. Wir arbeiten hier wirklich mit Hochdruck daran, sowohl multiprofessionelle Teams auszubauen lassen Sie mich noch erzählen, dass sich die Anzahl der multiprofessionellen Teams seit 2019 von 2 300 auf 5 900 Vollzeiteinheiten, die wir mittlerweile im System haben, mehr als verdoppelt hat; eine riesige Zahl als auch gleichzeitig das Pooling in Niedersachsen voranzutreiben und auf Bundesebene endlich diese Gesetzesänderung zu erwirken. Vielen Dank.
